VEE-Stellungnahme zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Die VEE Sachsen e.V. hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ein umfassende Stellungnahme zu Regelungen betreffend der Windenergieplanung abgegeben.

Die geplante Gesetzesänderung soll im Wesentlichen der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 sowie von Beschlüssen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht dienen. Die Sächsische Bauordnung soll zudem an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst und ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiter gefördert werden.

Wir haben folgende Änderungen vorgeschlagen und diese ausführlich begründet:

Ergänzung des § 6 Absatz 5 um einen Satz 5 mit folgendem Inhalt

 

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

 

(1) … (4)

(5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m. Werden von einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89 von den Sätzen 1 bis 3 abweichende Abstandsflächen vorgeschrieben, sind diese maßgeblich. Für Windenergieanlagen, die im Außenbereich errichtet werden, genügt eine Tiefe der Abstandsfläche, welche durch den Radius des Rotors zuzüglich 3 m bestimmt wird.

(6) … (8)

 

Wie bereits mehrfach dargelegt, haben wir erhebliche Zweifel, dass mit einer starren Ausschöpfung der 1.000 Meter-Regelung für die Windenergie die für den Klimaschutz notwendigen Ausbauziele erreicht werden können. Wir werden dies im Rahmen der Begründung nochmals aufzeigen und darlegen.

 

Soweit an einer starren Regelung des 1.000 Meter-Abstandes festgehalten wird, sollte zumindest eine Aufnahme wie folgt erfolgen:

 

Der § 84 wird wie folgt gefasst:

 

§ 84 Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches

 

(1) …

(2) § 35 Absatz 1 Nummer 5 des Baugesetzbuches findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn mindestens 1 000 Meter Abstand eingehalten werden von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage zu

 

1. den nächstgelegenen Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen gemäß § 30 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind,

 

2. den nächstgelegenen Wohngebäuden innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, oder

 

3. der nächstgelegenen Wohnbebauung im Außenbereich mit mindestens 6  Wohngebäuden in Verbindung mit einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 Bau GB.

 

4. Der nach Absatz 2 einzuhaltende Abstand vom Mastfuß der Windenergieanlage zu Wohngebäuden  reduziert sich auf mindestens 850 m, sofern eine Ausweisung von Flächen zur Nutzung für die Windenergie durch einen Bauleitplan erfolgt. Dies gilt auch, wenn es sich um das Repowering von Windenergieanlagen im Sinne des § 16 b BImSchG handelt.

 

5. Für in Kraft befindliche Regional- und Bauleitpläne, die eine Unterschreitung der Wohnbebauungsabstände nach 1., 2. und 3. vorsehen, gilt ein Investitions- und Bestandsschutz.

             

Es wird die Aufnahme einer Übergangsregelung dringend empfohlen:

 

Laufende Genehmigungsverfahren (beantragte Genehmigungsverfahren) sind von Neuregelungen zur 1.000-Meter-Abstandsregel nicht betroffen und genießen Verfahrensschutz.

 

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme ... [mehr]

 

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der VEE Sachsen e.V. - Nella Chrominski

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der VEE Sachsen e.V. - Nella Chrominski - Herzlich Willkommen!

5. Juli 2021

Nella_0.jpgSeit dem 1. Juli 2021 hat die VEE Sachsen e. V. eine neue Assistentin der Geschäftsstelle. Nella Chrominski wird die Arbeit der Geschäftsstelle mit Herz und Verstand unterstützen und so die Verbandsarbeit weiter voranbringen.

Nach einer kaufmännischen Laufbahn wechselte Nella Chrominski in den Bildungsbereich, wo sie als freie Dozentin und Kunstpädagogin mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. Sie ist als Vernetzerin, Klima- und Umweltaktivistin in Dresden, Sachsen und bundesweit aktiv. Für Nella Chrominski ist die Arbeit der VEE Sachsen e.V. nicht neu. Sie erarbeitete bereits Konzepte im Bildungsbereich für unseren Verband, so den Solarpfad, ein Audioguide für Schülerinnen und Schüler. Zur Zeit arbeitet Sie an einem Outdoor-Projekt mit dem Gymnasium in Wilsdruff. Gemeinsam mit Andreas W. Poldrack hat sie in der Vergangenheit mehrere Sächsische Klimagespräche moderiert.

