Ampel-Pläne schnell verwirklichen: Solarpflicht für Gewerbe in Sachsen umsetzen – und Hürden bei privaten Neubauten senken

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 10/2021 vom 10.12.2021

10. Dezember 2021. Sachsen verfolgt ambitionierte Ziele im Energie- und Klimaprogramm (EKP), doch gleichzeitig hinkt der Freistaat beim Ausbau von Photovoltaik im Bundesvergleich hinterher. Einer der Gründe: Es mangelt an rechtlichen Rahmenbedingungen. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen sind da in Teilen weiter. Dort wurde erst kürzlich eine Solarpflicht für Gewerbeneubauten beschlossen. Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung kommt diese Forderung zur Sprache, zusammen mit Plänen, die Hürden beim Solar-Zubau für private Neubauten zu senken. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.) setzt sich dafür ein, dass die Pläne der Bundesregierung in Sachsen schnell umgesetzt werden, um so einen wesentlichen Beitrag für das Erreichen der Ziele des EKP zu leisten.

Die VEE Sachsen e.V. begrüßt die Pläne der neuen Bundesregierung, Hürden für Solaranlagen auf privaten und gewerblichen Neubauten zu senken. Laut Koalitionsvertrag sollen alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Die Bundesregierung sieht darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.

Eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und bessere Rahmenbedingungen für private Bauherren würden neuen Schwung für die festgefahrene Energiewende in Sachsen bedeuten. Was es nun braucht, ist eine gesetzliche Grundlage in der Sächsischen Bauordnung, weshalb nunmehr die sächsische Landesregierung gefragt ist. Die Landesregierung verfolgt mit dem EKP den Ausbau Erneuerbarer Energien im Freistaat, doch fehlen nach Auffassung der VEE Sachsen e.V. die geeigneten Instrumente. Die Photovoltaik-Freiflächenverordnung vom 31. August 2021 ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung – sie ermöglicht die Förderung des Baus von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Freiflächen. Andere rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere zu Aufdachanlagen, sind allerdings (noch) unzureichend.

Andere Bundesländer sind da schon weiter: Im September 2021 beschloss beispielsweise die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz eine Verpflichtung zum Bau von Photovoltaikanlagen für Gewerbeneubauten ab einer Nutzfläche von 100 m2. Auch in Niedersachsen wurde kürzlich eine ähnliche Regelung bei einer Dachfläche ab 75 m2 eingeführt. Auf diese Weise schafft man erhebliches Potenzial für den Zubau der Photovoltaik.

Die VEE Sachsen e.V. fordert die sächsische Landesregierung deswegen auf, eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten entsprechend den Regelungen in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz so schnell wie möglich umzusetzen – und die Hürden für private Bauherren zu senken sowie zusätzliche Anreize durch Förderprogramme zu schaffen.

„Gewerbliche Nutzflächen oder ungenutzte öffentliche Dächer mit Solaranlagen auszustatten, muss auch in Sachsen das Ziel sein“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE Sachsen. „Gleichzeitig muss es für private Bauherren attraktiver werden, Dächer mit Photovoltaik auszustatten.“


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