Pressemitteilung 09/14 vom 08.10.2014
Mit Erneuerbaren Energien Sachsens Zukunft gestalten
Die zentralen VEE-Forderungen an die neue Landesregierung
Ausbau der Erneuerbaren Energien
Um die Innovations- und Wirtschaftskraft Sachsens zu stärken und bei den Klimazielen nicht ins Hintertreffen zu geraten, muss sich der Freistaat mindestens an den bundesdeutschen Zielen orientieren. Daher muss der Anteil erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Sachsen bis zum Jahr 2030 auf 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 auf 100 Prozent ansteigen.
Abstand zu Windenergieanlagen
Die neue Landesregierung sollte die sächsische Bauordnung unverändert lassen und von der sogenannten Länderöffnungsklausel zur Abstandsregelung bei Windenergieanlagen ausdrücklich keinen Gebrauch machen. Denn dann würde der Ausbau der effizientesten und günstigsten Form der Erneuerbaren Energien in Sachsen vollständig zum Erliegen kommen. Wie bisher sollten die regionalen Planungsbehörden die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung selbst festlegen. Im Normalfall sollten 750 Meter gelten, in Gewerbe- und Industriegebieten auch weniger.
Bürgerenergie
Eine wesentlich stärkere Bürgerbeteiligung im Energiesektor muss gefördert werden. Dies gilt für die Beteiligung einzelner Bürger oder Gruppen, die sich an einem regionalen EE-Projekt beteiligen wollen als auch für Kommunen. Die heute noch geltenden Barrieren bei der Beteiligung von sächsischen Gemeinden gilt es in Zukunft abzubauen. Denn Energiegenossenschaften, Bürgersolaranlagen und kommunale Windparks schaffen lokale Akzeptanz und regionale Wertschöpfung. Eine gelungene Energiewende stärkt damit die Wirtschaftskraft Sachsens und schafft neue Arbeitsplätze.
Wasserkraft
Die derzeit geltende Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft in Höhe von 15 bis 25 Prozent der Einspeiseerlöse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz muss abgeschafft werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.9.2014 ist dessen Einführung durch nichts zu rechtfertigen. Auch unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen Anforderungen ist das Potenzial der Wasserkraft in Sachsen noch lange nicht erschöpft und die Möglichkeiten eines weiteren Ausbaus sollten unvoreingenommen geprüft werden.
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