Sie knüpft mit Ihrer Tätigkeit an die Arbeit von Gabriele Gorsleben an, welche Ihre Tätigkeit für die VEE Sachsen beendet hat. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Sie und Ihre Anfragen und wird die Büroorganisation in der Geschäftsstelle und die Verbandsverwaltung in Abstimmung mit Andreas W. Poldrack übernehmen und bei Veranstaltungsplanungen und deren Durchführung in Präsenz- und Onlineveranstaltungen mitwirken. Herzlich Willkommen im Team!

Der Vorstand und das Team der Geschäftsstelle dankt Gabriele Gorsleben für ihre engagierte Arbeit in den letzten beiden Jahren!

Symbol: Erneuerbare Energien in Sachsen

Erneuerbare in Sachsen

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2021 in Sachsen bei 17,9%, während dieser in Deutschland bereits bei 42,4% lag. Sachsen gehört damit im Bundesländervergleich bei den Flächenländern zum Schlusslicht.

 

Symbol: Photovoltaik in Sachsen

Photovoltaik

Mitte 2024 sind in Sachsen rund 155.00 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 4.400 MW in Betrieb. 

Der Ausbau der Photovolatik-Anlagen hat damit in Sachsen in den letzten Monaten deutlich zugenommen.

 

Symbol: Windkraft in Sachsen

Windkraft

Die Windkraft ist das Sorgenkind der Erneuerbaren in Sachsen. In den Jahren 2022 und 2023 wurden nur 11 bzw. 10 Windkraftanlagen in Sachsen zugebaut und auch für 2024 werden lediglich 11 Windkraftanlagen erwartet. Es besteht allerdings die Hoffnung, dass die Zubauzahlen in den nächsten Jahren deutlich steigen.

Symbol: Wasserkraft in Sachsen

Wasserkraft

2024 sind in Sachsen rund 440 Anlagen mit einer Leistung von rund 95 MW in Betrieb. Ein wesentlicher Zubau von Anlagen ist - trotz vorhandener Potenziale - in den letzten Jahren nicht erfolgt. Mit Sorge wird der zunehmende Abriss von Wehren, welche für Wasserkraftanlagen ertüchtigt werden könnten, beobachtet.

 

Symbol: Biomasse in Sachsen

Biomasse

2024 sind in Sachsen rund 615 Anlagen mit einer Leistung von rund 315 MW in Betrieb.

 

Symbol: Geothermie in Sachsen

Geothermie

Geothermische Anlagen zur Stromerzeugung spielen bislang in Sachsen keine bedeutende Rolle. Im Jahr 2023 waren in Sachsen rund 19.002 Erdwärmeanlagen mit einer thermischen Leistung von rund 228 MW installiert.

 

Symbol: Erneuerbare Energien in Sachsen

Erneuerbare in Sachsen

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung lag 2021 in Sachsen bei 17,9%, während dieser in Deutschland bereits bei 42,4% lag. Sachsen gehört damit im Bundesländervergleich bei den Flächenländern zum Schlusslicht.

 

Über uns 

Die VEE Sachsen e.V. zählt zu den am längsten aktiven Netzwerken im Bereich der Erneuerbaren Energien. Als säschsischer Landesverband vertreten wir die Themen des Klimaschutzes und der Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf Landesebene.

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Gemeinsam wollen wir 100 % Erneuerbare Energien in Sachsen erreichen! Unsere Arbeit können Sie auf vielfältige Art und Weise unterstützen - werden Sie Mitglied in unserem Verband.

Bürgerenergie

Bürgerenergiegemeinschaften können maßgeblich zur Energiewende und zur Steigerung der Akzeptanz erneuerbarer Energien beitragen. 

Wir stärken und fördern Bürgerenergie und Bürgerenergiegemeinschaften.

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