Sächsische Energiewendestrategie 2020 | Impulse für ein Maßnahmeprogramm

Donnerstag, 03. Dezember 2020 - 08:00
VEE Sachsen e.V.

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Sächsische Energiewendestrategie 2020 – Version 1.1 – Stand 03.12.2020

Vorwort

Das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2020 – 2030“ (kurz: EKP) soll im ersten Quartal des Jahres 2021 vom Kabinett beschlossen werden. Es wird als der strategische Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik angesehen. Die VEE Sachsen e.V. hat erhebliche Bedenken, zentrale Fragen der Energie- und Klimapolitik des Freistaates Sachsen in einem Regierungsprogramm zu regeln. Den Rahmen sollte ausgehend vom Gesetzesvorbehalt und Rechtsstaatsprinzip ein sächsisches Klimaschutzgesetz liefern. Ein solches ist nicht vorhanden.

Es muss davon ausgegangen werden, dass das EKP die Ziele, wie sie bereits im Koalitionsvertrag festgehalten sind, wiederholt. Konkrete Maßnahmen, innerhalb welcher Zeitschiene diese Ziele mit welchen Mitteln erreicht werden, werden dem EKP nicht zu entnehmen sein.

Vielmehr wird eine „Interministerielle Arbeitsgruppe EKP“ im Anschluss an den Kabinettsbeschluss des EKP ein Maßnahmenprogramm erstellen, um die Ziele und Strategien in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.

Mit einem solchen Maßnahmeprogramm ist nach unserem Kenntnisstand nicht vor Sommer 2021 zu rechnen.

Im Koalitionsvertrag ist zu den Zielen festgehalten wie folgt:

„Das EKP soll sich an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren. Für 2024 orientieren wir uns an einem Zubau-Zwischenziel von 4 TWh, von dem der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll.“[1]

Grundsätzlich begrüßt die VEE Sachsen e.V. diese Weichenstellung, da damit eine Beendigung des faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien angekündigt wird. Nach unserer Kenntnis ist folgendes Ausbauszenario vorgesehen:

Windenergie

Photovoltaik

Biomasse

Wasserkraft

2019

2024

2030

2019

2024

2030

2019

2024

2030

2019

2024

2030

2.150

5.200

8.500

1.930

2.800

5.500

1.859

1.750

1.750

183

250

250

Angaben: Erträge/Ziele in GWh/a

Für den Horizont 2030 ist ein Ertragsziel aus Erneuerbaren Energien in Sachsen in Höhe von 16.000 GWh/a geplant.

Der aktuelle Bruttostromverbrauch in Sachsen beträgt rund 26.300 GWh/a.[2]

 

Der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellte Strom wird zur wichtigsten Primärenergie werden und es ist aufgrund der Sektorenkopplung mit einem stark steigenden Strombedarf zu rechnen. Wir gehen – bei Absinken des Primärenergiebedarfes – von einer Steigerung des Stromverbrauches von einem Faktor 1,63[3] aus.

Hieraus ergibt sich ein Energiebedarf an Strom in Sachsen in Höhe von rund 42.870 GWh/a bei vollständiger Klimaneutralität in allen Sektoren. Das für 2030 geplante Ertragsziel der Sächsischen Landesregierung von 16.000 GWh/a ist damit weit von dem Erforderlichen entfernt.[4]

Wir halten daher fest, dass wir zwar ausdrücklich die im Koalitionsvertrag erkennbare Weichenstellung begrüßen, da hiermit der Startschuss für einen Neuanfang des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen gegeben sein könnte. Gleichzeitig wollen wir aber nicht verhehlen, dass dies lediglich ein Auftakt sein kann.

Es ist erforderlich, im Wege eines Sofortprogrammes dafür Sorge zu tragen, den faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien in Sachsen jetzt zu beenden und nicht auf die Zukunft zu verschieben. Zudem sind verschiedenste Ausbauhemmnisse zu beseitigen.

So kann insbesondere der Ausbau der Windenergie nicht auf eine etwaige zukünftige Teilfortschreibung verwiesen werden, nachdem die laufende Regionalplanung die aktuellen Ziele der Landesregierung ignoriert und auf Grundlage des völlig überholten Energie- und Klimaprogrammes aus dem Jahr 2012[5] fortschreibt. Wenn das Instrument der Regionalplanung dazu führt, dass notwendige Ziele erst in 5 bis 10 Jahren Berücksichtigung finden, so ist dessen Tauglichkeit in Sachen Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frage zu stellen.

Ohne entsprechendes Maßnahmen in einem Sofortprogramm werden die Ziele des Koalitionsvertrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ad absurdum geführt und es wird kein nennenswerter Zubau neuer Anlagen bis zum Ende der Koalitionsperiode erfolgen.

Wir unterbreiten daher folgende Vorschläge zum Neustart der Energiewende in Sachsen:

  1. Klimaschutzgesetz

Wir fordern von der Landesregierung, dass sie sich klar zum Schutz des Klimas mit der Einhaltung der Reduktion der CO2-Emissionen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen bekennt.

