Energiepolitischer Rahmen in Sachsen

Energiepolitik in Sachsen

Landesebene

Ministerielle Verantwortungsbereiche 

Der Verantwortungsbereich hinsichtlich der sächsischen Energiepolitik ist auf mehrere Ministerien verteilt. Neben dem Sächsischen Staatsministerium für Finanzen (SMF), dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI), dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) haben vor allem das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) und das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) wichtige Referate zu energiepolitischen Themen inne.

Den Rahmen der sächsischen Energiepolitik setzen Beschlüsse der Sächsischen Staatsregierung. So wurde bspw. am 12. März 2013 das Energie- und Klimaprogramm durch das Regierungskabinett per Verordnung verabschiedet, das die zukünftigen Schwerpunktsetzungen und Ausbauziele in der Energiepolitik festschreibt. Ein weiteres wichtiges Dokument für die Energiepolitik in Sachsen ist der Landesentwicklungsplan (LEP) Sachsen, in dem die Ausweisung von neuen Standorten von Windenergieanlagen oder Festlegungen zur Nutzung der Braunkohle beschrieben werden. Dabei wird auf die Ausführungen im Energie- und Klimaprogramm (EuKP) Bezug genommen. Der aktuelle LEP wurde am 12. Juli 2013 vom Regierungskabinett als Verordnung beschlossen. 

Im von Minister Sven Morlok (FDP) geführten SMWA ist die Abteilung 4 Grundsatz in Person Dr. Dirk Orlamüller für das Thema Energie verantwortlich. In dieser Abteilung ist auch das Referat 44 Energiepolitik mit Dr. Peter Jantsch angesiedelt. Das SMWA ist zudem mit 51% an der Sächsischen Energieagentur (SAENA GmbH) beteiligt. Aufgabe der SAENA ist es, die sächsischen Bürger, Kommunen, Unternehmen, Schulen und Kirchen über die Themen Erneuerbare Energien,  zukunftsfähige Energieversorgung und zur effizienten Energienutzung zu beraten und zu informieren. 

Klimapolitische Themen werden im von Minister Frank Kupfer (CDU) geführten SMUL in der Abteilung 5 Naturschutz, Klima, Immissions- und Strahlenschutz unter der Leitung von Dr. Hartmut Schwarze bearbeitet. Schwerpunkt bildet dabei die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz. 

Darüber hinaus wirkt im Bereich Energie auch das SMI, geführt durch Minister Markus Ulbig (CDU), durch die Abteilung 4 Landesentwicklung, Vermessungswesen, Sport bei energiepolitischen Themenblöcken mit.

Landesentwicklungsplanung (LEP) 

Durch den Landesentwicklungsplan werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Freistaat Sachsen skizziert. Energiepolitisch besonders interessant ist die erklärte Standort- und Rahmenbedingung im Bezug zum Leitgedanken Förderung von Innovation und Wachstum, in dem heißt es, dass eine sichere, bezahlbare und umweltgerechte Energieversorgung zu gewährleisten ist.

Einer der neun Handlungsschwerpunkte des LEP 2013 ist die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien. Im gleichen Handlungsschwerpunkt wird ebenfalls die Schaffung der räumlichen Voraussetzung für die Braunkohle festgelegt.

Spezielle Regelungen zur Energieversorgung finden sich in Kapitel 5 „Technische Infrastruktur“ im Abschnitt 5.1 „Energieversorgung“. Hier finden sich Regelungen hinsichtlich Windenergie, Biomasse, Geothermie und Netzausbau. 

Ebenfalls finden sich energiepolitische Aspekte im Leitgedanken Effiziente Flächennutzung und Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme. So wird im Kapitel 2.2.2 „Stadt- und Dorfentwicklung“ die Gewährleistung einer energiesparenden integrierten Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung bei der Entwicklung der Städte und Dörfer sowie in Kapitel 5.1 „Energieversorgung“ der Auftrag an die Träger der Regionalplanung zur Hinwirkung auf einen flächensparenden, effizienten und umweltverträglichen Ausbau der Nutzung der Erneuerbaren Energien und die dezentrale Konzentration der Windenergienutzung durch Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten als Handlungsschwerpunkt ausgewiesen. 

Im Leitgedanken Einbindung von Strategien zum Klimaschutz und zur vorausschauenden Anpassung an die Folgen des Klimawandels findet sich als energiepolitische Handlungsschwerpunkt der Auftrag zur Erstellung Regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte als Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (Kapitel 2.1.1 „Regionale Kooperation“ und Kapitel 5.1 „Energieversorgung“). Zur Umsetzung dieser Energie- und Klimaschutzkonzepte sollen laut G 2.1.1.3 die Träger der Regionalplanung die konzeptionelle Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung übernehmen. Das heißt insbesondere, dass Klimaanpassungskonzepte als Grundlage Regionalentwicklung und Regionalplanung dienen. 

