Regionaler Planungsverband Westsachsen – Verfahren zur Fortschreibung Kapitel „Erneuerbare Energien und Energieversorgung“ nun abgeschlossen – Normenkontrollverfahren gescheitert

Bereits Mitte Dezember 2011 hat der regionale Planungsverband (RPV) Westsachsen das Kapitel 11 „Erneuerbare Energien und Energieversorgung“ per Beschluss durch die Verbandsversammlung abgeschlossen. Damit wird der Regionalplan Westsachsen in der Fassung von 2008 fortgeschrieben. Das Kapitel 11 legt dabei die räumlichen Voraussetzungen zum weiteren koordinierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region Westsachsen fest. Schwerpunkte bilden dabei neben der Planung des Zubaus von Windenergieanlagen, die Nutzung der Biomasse und der Solarenergie. Bei letzteren geht es vor allem darum, die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen zu koordinieren.

Ziel der Planungen ist es, die für die räumliche Konzentration von Windenergieanlagen geeigneten Vorrang- und Eignungsgebiete festzulegen und gleichzeitig die Nutzung außerhalb dieser Gebiete auszuschließen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die energiepolitischen Vorgaben des Freistaats Sachsen für die einzelnen Energieerzeugungstechnologien auf dem Gebiet des RPV ausreichend berücksichtigt werden. Für die Umsetzung dieser Aufgabe kann der RPV selbstständig Kriterien entwickeln und anwenden, an denen sich die Festlegung der Gebiete für die Nutzung der Windenergie ausrichtet. Nach Selbstaussage des RPV Westsachsen orientiert man sich dabei an den Kriterien Rechtskonformität, Transparenz und sowie der Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort.

 

Gegen diesen Teilplan (Stand von 2008) hat im Jahr 2011 die Pro Ventum GbR als Kläger ein Normenkontrollverfahren angestrengt, das am 10.11.2011 vom sächsischen Oberwaltungsgericht abgelehnt wurde. Der Kläger betreibt zwei Windenergieanlagen, welche nach den Planungen von 2008 außerhalb der genehmigten Vorrang- und Eignungsflächen liegen. D.h. Das diese Anlagen zukünftig nicht mehr durch neue Anlagen ersetzt werden können. Mit der Abweisung des Normenkontrollverfahrens ist der Regionalplan Westsachsen 2008 damit nun bestandsfähig.

Für die Zukunft ist bereits jetzt absehbar, dass durch die Vorlage eines neuen sächsischen Energie- und Klimakonzepts, mit den darin festgeschriebenen neuen energiepolitischen Zielen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, weitere Gebiete für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen werden müssen. Dafür ist eine erneute Teilfortschreibung des Regionalplans notwendig, die nicht vor dem 1. Halbjahr 2013 und erst nach der Anhörung und der öffentlichen Auslegung der Pläne, erfolgen wird. Das öffentliche und offizielle Beteilungsverfahren wird nach Ansicht des Verbandes nicht vor dem 2. Halbjahr 2012 erwartet.

Das Urteil des Oberwaltungsgerichts und die Stellungnahme des RPV Westsachsen finden Sie hier.

Informationen zum sächsischen Energie-und Klimaprogramm finden Sie hier.