Gemeinsame Forderungen zur Koalitionsbildung in Sachsen

Initiative Klimaschutz und Energiewende in Sachsen: Gemeinsame Forderungen zur Koalitionsbildung in Sachsen

27. Oktober 2019

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(Foto: Ralf Roletschek/Roletschek.at)

Verbände aus den Bereichen Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Energiewende fordern die sächsischen Koalitionspartner nach ihren erfolgreichen Sondierungsgesprächen auf, die Energiewende in Sachsen wiederzubeleben und wirksame Strategien für einen Klimaschutz zu vereinbaren.

Die Koalitionspartner stehen zu den Pariser Klimazielen und dem EU-Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Zur Umsetzung braucht es konkrete Ziele.

Wir fordern daher:

1. Klimaschutz in die Sächsische Verfassung
2. Erlass eines Sächsischen Klimaschutzgesetz
3. Konkretisierung eines Programmes zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen

Sächsische Verfassung. Weit mehr als 10.000 (!) Gesetze und Vorschriften „regeln“ die Energiewirtschaft und die Energiewende und bremsen damit einen wirksamen Klimaschutz aus. Immer wieder kommt es durch veraltete und neue Reformvorschriften zu nicht zu bewältigenden Widersprüchen und kontraproduktiven Ergebnissen in allen Sektoren. Durch eine Veränderung des Grundgesetzes und der sächsischen Verfassung durch eine richtig formulierte Staatszielbestimmung wären alle staatlichen Stellen bei Zweifelsfragen und „neuen“ regulativen Problemen verpflichtet, diese im Sinne des Klimaschutzes zu lösen.

Wir fordern deshalb die folgende Änderung der sächsischen Verfassung: Artikel 10 der sächsischen Verfassung wird ergänzt: „Alle staatliche Gewalt, alle unmittelbare und alle mittelbare staatliche Verwaltung sind dem Ziel des Klimaschutzes verpflichtet.“

Sächsisches Klimaschutzgesetz. Sachsen braucht ein Klimaschutzgesetz, um klare Ziele zur Treibhausgasminderung und zur Anpassung an die Folgen des menschengemachten Klimawandels festzulegen. Hieraus erst lassen sich dann Maßnahmen erarbeiten und auf ihre Wirksamkeit messen. Dazu gehört zum Beispiel ein erneuerbares und nachhaltiges Energiesystem. Sämtliche Sektoren müssen sich genauso im Klimagesetz wiederfinden lassen wie auch das Monitoring und klare Zuständigkeiten von Behörden.

Der sich aus einem Klimagesetz ergebende rechtliche Rahmen bringt die Akteure auf Augenhöhe in ihrem jeweiligen Wirken zusammen. Bei sämtlichem Handeln müssen etwaige Folgen auf den Klimawandel berücksichtigt werden können. Als gutes Beispiel sollte die Landesverwaltung vorausgehen. Ein solches Gesetz kann durch formulierte Anreize und festgelegte Förderrichtlinien zu einem wirtschaftlichen Wachstumsmotor werden.

Schlussendlich braucht es ein konkretes Programm zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen.

Förderung der Akzeptanz von Erneuerbaren Energien - Eine Aufgabe der zukünftigen Regierung in Sachsen

VEE Sachsen e.V.
Presseerklärung 03/2019 vom 24.10.2019

Sachsen. Die Einhaltung der Pariser Klimaziele und die Umsetzung der Bundesziele zum Klimaschutz auch in Sachsen wird nur möglich sein, wenn der faktische Ausbaustillstand der Erneuerbaren Energien mit entsprechenden Maßnahmen beendet wird und das vorhandene sächsische Potential zur Teilhabe und Umsetzung der Energiewende genutzt wird.

Hierzu bedarf es auch der Akzeptanzsteigerung der Erneuerbaren Energien, insbesondere im ländlichen Raum. Begleitet durch eine Servicestelle ErneuerbareEnergien können konsequente Bürgerbeteiligung und Beachtung der Verteilungsgerechtigkeit die Akzeptanz fördern. Das Ende des Ausbaustillstandes würde darüber hinaus nicht nur dem Mittelstand in Sachsen zugutekommen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in Sachsen dienen, sondern auch die Rolle Sachsens als Energieland trotz Beendigung der Braunkohleverstromung erhalten.

Wir fordern daher die Einrichtung einer Servicestelle ErneuerbareEnergien ähnlich der Thüringer Energie- und Green-Tech-Agentur (ThEGA) oder vergleichbarer Servicestellen in anderen Bundesländern. Diese soll vom Freistaat Sachsen mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet und mit erfahrenen und praxiserprobten Mitarbeitern besetzt werden, welche bereits Berufserfahrungen im Bereich Projektentwicklung Erneuerbare Energien, Genehmigung und Realisierung vorweisen können. Die wesentliche Aufgabe der neu einzurichtenden Servicestelle soll die Beratung und Mediation von Kommunen, Bürgern und Projektentwicklern sein, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen voranzubringen. Dazu gehört eine breit angelegte und medial begleitete Aufklärungsarbeit mit Informationen zum Klimawandel, den Folgen und der Notwendigkeit des Umbaus der Energiewirtschaft von der fossilen hin zu erneuerbaren Energien. Adressaten der Aufklärungsarbeit müssen neben der breiten Öffentlichkeit insbesondere Kommunen und öffentliche Verwaltungen, aber auch Bildungseinrichtungen.

