Novelle der sächsischen Bauordnung: VEE fordert jetzt rasche Umsetzung

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 01/2022 vom 18.01.2022

Dresden, 18. Januar 2022. Die sächsische Landesregierung hat heute den Kabinettsbeschluss für eine neue Bauordnung vorgelegt und darin unter anderem neue Abstandsregeln für Windenergieanlagen definiert. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Sachsen (VEE Sachsen e.V.) mahnt nun eine rasche Umsetzung im Landtag sowie durch die regionalen Planungsverbände an.

Der von der Landesregierung vorgelegte Kabinettsbeschluss zur Sächsischen Bauordnung definiert unter anderem die viel diskutierte 1.000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen: Diese soll bei fünf Wohngebäuden greifen, zudem wird von Mastfuß bis Gebäudekante gemessen. Zusätzliche Ausnahmen u.a. bei Repowering-Projekten im Einvernehmen mit der Kommune bringen kleine Verbesserungen. Zwar steht die VEE einer pauschalen Abstandsregel nach wie vor kritisch gegenüber, jedoch eröffnen die enthaltenen Möglichkeiten zu Ausnahmen erste Perspektiven zur Belebung des Ausbaus der Windenergie auch im Freistaat Sachsen. Gleichzeitig mahnt die VEE an, bestehende Erlässe zur Bauhöhen-Begrenzung von Windenergieanlagen zurückzunehmen.

Parallel zur Bauordnung wurde die Sächsische Wasserstoffstrategie auf den Weg gebracht. Wasserstoff wird als Speicher und Rohstoff (z.B. in der Stahlproduktion) in Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Die VEE betont, dass bei der Umsetzung darauf geachtet werden muss, den Wasserstoff regional vor Ort und ausschließlich aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen.

Zusammen mit dem Artenschutzleitfaden liegen damit nun die wichtigsten Werkzeuge und Regeln für einen Neustart beim Erneuerbaren-Ausbau in Sachsen vor.

„Wir halten an unserer Kritik an einer starren 1.000-Meter-Regel fest, begrüßen aber, dass nun Klarheit herrscht und gewisse Ausnahmen möglich sind“, ordnet Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE, den Kabinettsbeschluss der Bauordnung ein. „Wir appellieren an den Landtag und insbesondere die regionalen Planungsverbände, sich jetzt bei der Umsetzung zu beeilen. Die Landeregierung hat hier die Bremsen etwas gelockert, man sieht Licht am Ende des Tunnels – aber es ist noch ein weiter Weg, auf dem weitere Maßnahmen folgen müssen.“

Zudem ist klar: Die Bauordnung ist nur ein Schritt einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Auch mit Blick auf die Ziele der Bundesregierung reichen die bisherigen Maßnahmen nämlich nicht aus, um insbesondere die geforderten zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie zu ermöglichen und die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.

Hierfür bräuchte es unter anderem:

  • Eine Anpassung der baurechtlichen Abstandsflächen bei Windenergieanlagen von starren Radien hin zur Rotorüberstreichfläche, wie in anderen Bundesländern üblich
  • Einen spürbaren Abbau von bürokratischen Hemmnissen beim Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere durch schnellere Genehmigungsverfahren;
  • Einen offenen Dialog zum Thema „Wind im Wald“ mit realistischem Blick auf Flächenpotentiale und Notwendigkeiten;
  • Aufklärungsarbeit zu kommunalen Standortvorteilen bei der Windkraft, eine Beratungs- und Dialogplattform für Projektierer und Gemeinden bei Konflikten sowie einen „runden Tisch“, an dem Projektierer und Ministerien Probleme ressortübergreifend erörtern können.

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