Verfassung

Initiative Klimaschutz und Energiewende in Sachsen: Gemeinsame Forderungen zur Koalitionsbildung in Sachsen

Sonntag, 27. Oktober 2019 - 22:39
VEE Sachsen e.V.

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(Foto: Ralf Roletschek/Roletschek.at)

Verbände aus den Bereichen Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Energiewende fordern die sächsischen Koalitionspartner nach ihren erfolgreichen Sondierungsgesprächen auf, die Energiewende in Sachsen wiederzubeleben und wirksame Strategien für einen Klimaschutz zu vereinbaren.

Die Koalitionspartner stehen zu den Pariser Klimazielen und dem EU-Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Zur Umsetzung braucht es konkrete Ziele.

Wir fordern daher:

1. Klimaschutz in die Sächsische Verfassung
2. Erlass eines Sächsischen Klimaschutzgesetz
3. Konkretisierung eines Programmes zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen

Sächsische Verfassung. Weit mehr als 10.000 (!) Gesetze und Vorschriften „regeln“ die Energiewirtschaft und die Energiewende und bremsen damit einen wirksamen Klimaschutz aus. Immer wieder kommt es durch veraltete und neue Reformvorschriften zu nicht zu bewältigenden Widersprüchen und kontraproduktiven Ergebnissen in allen Sektoren. Durch eine Veränderung des Grundgesetzes und der sächsischen Verfassung durch eine richtig formulierte Staatszielbestimmung wären alle staatlichen Stellen bei Zweifelsfragen und „neuen“ regulativen Problemen verpflichtet, diese im Sinne des Klimaschutzes zu lösen.

Wir fordern deshalb die folgende Änderung der sächsischen Verfassung: Artikel 10 der sächsischen Verfassung wird ergänzt: „Alle staatliche Gewalt, alle unmittelbare und alle mittelbare staatliche Verwaltung sind dem Ziel des Klimaschutzes verpflichtet.“

Sächsisches Klimaschutzgesetz. Sachsen braucht ein Klimaschutzgesetz, um klare Ziele zur Treibhausgasminderung und zur Anpassung an die Folgen des menschengemachten Klimawandels festzulegen. Hieraus erst lassen sich dann Maßnahmen erarbeiten und auf ihre Wirksamkeit messen. Dazu gehört zum Beispiel ein erneuerbares und nachhaltiges Energiesystem. Sämtliche Sektoren müssen sich genauso im Klimagesetz wiederfinden lassen wie auch das Monitoring und klare Zuständigkeiten von Behörden.

Der sich aus einem Klimagesetz ergebende rechtliche Rahmen bringt die Akteure auf Augenhöhe in ihrem jeweiligen Wirken zusammen. Bei sämtlichem Handeln müssen etwaige Folgen auf den Klimawandel berücksichtigt werden können. Als gutes Beispiel sollte die Landesverwaltung vorausgehen. Ein solches Gesetz kann durch formulierte Anreize und festgelegte Förderrichtlinien zu einem wirtschaftlichen Wachstumsmotor werden.

Schlussendlich braucht es ein konkretes Programm zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen.

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