Energie und Klimaschutz im Koalitionsvertrag

VEE Sachsen e.V.
Presseerklärung 04/2019 vom 02.12.2019

Sachsen. CDU, SPD und Grüne haben sich drei Monate nach der Landtagswahl auf einen Koalitionsvertrag geeinigt und diesen am Sonntag bekannt gegeben. Nachdem Sachsen in den letzten Jahren auf den letzten Platz im Bundesländervergleich beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gefallen ist, ist dem Koalitionsvertrag nun zu entnehmen, dass dieser faktische Ausbaustopp beendet werden soll. So soll nicht nur der Klimaschutz in der Verfassung verankert werden, sondern auch das Energie- und Klimaprogramm aus dem Jahr 2012 unverzüglich fortgeschrieben werden.

Als Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien begrüßen wir diese Weichenstellung ausdrücklich.

Ob es tatsächlich zu Fortschritten kommt, wird sich in noch zu klärenden Detailfragen entscheiden:

So braucht es zum Beispiel für die Windkraft einen Leitfaden für einen sachsenweiten Artenschutz, die Anpassung der Bestimmungen für den landschaftspflegerischen Begleitplan oder Beschleunigungen beim Repowering von Windkraftanlagen und bei Neuanträgen. Wichtig sind transparente, rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren, wie es die Koalitionspartner vereinbart haben.

Es wird darauf ankommen, ob bis zum Jahr 2021 tatsächlich mehr neue Windkraftanlagen gebaut werden. Entscheidend für den Bau neuer Windenergieanlagen wird dabei sein, neue Gebiete für die im Koalitionsvertrag angekündigten 4 TWh bis 2024 auszuweisen. Es bedarf Platz für 250 bis 300 neue Windenergieanlagen. Eine Flächeninanspruchnahme von Nutzwaldflächen wird dabei explizit ausgeschlossen. Es bleibt daher spannend, wie insbesondere die Regionalplanung diese Vorgaben in die Praxis umsetzen wird.

Wenn sich der finanzielle Nutzen für Standortgemeinden auswirkt, wird sich die Akzeptanz vor Ort spürbar verbessern. Auf Fragen vor Ort einzugehen, einen Dialogprozess zu führen und die Akzeptanz zu fördern, wird auch Aufgabe der neuen Dialog- und Servicestelle, welche bei der SAENA eingerichtet wird, sein.

Zu begrüßen ist der Umstand, dass sich die Koalition dafür entscheiden hat, über die Länderöffnungsklausel benachteiligte Ackerflächen für die Photovoltaik freizugeben, wie dies in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird.

Koalitionsvertrag

Sachsen | Kenia-Koalition | Koalitionsvertrag und Verteilung der Ministerien

1. Dezember 2019

Koalitionsvertrag 2019 bis 2024_0.jpg

Vor wenigen Minuten wurden das Ergebnis der Koalitonsgespräche in Sachsen bekannt gegeben. Die Ministerien in Sachsen sollen nach einer Meldung von BILD wie folgt aufgeteilt werden:

Bündnis 90/Die Grünen

  • Landwirtschaft, Umwelt, Energie und Klima
  • Justiz, Europa, Gleichstellung und Demokratie

SPD

  • Gesundheit und Soziales
  • Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

CDU

  • Finanzen
  • Kultus
  • Inneres
  • Staatskanzlei
  • Wissenschaft und Kunst

Der Koalitionsvertrag ist ebenfalls als PDF online und kann nachgelesen werden:

https://gruene-sachsen.de/fileadmin/media/publikationen/v9pmi10ct5/Koalitionsvertrag_2019/Koalitionsvertrag_2019-2024.pdf

Ausführungen zum Energie- und Klimaschutz finden sich ab Seite 37.

