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PM Karabinski (FDP): Kein ungebremster Ausbau der Windkraft in Sachsen! - Erweiterte Flächenausweisung sorgt für weiteren Verspargelung unsere Heimat

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Karabinski: Kein ungebremster Ausbau der Windkraft in Sachsen! - Erweiterte Flächenausweisung sorgt für weiteren Verspargelung unsere Heimat 

(Dresden/12.04.2012) Nach Medienberichten fordert die Vereinigung zur Förderung Erneuerbarer Energien (VEE) in Sachsen mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für zusätzliche Windkraftanlagen. So seien auch neue Flächen etwa in Nutzwäldern denkbar. Dazu erklärt Benjamin Karabinski, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Sachsen musste bereits in der Vergangenheit schwerwiegende Eingriffe in seine Kulturlandschaft – etwa beim Braunkohletagebau – hinnehmen. Ein weiterer ungezügelter Ausbau der Windkraftanlagen beeinträchtigt das gewachsene Landschaftsbild, zerschneidet und versiegelt Siedlungsräume und ist deswegen abzulehnen.

Bereits jetzt sind die negativen Auswirkungen etwa für den Naturschutz oder die Tourismuswirtschaft beispielsweise auf dem Erzgebirgskamm sichtbar und abzusehen. Statt den Spielraum für den Ausbau von Windkraftanlagen auszuweiten, müssen strengere Kriterien angelegt werden. Kulturhistorisch bedeutsame Flächen etwa dürfen nicht als Gebiete für den Ausbau dienen. Anstatt eine Vielzahl neuer Anlagen zu errichten, ist das Repowering konsequent voranzutreiben, um die bestehenden Anlagen zu ertüchtigen.

Nur ein vernünftiger Ausbau der Windkraft im Bestand kann energie- und klimapolitische Vorgaben umsetzen und dabei auch die Natur und das Landschaftsbild im Freistaat bewahren. Den Bau zusätzlicher Anlagen und damit die zunehmende Verspargelung unserer sächsischen Heimat lehnen wir ab."


F.d.R.d.A.
Michael Deutschmann
Stv. Pressesprecher
Tel.: 0351 – 493 4741

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Kleine Anfrage der grünen MdL Gisela Kallenbach zum Stand Solaranlagen auf Gebäuden im Besitz des Freistaates

Im Jahr 2009 haben sich die sächsische CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, zukünftig die Errichtung von Solaranlagen auf bis zu 20000 m² öffentlicher Dachfläche zu unterstützen. Gleichzeitig wollte man das ebenfalls öffentlichkeitswirksam vermarkten. 

Nach Auswertung der Anfragen kommt Frau Kallenbach zu dem Schluss, dass der Freistaat Sachsen auf diesem Gebiet keineswegs, wie behauptet, ein Vorreiter auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien ist, sondern eher im unteren Mitfeld der Bundesländer zu finden ist. So sind derzeit lediglich auf 35 der 4300 Gebäude im Besitz des Freistaates Solaranlagen installiert.

Darunter sind nur zu einem Drittel Anlagen an denen sich Bürger beteiligen konnten (s.g. Bürgersolaranlagen). Damit liegt der Freistaat noch hinter dem Stand einiger Kommunen zurück. So sind in Dresden bereits 21 Solaranlagen auf den dortigen kommunalen Gebäuden installiert worden.

Im Entwurf des aktuellen Energie- und Klimaprogramms (EuK) möchte die sächsische Landesregierung bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung aus Photovoltaik von derzeit ca. 400 GWh/a auf 1700 GWh/a erhöhen. Diesen ambitionierten Zielen hat Sachsen bisher kaum Taten folgen lassen. Insgesamt existieren für gerade einmal 20 weitere Dächer Planungen, um darauf zukünftig Solaranlagen zu installieren.

Die kleine Anfrage finden Sie hier.

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Antrag der Fraktion Die LINKE/Sachsen - Ablehnung des Gesetzesvorhabens zur Kürzung in der Solarförderung

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Die sächsische Landtagsfraktion der LINKEN hat am 15.03.2012 einen Antrag zum Thema: "Ablehnung des Gesetzesvorhabens zur Kürzung in der Solarförderung - Für eine verlässliche, planungssichere und zukunftsorientierte Förderung der Solarenergie" eingebracht.

Darin wird die sächsische Landesregierung aufgefordert den im deutschen Bundestag von der Regierungskoalition eingebrachten Gesetzesentwurf zur Solarförderungskürzung im Bundesrat unter Nutzung des Einspruchsrechts abzulehnen und sich für die Neueinführung einer Local-Content Regelung einzusetzen.

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Gesetzesentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien"

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Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung liegt nun vor. In diesem werden die grundlegenden Punkte der am 28.02.2012 in Berlin präsentierten Vereinbarung zur Förderungskürzung der beiden Minister Rösler und Röttgen beibehalten. Die Vergütung wird gekappt. Zukünftig sollen nur noch 85% bis 90% des produzierten Stroms vergütet werden. Weiter wird zukünftig bei Erreichen und Nichterreichen der Zubauziele die Möglichkeit eingeräumt, dort per Ermächtigung am Parlament vorbei, Anpassung vorzunehmen. Die Förderung wird ab Mai 2012 dann monatlich um 0,15 ct/kWh reduziert, um damit mögliche Vorzieheffekte auszuschalten.

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Kleine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion zur Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen - Legalisierung von Solaraltanlagen/Streichung Verwaltungsvorschrift

Nach Monaten der Unsicherheit erhalten nun alle Betreiber von Solaranlagen, die vor der Genehmigungsfreistellung am 30.10.2011 beantragt oder gebaut wurden, eine nachträgliche Legalisierung. Laut einer kleinen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion werden nun alle Anlagen, die mit einem vorläufigen Baustopp belegt wurden, welcher nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das materielle Baurecht ausgsprochen wurde, im Nachhinein legalisiert. Außerdem wurde die in Fachkreise berüchtigte Verwaltungsvorschrift Nr. 61.1.15 VwVSächsBO, die den Zubau von Solaranlagen massiv ausbremste, nun gestrichen.

Die Antwort auf die Anfrage der Grünen finden Sie hier.

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Änderung der sächsischen Bauordnung zur Errichtung von PV- Anlagen tritt in Kraft

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Mit der letzten Novellierung der sächsischen Bauordnung (SächsBO) haben sich die Grundlagen zur Errichtung von PV-Anlagen grundlegend verbessert. Genehmigungsfrei sind nun nach § 61 Abs. 1, Nr. 3:

  • Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung
  • Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m
  • Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche, und einem Rotordurchmesser bis 3 m, außer in reinen Wohngebieten

 

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