Pressemitteilung 03/14 vom 09.05.2014 - Energiewende rückwärts

Vorschlag zur EEG-Reform – gestern im Parlament in Berlin

Nachdem der Vorschlag zur besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen nun vorliegt hat das Parlament in Berlin die Änderungen zur EEG-Reform gestern beraten.

Danach soll es eine „moderate“ Mehrbelastung für Unternehmen geben. Diese schränkt aber die Gesamtstrommenge aller Unternehmen, die in den Genuss günstigen Stromes kommen nicht ein. Zudem birgt dieser Entwurf in keinster Weise eine Regelung zur Effizienzsteigerung. Die VEE will in diesem Zusammenhang nochmals an die EU-Vorgaben erinnern, die in nationales und regionales Recht umzusetzen sind, von der sich Deutschland aber immer weiter entfernt:

Bis zum Jahr 2020 sollen folgende Ziele erreicht werden:

  1. Minderung der Treibhausgase (CO2) gegenüber dem Jahr 1990
  2. Erhöhung des Marktanteils für Erneuerbare Energien
  3. Steigerung der Energieeffizienz

Ein weiteres Verfolgen dieses Pfades ist mit den jüngsten Vorschlägen zur EEG-Reform und der Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen nicht möglich. Vor allem, wenn man die Entwicklung der Anträge und die freigiebige Genehmigungspraxis betrachtet. Nach Angaben der BAFA erhielten 570 Unternehmen im Jahr 2010 günstigere Strompreise heute sind es 2.098 Unternehmen – mit Tendenz weiter steigend.

Mit dem Instrument des günstigen Stroms für energieintensive Unternehmen werden gleich vier wichtige Bausteine von Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit nicht erreicht: Es gibt keinen Anreiz für die industrielle Produktion sparsam und ressourcenschonend zu arbeiten. Es gibt auch keinen Anreiz den Smart Grid Ansatz umzusetzen (Steuer- und regelungstechnische Produktionsverlagerung in wind- und sonnenreiche Zeiten).  Eine Folge sind weiterhin negative Strompreise an der Strombörse (=stromproduzierende Unternehmen zahlen drauf , damit ihr Strom verkauft werden kann). Eine Gleichstellung zwischen Industrie und Verbrauchern beim Strompreis ist nicht erkennbar.

Der VEE lehnt diesen Entwurf wie auch die geplante Neuregelung des EEG mit „Deckelung“ und „Ausbaukorridoren“ entschieden ab und fordert den Kreis der begünstigten stromintensiven Unternehmen höchstens auf die Anzahl und Strommengen des Jahres 2010 zu begrenzen.

Für den Endverbraucher schätzt die Verbraucherzentrale (Bundesverband) für 2017 durchschnittliche Strompreise von 29,8 ct/kWh (heute etwa 27,0 ct/kWh). Das liegt zunächst daran, dass die günstigen Preise für regenerativen Strom an der Leipziger Strombörse nicht an die Haushaltskunden weitergegeben werden. Weiter verstärkt und damit unumkehrbar wird diese Preissteigerung durch die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen.

Die bevorstehenden Änderungen:

  1. Begrenzung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien (Deckelung)
  2. Einführung von Korridoren
  3. Marktintegration in ein veraltetes Strommarktmodell
  4. Die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen soll viel stärker sinken als es das alte EEG ohnehin schon vorsieht.

Wenn man bedenkt, dass öffentliche Gelder hiermit in eine konventionelle Energiewirtschaft gesteckt werden sollen, die aus eigener Kraft kaum noch überlebensfähig ist, so entbehrt das jedweder energiepolitischer Weitsicht.

Insgesamt betrachtet ist der im Kabinett beschlossene Vorschlag zur EEG-Reform, der heute im Parlament diskutiert wird völlig unzureichend um eine nachhaltige Energiewende fortzusetzen. Sollte sich der Entwurf durchsetzen bedeutet das für Deutschland eine Energiewende rückwärts.

Verantwortlich für die Pressemitteilung:

Matthias Gehling
Geschäftsstellenleiter der VEE Sachsen e.V.