Windkraft-Erlass: VEE fordert Schutz für genehmigungsreife Vorhaben und warnt vor falschem Signal zum falschen Zeitpunkt
Pressemitteilung 06/2026 vom 12. Oktober 2026
Die sächsische Staatsregierung hat am 9. Oktober eine Weisung zum Umgang mit Windenergievorhaben erlassen. Bis Ende 2027 können einzelne Vorhaben befristet untersagt werden, wenn sie die laufende Regionalplanung wesentlich beeinträchtigen. Die VEE Sachsen e.V. warnt vor Härtefällen bei Anlagen, deren Genehmigung nach jahrelanger Vorbereitung unmittelbar bevorsteht. Für diese Projekte fordert der Verband besondere Rücksicht auf bereits geleistete Investitionen.
Die Regelung ist kein pauschaler Genehmigungsstopp. Sie soll verhindern, dass Einzelvorhaben die künftigen Windenergiegebiete in den Regionalplänen gefährden. Die VEE warnt dennoch vor einem falschen Signal zum falschen Zeitpunkt. Entscheidend sei, wie die zuständigen Behörden die Weisung im Einzelfall anwenden – insbesondere in den Planungsregionen Chemnitz und Oberes Elbtal/Osterzgebirge, wo seit Jahren Regionalpläne fehlen und verzögert sind.
Die VEE Sachsen fordert für die Anwendung des Erlasses:
- Genehmigungsreife Vorhaben schützen: Wo Gutachten, Flächensicherung und Genehmigungsunterlagen bereits weitgehend vorliegen, müssen die Behörden drohende Härtefälle und bestehende Investitionen besonders berücksichtigen.
- Einzelfallentscheidungen nachvollziehbar begründen: Eine Untersagung darf nicht pauschal erfolgen. Erforderlich ist eine konkrete Prüfung, ob das Vorhaben die Regionalplanung wesentlich beeinträchtigt.
- Regionalplanung zügig abschließen: Die Planungsverbände müssen rechtssichere und tatsächlich nutzbare Flächen ausweisen. Eine befristete Sicherung darf nicht zum Ersatz für verbindliche Regionalpläne werden.
- Investitionsvertrauen bewahren: Zusätzliche Unsicherheit belastet Projektierer, Zulieferer und Kommunen. Sachsen braucht verlässliche Rahmenbedingungen für neue Energieanlagen.
Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes der Zeitpunkt. In der Region Chemnitz fehlt seit Jahren eine abschließende verbindliche Windenergieplanung. Unternehmen haben unterdessen Standorte untersucht, Flächen gesichert und Gutachten beauftragt. Kurz vor einer möglichen Genehmigung können solche Vorleistungen nicht ohne Weiteres auf andere Standorte übertragen werden. Getätigte Investitionen werden von heut auf morgen wertlos.
Bereits im August hatte die VEE auf verschlechterte Geschäftsperspektiven und erste vorsorgliche Stellenstreichungen in der sächsischen Erneuerbaren-Branche hingewiesen. Der neue Erlass darf die ohnehin angespannte Lage nicht durch vermeidbare Unsicherheit verschärfen. „Wer jahrelang nach geltendem Recht plant und investiert, darf nicht auf den letzten Metern ausgebremst werden“, sagt VEE-Präsident Falk Zeuner. „Gerade bei genehmigungsreifen Anlagen muss der Freistaat Härtefälle vermeiden. Planungssicherheit für morgen darf nicht die Investitionen von gestern vernichten.“
In Zeiten knapper Energieressourcen ist es ein fatales Signal, den Ausbau erneuerbarer Energien auszubremsen.
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