Für die Wahrnehmung und die Akzeptanz von Windenergievorhaben sind Fragen der Verteilungsgerechtigkeit von großer Bedeutung. Um Verteilungsgerechtigkeit im Sinne einer finanziellen Teilhabe (direkt durch persönliche Teilhabe oder indirekt durch Beteiligung der Kommunen) zu ermöglichen, muss ein entsprechender Zugang möglich sein. Die ist nicht mit einzelnen „Groß-Projekten“ zu erreichen, sondern nur, wenn auch kleine Energieparks ermöglicht werden. Bei der Windenergie sollen daher Vorrangflächen für Windenergie ab sieben Hektar und einer Windenergieanlage zulässig sein.

Photovoltaikanlagen in Sachsen sollen konsequent gefördert werden. Dazu bedarf es unter anderem der Freigabe von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten für Freiflächenphotovoltaik.

Neben der Förderung von Bürgerbeteiligungs- und Energiegenossenschaftsmodellen muss auch die Möglichkeit einer kommunalen Beteiligung an Projekten der Erneuerbaren Energien geschaffen werden. Hierzu ist eine Änderung der Regelungen in der Sächsischen Gemeindeordnung erforderlich.

Frühzeitige Bildung und Heranführung an das Thema der Nutzung Erneuerbarer Energien durch finanzielle Aufstockung und Ausbau des Bildungsangebotes der SAENA für Schulen (sog. Unterrichtsmodule) schafft darüber Aufklärung auch für die Zukunft. Dabei sollte das Angebot allen Schulen zugänglich gemacht werden.

Aktuell sind im Bereich der Erneuerbaren Energien mindestens 7.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen beschäftigt. Das Ende des faktischen Ausbaustillstandes hilft, diese Arbeitsplätze zu sichern, den Mittelstand in Sachsen zu erhalten und die regionale Wertschöpfung zu stärken.

Dresden, 24.10.2019
Dr. Wolfgang Daniels

Symbol: Erneuerbare Energien in Sachsen

Erneuerbare in Sachsen

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2021 in Sachsen bei 17,9%, während dieser in Deutschland bereits bei 42,4% lag. Sachsen gehört damit im Bundesländervergleich bei den Flächenländern zum Schlusslicht.

 

Symbol: Photovoltaik in Sachsen

Photovoltaik

Anfang 2026 sind in Sachsen mindestens 205.457 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 5.461,5 MW in Betrieb. Während im Jahr 2024 rund 43.600 Anlagen mit einer Leistung von 1.154,5 MW in Betrieb gegangen sind, waren es im Jahr 2025 nur rund 33.700 Anlagen mit einer Leistung von 756,8 MW gewesen. 

Damit hat sich die gute Ausbaugeschwindigkeit des Jahres 2024 im Jahr 2025 fast halbiert

 

Symbol: Windkraft in Sachsen

Windkraft

Die Windkraft ist das Sorgenkind der Erneuerbaren in Sachsen. Ende 2025 waren im Freistaat 870 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.423 MW installiert. Die geringen Zubauzahlen der vergangenen Jahre setzten sich auch 2025 fort: Es wurden lediglich 13 Anlagen mit einer Leistung von 65,86 MW neu errichtet.

Auch die Genehmigungszahlen lagen 2025 mit 32 Genehmigungen deutlich unter dem Niveau anderer Bundesländer. In Sachsen wurden damit 164 MW genehmigt, in Thüringen im gleiche Zeitraum 475 MW und in Nordrhein-Westfalen 5.942 MW.

Symbol: Wasserkraft in Sachsen

Wasserkraft

Anfang 2026 sind in Sachsen 432 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 94,6 MW in Betrieb. 2025 ist eine Anlage mit einer Leistung von 0,1 MW neu in Betrieb gegangen, im Jahr 2024 drei Anlagen mit einer Leistung von 0,1 MW. 

Ein wesentlicher Zubau von Anlagen ist - trotz vorhandener Potenziale - in den letzten Jahren nicht erfolgt. Mit Sorge wird der zunehmende Abriss von Wehren, welche für Wasserkraftanlagen ertüchtigt werden könnten, beobachtet.

 

Symbol: Biomasse in Sachsen

Biomasse

Anfang 2026 sind in Sachsen mindestens 622 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 316,0 MW in Betrieb. 

Im Jahr 2025 sind es ingesamt 5 Anlagen mit einer Leistung von 1,9 MW neu in Betrieb gegangen, im Jahr davor 9 Anlagen mit einer Leistung von 8,4 MW.

 

Symbol: Geothermie in Sachsen

Geothermie

Geothermische Anlagen zur Stromerzeugung spielen bislang in Sachsen keine bedeutende Rolle. 

Im Jahr 2023 waren in Sachsen rund 19.002 Erdwärmeanlagen mit einer thermischen Leistung von rund 228 MW installiert.

 

Symbol: Erneuerbare Energien in Sachsen

Erneuerbare in Sachsen

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2021 in Sachsen bei 17,9%, während dieser in Deutschland bereits bei 42,4% lag. Sachsen gehört damit im Bundesländervergleich bei den Flächenländern zum Schlusslicht.

 

VEE - Termine & Veranstaltungen

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Die VEE Sachsen e.V. zählt zu den am längsten aktiven Netzwerken im Bereich der Erneuerbaren Energien. Als säschsischer Landesverband vertreten wir die Themen des Klimaschutzes und der Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf Landesebene.

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Bürgerenergie

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Wir stärken und fördern Bürgerenergie und Bürgerenergiegemeinschaften.

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