Einige Punkte:

  • Klimaschutz soll als Staatsziel in die Verfassung geschrieben werden.
  • Sächsischer Masterplan  Energie  und  Klimaschutz soll beschlossen werden.
  • Wir  werden  unverzüglich  das  Energie-und  Klimaprogramm  (EKP)  anpassen.  Zu  dessen Kernpunkten  gehören  ein  Ausbauziel  für  erneuerbare  Energien,  ein  Beteiligungs- und Akzeptanzmanagement für Bürgerinnen  und    Bürger    sowie    Kommunen    und    eine Wasserstoffstrategie.Wir schreiben das EKP bis zum Sommer 2020 fort, setzen es im gleichen Jahrin Kraft und schaffen die landesrechtlichen Möglichkeiten für dessen rasche Umsetzung.
  • Das   EKP   soll   sich   an   einem   zusätzlichen   Ausbau   von   10   Terrawattstunden   (TWh) Jahreserzeugung  aus  erneuerbaren  Energien  bis  2030  orientieren.  Für  2024  orientieren  wir uns  an  einem  Zubau-Zwischenziel  von 4TWh,  von  dem  der  Hauptteil  durch  Windenergie gewonnen werden soll.
  • Zur Verbesserung  von  Transparenz  und  Beratung  sowie  zur  Konfliktlösung  im  Bereich der Windenergie und anderer Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien werden wir eine Dialog- und Servicestelle bei der SAENA einrichten.
  • Im   Rahmen   bundesrechtlicher   Regelungen   werden   wir   im   Freistaat   Sachsen   den Mindestabstand   von   neuen   Windenergieanlagen   zur   Wohnbebauung   auf   1000   Meter festlegen.
  • Windenergieanlagen im Wald schließen wir aus.
  • Wir nutzen die Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz, um den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik voranzubringen.
  • Technologien  zur   Produktion,   Speicherung  und  Nutzung  von Wasserstoff  sollen  umfassend  erforscht  und  am  Markt  erfolgreich  eingeführt  und  etabliert werden.  Wir  wollen  dabei  sicherstellen,  dass  vorrangig  Wasserstoff  aus  erneuerbaren Energien   zur   Anwendung   kommt.  Wir   beabsichtigen,hierzu   noch   2020   eine   eigene Wasserstoffstrategie für Sachsen zu erarbeiten.

Die gesamten Vereinbarungen lesen Sie im Koalitonsvertrag. Zu den weiteren Themen des Koalitionsvertrages können Sie hier eine Zusammenfassung lesen:

https://www.mdr.de/sachsen/politik/koalitionsvertrag-sachsen-102.html

Soweit zunächst zu Ihrer Information ...

Gemeinsame Forderungen zur Koalitionsbildung in Sachsen

Initiative Klimaschutz und Energiewende in Sachsen: Gemeinsame Forderungen zur Koalitionsbildung in Sachsen

27. Oktober 2019

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(Foto: Ralf Roletschek/Roletschek.at)

Verbände aus den Bereichen Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Energiewende fordern die sächsischen Koalitionspartner nach ihren erfolgreichen Sondierungsgesprächen auf, die Energiewende in Sachsen wiederzubeleben und wirksame Strategien für einen Klimaschutz zu vereinbaren.

Die Koalitionspartner stehen zu den Pariser Klimazielen und dem EU-Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Zur Umsetzung braucht es konkrete Ziele.

Wir fordern daher:

1. Klimaschutz in die Sächsische Verfassung
2. Erlass eines Sächsischen Klimaschutzgesetz
3. Konkretisierung eines Programmes zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen

Sächsische Verfassung. Weit mehr als 10.000 (!) Gesetze und Vorschriften „regeln“ die Energiewirtschaft und die Energiewende und bremsen damit einen wirksamen Klimaschutz aus. Immer wieder kommt es durch veraltete und neue Reformvorschriften zu nicht zu bewältigenden Widersprüchen und kontraproduktiven Ergebnissen in allen Sektoren. Durch eine Veränderung des Grundgesetzes und der sächsischen Verfassung durch eine richtig formulierte Staatszielbestimmung wären alle staatlichen Stellen bei Zweifelsfragen und „neuen“ regulativen Problemen verpflichtet, diese im Sinne des Klimaschutzes zu lösen.

