VEE Sachsen e.V. kritisiert EEG Entwurf

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nimmt die VEE Sachsen e.V. (Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien) Stellung zum „Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts“. 

Wir kritisieren die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als nicht zielgerichtet zur Erreichung einer umweltverträglichen, kostengünstigen und versorgungssicheren Energiepolitik. Besonders die zeitlichen Umstände sind zu bemängeln, da die Anhörung der Öffentlichkeit in einem besonders engem Zeitrahmen stattfinden, um einem Teil der Wirtschaft die Chance zu geben Kostenvergünstigungen zu erhalten. Unter diesen Umständen wird die VEE Sachsen e.V. nur zu einigen wesentlichen Punkten Anmerkungen ausführen.

Der Entwurf steht im Widerspruch zu den derzeitigen technischen Bedingungen und Möglichkeiten. Investitionen in die Nutzung der solaren Strahlung und die Erzeugung von Strom an Land sind schon heute günstiger als die Bereitstellung von Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken. Um die nicht sofort sichtbaren umweltschädlichen externen Kosten, die bei der Nutzung von Atomkraft- und Kohlekraftwerken entstehen, der Allgemeinheit aufzubürden, sollte der Emissionshandel dazu dienen, die ausgewiesenen Stromgestehungskosten an die realen Kosten anzunähern. Jedoch wurde dieses Ziel ausgehebelt, indem zu viele Emissionszertifikate in den Handel gelangten.

Auf dieser Basis erscheint es nicht zweckmäßig einen Ausbaukorridor für den kostengünstigsten Binnenlandstrom und die Photovoltaik zu begründen. Die bestehenden Kostendegression bei der Umwelttechnik sollte vielmehr dazu Anlass sein, weiter zu diese Techniken zu forschen und somit Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, ist jedoch eine Systemtransformation nötig. Gekoppelt an externe Kosten müssen Mechanismen entwickelt werden, die dazu führen, dass die fluktuierenden Erneuerbaren Energien den größten Teil der Energiebereitstellung übernehmen können. Die Kombination von verschiedenen Erzeugungstechniken (wie Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft), Speicherarten (z.B. Power2Gas, Power2Heat, Pumpspeicher) und Lastverschiebungen führt dazu, dass meteorologische Schwankungen ausgeglichen werden können. Zu diesem Zweck sind allerdings die Forschungs- und Entwicklungsbedingungen zu intensivieren, sodass schon bestehende und weiterzuentwickelnde Speichertechnologien (wieder) genutzt werden können.

Zur vollständigen Stellungnahme

 Am 1. April legt die Bundesregierung den neuesten Entwurf vor. Bis zum 2. April 2014 17 Uhr haben die Verbände nun Zeit Stellungnahmen abzugeben.