VEE-Stellungnahme zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Die VEE Sachsen e.V. hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ein umfassende Stellungnahme zu Regelungen betreffend der Windenergieplanung abgegeben.

Die geplante Gesetzesänderung soll im Wesentlichen der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 sowie von Beschlüssen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht dienen. Die Sächsische Bauordnung soll zudem an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst und ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiter gefördert werden.

Wir haben folgende Änderungen vorgeschlagen und diese ausführlich begründet:

Ergänzung des § 6 Absatz 5 um einen Satz 5 mit folgendem Inhalt

 

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

 

(1) … (4)

(5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m. Werden von einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89 von den Sätzen 1 bis 3 abweichende Abstandsflächen vorgeschrieben, sind diese maßgeblich. Für Windenergieanlagen, die im Außenbereich errichtet werden, genügt eine Tiefe der Abstandsfläche, welche durch den Radius des Rotors zuzüglich 3 m bestimmt wird.

(6) … (8)

 

Wie bereits mehrfach dargelegt, haben wir erhebliche Zweifel, dass mit einer starren Ausschöpfung der 1.000 Meter-Regelung für die Windenergie die für den Klimaschutz notwendigen Ausbauziele erreicht werden können. Wir werden dies im Rahmen der Begründung nochmals aufzeigen und darlegen.

 

Soweit an einer starren Regelung des 1.000 Meter-Abstandes festgehalten wird, sollte zumindest eine Aufnahme wie folgt erfolgen:

 

Der § 84 wird wie folgt gefasst:

 

§ 84 Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches

 

(1) …

(2) § 35 Absatz 1 Nummer 5 des Baugesetzbuches findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn mindestens 1 000 Meter Abstand eingehalten werden von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage zu

 

1. den nächstgelegenen Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen gemäß § 30 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind,

 

2. den nächstgelegenen Wohngebäuden innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, oder

 

3. der nächstgelegenen Wohnbebauung im Außenbereich mit mindestens 6  Wohngebäuden in Verbindung mit einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 Bau GB.

 

4. Der nach Absatz 2 einzuhaltende Abstand vom Mastfuß der Windenergieanlage zu Wohngebäuden  reduziert sich auf mindestens 850 m, sofern eine Ausweisung von Flächen zur Nutzung für die Windenergie durch einen Bauleitplan erfolgt. Dies gilt auch, wenn es sich um das Repowering von Windenergieanlagen im Sinne des § 16 b BImSchG handelt.

 

5. Für in Kraft befindliche Regional- und Bauleitpläne, die eine Unterschreitung der Wohnbebauungsabstände nach 1., 2. und 3. vorsehen, gilt ein Investitions- und Bestandsschutz.

             

Es wird die Aufnahme einer Übergangsregelung dringend empfohlen:

 

Laufende Genehmigungsverfahren (beantragte Genehmigungsverfahren) sind von Neuregelungen zur 1.000-Meter-Abstandsregel nicht betroffen und genießen Verfahrensschutz.

 

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme ... [mehr]

 

Symbol: Erneuerbare Energien in Sachsen

Erneuerbare in Sachsen

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2021 in Sachsen bei 17,9%, während dieser in Deutschland bereits bei 42,4% lag. Sachsen gehört damit im Bundesländervergleich bei den Flächenländern zum Schlusslicht.

 

Symbol: Photovoltaik in Sachsen

Photovoltaik

Anfang 2026 sind in Sachsen mindestens 205.457 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 5.461,5 MW in Betrieb. Während im Jahr 2024 rund 43.600 Anlagen mit einer Leistung von 1.154,5 MW in Betrieb gegangen sind, waren es im Jahr 2025 nur rund 33.700 Anlagen mit einer Leistung von 756,8 MW gewesen. 

Damit hat sich die gute Ausbaugeschwindigkeit des Jahres 2024 im Jahr 2025 fast halbiert

 

Symbol: Windkraft in Sachsen

Windkraft

Die Windkraft ist das Sorgenkind der Erneuerbaren in Sachsen. Ende 2025 waren im Freistaat 870 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.423 MW installiert. Die geringen Zubauzahlen der vergangenen Jahre setzten sich auch 2025 fort: Es wurden lediglich 13 Anlagen mit einer Leistung von 65,86 MW neu errichtet.

Auch die Genehmigungszahlen lagen 2025 mit 32 Genehmigungen deutlich unter dem Niveau anderer Bundesländer. In Sachsen wurden damit 164 MW genehmigt, in Thüringen im gleiche Zeitraum 475 MW und in Nordrhein-Westfalen 5.942 MW.

Symbol: Wasserkraft in Sachsen

Wasserkraft

Anfang 2026 sind in Sachsen 432 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 94,6 MW in Betrieb. 2025 ist eine Anlage mit einer Leistung von 0,1 MW neu in Betrieb gegangen, im Jahr 2024 drei Anlagen mit einer Leistung von 0,1 MW. 

Ein wesentlicher Zubau von Anlagen ist - trotz vorhandener Potenziale - in den letzten Jahren nicht erfolgt. Mit Sorge wird der zunehmende Abriss von Wehren, welche für Wasserkraftanlagen ertüchtigt werden könnten, beobachtet.

 

Symbol: Biomasse in Sachsen

Biomasse

Anfang 2026 sind in Sachsen mindestens 622 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 316,0 MW in Betrieb. 

Im Jahr 2025 sind es ingesamt 5 Anlagen mit einer Leistung von 1,9 MW neu in Betrieb gegangen, im Jahr davor 9 Anlagen mit einer Leistung von 8,4 MW.

 

Symbol: Geothermie in Sachsen

Geothermie

Geothermische Anlagen zur Stromerzeugung spielen bislang in Sachsen keine bedeutende Rolle. 

Im Jahr 2023 waren in Sachsen rund 19.002 Erdwärmeanlagen mit einer thermischen Leistung von rund 228 MW installiert.

 

Symbol: Erneuerbare Energien in Sachsen

Erneuerbare in Sachsen

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2021 in Sachsen bei 17,9%, während dieser in Deutschland bereits bei 42,4% lag. Sachsen gehört damit im Bundesländervergleich bei den Flächenländern zum Schlusslicht.

 

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