Das Energie- und Klimaprogramm (EuKP) 

Das wichtigste energiepolitische Dokument in Sachsen ist das am 12.03.2013 von der Staatsregierung verabschiedet Energie- und Klimaprogramm, in dem die Ausbauziele für die nächsten zehn Jahre beschrieben sind. Dieses sieht vor, dass der Freistaat in den nächsten zehn Jahren den Anteil der Erneuerbaren Energien auf mindestens 28% des Bruttostromverbrauchs erhöhen will. Aktuell beträgt der Anteil der Erneuerbaren Energien im Freistaat ca. 20%. Mit dieser Zielsetzung reiht sich Sachsen im unteren Drittel der Bundesländer ein. 

Die Priorität bei der sächsischen Energieversorgung liegt dagegen bei der Braunkohleverstromung in den Braunkohlerevieren in Mitteldeutschland und in der Lausitz, da „[d]ie Gewinnung und Verstromung der heimischen Braunkohle [...] wesentlich zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung in Deutschland bei[trägt]. Im EuKP wird daher auch die Bereitschaft betont, die entsprechenden sächsischen Kraftwerksstandorte aus Gründen einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung zu erhalten. 

Regionale Ebene 

Die Regionalplanung 

Wichtig für die Umsetzung der skizzierten Leitgedanken sind die vier regionalen Planungsverbände. Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In ihnen sind die kreisfreien Städte und Landkreise der jeweiligen Planungsregion zusammengeschlossen. In Sachsen existieren derzeit vier regionale Planungsregionen mit ihren entsprechenden Verbänden: die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge, die Planungsregion Westsachsen, die Planungsregion Oberlausitz/Niederschlesien und die Planungsregion Region Chemnitz. Federführende Organe eines Planungsverbandes sind die Verbandsversammlung, der Planungsausschuss und der Verbandsvorsitzende. 

Unter einem Regionalplan versteht man Festlegungen zur Raumordnung in einer Planungsregion. Die allgemein gehaltenen Ziele aus dem Landesentwicklungsplan werden in diesem, unter Beachtung der regionalen Besonderheiten, konkretisiert. Die Gemeinden in Sachsen orientieren sich bei ihrer Bauleitplanung an den entsprechenden Regionalplänen. 

Relevant sind die regionalen Planungsverbände beim Bereich Erneuerbare Energien vor allem bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen. Dabei müssen sie sich an den notwendigen, regional definierten Mindestenergieerträgen orientieren, welche wiederum abhängig von den Mindestertragszielen im aktuellen Energie- und Klimaprogramm der sächsischen Staatsregierung sind.  

Bisher existiert nur in der Planungsregion Oberlausitz/Niederschlesien ein separates regionales Energie- und Klimaschutzkonzept. Ziel des Konzeptes ist es in erster Linie, lokale Produktions- und Abnehmerstrukturen von Energie optimal miteinander zu verbinden sowie als übertragbares Konzept für die anderen Planungsregionen zu dienen. 

Aktuell gilt in der Region Leipzig/Westsachsen der Regionalplan Westsachsen 2008, der am 25.07.2008 in Kraft getreten ist.   

Im Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge gilt der Regionalplan 2009, seit seiner Verabschiedung am 19.11.2009. Zu beachten ist jedoch, dass der Teil Windenergienutzung des Kapitels 14.2 von der Genehmigung ausgenommen ist. 

Der Regionalplan Region Oberlausitz/Niederschlesien ist am 04.02.2010 in Kraft getreten. 

Eine besondere Situation bezüglich der Regionalplanung ergibt sich im Planungsverband Region Chemnitz. Da bisher noch kein rechtsgültiger neuer Gesamt-Regionalplan vorliegt, gelten die bisherigen Regionalpläne SüdwestsachsenChemnitz-Erzgebirge  und für den Altlandkreis Döbeln der Regionalplan Westsachsen.  

An dieser Stelle muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die im Internet zur Verfügung gestellten Versionen keinen verbindlichen Charakter haben. Sie dienen lediglich der  Information. Alle vier Regionalen Planungsverbänden haben nach Verabschiedung des LEP angekündigt mit einer Gesamtfortschreibung zu beginnen. Diese wird voraussichtlich bis zum Jahr 2017 dauern. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die alten Regionalpläne. 

Die Netzbetreiber 

Eine weitere zentrale Rolle der Energiepolitik spielen die Netzbetreiber. So ist die ehemalige Tochter des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall 50hertz in Sachsen für Betrieb, die Instandhaltung, Planung und Ausbau des 380/220-Kilovolt-Übertragungsnetzes verantwortlich. Wichtigste Betriebsaufgabe ist die Sicherstellung der Stromversorgung. Dazu zählt die Frequenz- und die Spannungshaltung im Netz. Einfach ausgedrückt ist 50hertz dafür zuständig das jederzeit genug Strom verfügbar ist. Außerdem sorgen sie für die Netzintegration der Erneuerbaren Energien,  bei der die Anwendung von technischen Lösungen im Mittelpunkt steht.

Eine Überblickskarte des 50hertz-Netzes 

Aber auch die Verteilnetzbetreiber sind für die Aufnahme und Verteilung von (regenerativem) Strom verantwortlich. Das Verteilnetz besteht aus Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetzen. Von den rund 900 in Deutschland bestehenden Stromversorgern kommen gut 40 aus Sachsen. Die größten sind die Energie Sachsen Ost AG (ENSO) und der Envia M (ein RWE-Tochterunternehmen).

Auflistung weiterer sächsischer Stadtwerke