Wir fordern deshalb die folgende Änderung der sächsischen Verfassung: Artikel 10 der sächsischen Verfassung wird ergänzt: „Alle staatliche Gewalt, alle unmittelbare und alle mittelbare staatliche Verwaltung sind dem Ziel des Klimaschutzes verpflichtet.“

Sächsisches Klimaschutzgesetz. Sachsen braucht ein Klimaschutzgesetz, um klare Ziele zur Treibhausgasminderung und zur Anpassung an die Folgen des menschengemachten Klimawandels festzulegen. Hieraus erst lassen sich dann Maßnahmen erarbeiten und auf ihre Wirksamkeit messen. Dazu gehört zum Beispiel ein erneuerbares und nachhaltiges Energiesystem. Sämtliche Sektoren müssen sich genauso im Klimagesetz wiederfinden lassen wie auch das Monitoring und klare Zuständigkeiten von Behörden.

Der sich aus einem Klimagesetz ergebende rechtliche Rahmen bringt die Akteure auf Augenhöhe in ihrem jeweiligen Wirken zusammen. Bei sämtlichem Handeln müssen etwaige Folgen auf den Klimawandel berücksichtigt werden können. Als gutes Beispiel sollte die Landesverwaltung vorausgehen. Ein solches Gesetz kann durch formulierte Anreize und festgelegte Förderrichtlinien zu einem wirtschaftlichen Wachstumsmotor werden.

Schlussendlich braucht es ein konkretes Programm zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen.

Symbol: Erneuerbare Energien in Sachsen

Erneuerbare in Sachsen

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2021 in Sachsen bei 17,9%, während dieser in Deutschland bereits bei 42,4% lag. Sachsen gehört damit im Bundesländervergleich bei den Flächenländern zum Schlusslicht.

 

Symbol: Photovoltaik in Sachsen

Photovoltaik

Mitte 2024 sind in Sachsen rund 155.000 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 4.400 MW in Betrieb. 

Der Ausbau der Photovolatik-Anlagen hat damit in Sachsen in den letzten Monaten deutlich zugenommen.

 

Symbol: Windkraft in Sachsen

Windkraft

Die Windkraft ist das Sorgenkind der Erneuerbaren in Sachsen. In den Jahren 2022 und 2023 wurden nur 11 bzw. 10 Windkraftanlagen in Sachsen zugebaut und auch für 2024 werden lediglich 11 Windkraftanlagen erwartet. Es besteht allerdings die Hoffnung, dass die Zubauzahlen in den nächsten Jahren deutlich steigen.

Symbol: Wasserkraft in Sachsen

Wasserkraft

2024 sind in Sachsen rund 440 Anlagen mit einer Leistung von rund 95 MW in Betrieb. Ein wesentlicher Zubau von Anlagen ist - trotz vorhandener Potenziale - in den letzten Jahren nicht erfolgt. Mit Sorge wird der zunehmende Abriss von Wehren, welche für Wasserkraftanlagen ertüchtigt werden könnten, beobachtet.

 

Symbol: Biomasse in Sachsen

Biomasse

2024 sind in Sachsen rund 615 Anlagen mit einer Leistung von rund 315 MW in Betrieb.

 

Symbol: Geothermie in Sachsen

Geothermie

Geothermische Anlagen zur Stromerzeugung spielen bislang in Sachsen keine bedeutende Rolle. Im Jahr 2023 waren in Sachsen rund 19.002 Erdwärmeanlagen mit einer thermischen Leistung von rund 228 MW installiert.

 

Symbol: Erneuerbare Energien in Sachsen

Erneuerbare in Sachsen

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2021 in Sachsen bei 17,9%, während dieser in Deutschland bereits bei 42,4% lag. Sachsen gehört damit im Bundesländervergleich bei den Flächenländern zum Schlusslicht.

 

VEE - Termine & Veranstaltungen

Über uns 

Die VEE Sachsen e.V. zählt zu den am längsten aktiven Netzwerken im Bereich der Erneuerbaren Energien. Als säschsischer Landesverband vertreten wir die Themen des Klimaschutzes und der Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf Landesebene.

Mitglied werden

Gemeinsam wollen wir 100 % Erneuerbare Energien in Sachsen erreichen! Unsere Arbeit können Sie auf vielfältige Art und Weise unterstützen - werden Sie Mitglied in unserem Verband.

Bürgerenergie

Bürgerenergiegemeinschaften können maßgeblich zur Energiewende und zur Steigerung der Akzeptanz erneuerbarer Energien beitragen. 

Wir stärken und fördern Bürgerenergie und Bürgerenergiegemeinschaften.

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