Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien

An dem nun vorliegenden Vorentwurf vom 16.06.2015 zur "Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien" werden nach (§ 6 Abs. 1 SächsLPlG) folgende Stellen beteiligt:

a) die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

b) Gemeinden im Geltungsbereich des Planes, die Landkreise und die kommunalen Landesverbände

c) im sorbischen Siedlungsgebiet die Interessenvertretung der Sorben

d) die nach  Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) anerkannten Verbände

e) die benachbarten Länder, soweit sie berührt sein können

Die VEE Sachsen e.V. hat am 13.11.2015 eine Stellungnahme abgegeben. Wir haben unter anderem kritisiert, dass keine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat. Die Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. kann zu unserem Bedauern leider hier nicht veröffentlicht werden, da der derzeitige Stand des Planentwurfs auf die sich unsere Stellungnahme bezieht nicht öffentlicht zugänglich gemacht worden ist. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Auskunft des Regionalen Planungsverbands Oberlausitz-Niederschlesien erst nach Erstellung des nächsten Planentwurfs stattfinden.