Dazu bedarf es:

  • Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes mit klar definierten Zielvorgaben zur CO2-Reduzierung in der Gestalt, dass das für das 1,5 Grad-Ziel gegeben CO2-Budget nicht überschritten wird.
  • Bei Gesetzgebungsverfahren muss zwingend die Klimaneutralität nachgewiesen werden. Bestehende Gesetze sind innerhalb der Legislatur anzupassen, zB Sächsisches Vergabegesetz, SächsBauOrdnung, Landesentwicklungsplan (LEP).
  • Klare Emissionsziele für alle Sektoren mit Monitoring und konkreten Maßnahmen bei Nichteinhaltung,  Verweis auf die Anlage 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes
  • Schaffung einer Verbindlichkeit der festgelegten Ziele, Maßnahmen und Ausbaupfade für die Ausgestaltung und Umsetzung der Regionalpläne 
  • Erstellung einer aktuellen und zukunftsorientierten Datengrundlage für die Entwicklung des Strombedarfes - zu erwartende Steigerungen durch Sektorenkopplung in Wirtschaft und Logistik müssen berücksichtigt werden (z.B. E-Mobilität, Erzeugung von Wasserstoff, Nutzung Wärmepumpen, “grüne” Produktion etc.)
  • Sämtliche Strukturwandel-Projekte in den Kohleregionen müssen auf ihre Klimaneutralität geprüft werden. Kann eine Klimaneutralität nicht sicher gestellt werden, sind diese Projekte zu unterlassen oder zu stoppen.
  • Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen des Freistaates ist das Zieles der Treibhausgasminderung (bspw. auch bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand) zu berücksichtigen
  • Einforderung einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030
  • Klimaneutraler Gebäudebestand
  • Erstellung von Klimaschutzstrategien und Wärmekonzepten in den Landkreisen und Gemeinden
  • Bei öffentlichen Ausschreibungen muss das Thema Nachhaltigkeit/Klimaschutz Eingang finden und ein entsprechendes Gewicht im Vergabeverfahren einnehmen

Wir fordern die Sächsische Staatsregierung auf, den Klimaschutz als Staatsziel in die Sächsische Verfassung aufzunehmen, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Wir fordern, klarzustellen, dass zugelassene Umweltverbände klagebefugt für Klimabelange sind.

 

  1. Sächsische Energieagentur SAENA

Wir fordern, dass die SAENA als sächsische Energieagentur den Ausbau der Erneuerbaren Energien aktiv fördert.

Dazu bedarf es:

  • Positive Öffentlichkeitsarbeit in allen verfügbaren Medien zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien
  • anbieterneutrale Beratung und Monitoring für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen mit dem Ziel der Akzeptanzstärkung
  • Erarbeitung rechtssicherer Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen und Bürger
  • Konzepterstellung / Ansprechpartner zur direkten Nutzung der Energie aus EE-Erzeugungsanlagen für Kommunen, Bürger und Unternehmen
  • Austauschplattform / Anlaufstelle für Versorger, Erzeuger, Kommunen, Bürgern und Unternehmen
  • Unterstützung der Bürger, Kommunen und Projektentwickler mit Angeboten zur Stärkung der Transparenz sowie der regionalen Wertschöpfung
  • Kompetenzpartner für Politiker auf Landes- sowie Kommunalebene, beim Wissenstransfer von Klima- und Energiestudien. Hierzu sollten regelmäßig Konzeptpapiere für Sachsen erarbeitet werden, welche den Politikern aktiv als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Weiterer Ausbau des Angebotes für Schulen sowie Kinder- und Jugendlichenprojekte zu Themen des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien.

 

  1. Genehmigungsverfahren

Wir fordern, dass die Genehmigungsverfahren für die Erneuerbaren Energien - Anlagen zügig bearbeitet werden.

Dazu bedarf es:

  • Verbesserung der personellen und fachlichen Ausstattung der Behörden in Verbindung mit der Übertragung von Entscheidungskompetenzen
  • Klare Einhaltung vorgegebener Zeitschienen und Limitierung von Verlängerungsoptionen bei Stellungnahmen der Fachbehörden
  • Konzentration der immissionsschutzrechtlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landesdirektionen und der Festlegung von verbindlichen Fristen
  • Ausstattung der Landesdirektionen personeller und fachlicher Art am Bedarf der Genehmigungsverfahren
  • einheitliche Richtlinien im Bereich des Natur- und Artenschutzes
    • einheitliche Richtlinien, welche sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren
    • Populationsschutz statt Individuenschutz
    • Neue Genehmigungsverfahren bei Repowering sollen die bereits entstandene ökologische Ausstattung angemessen berücksichtigen
  • Förderung von Repoweringverfahren über beschleunigte Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der Gewöhnungseffekte
  • Beseitigung von Ausbauhemmnissen wie beispielsweise realitätsferner Berechnungsansätze bei der Verknüpfungspunktermittlung (kein Eigenverbrauch des Verbrauchers sowie im Ortsnetz) mit der Folge teurer ressourcenaufwendiger Stromtrassen oder verschenkter einfacher Ausbaupotentiale

 

  1. Direktabnahme

Wir fordern, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien marktfähig zu gestalten und die Direktabnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien für Gewerbe/Industrie und Anwohner attraktiv zu machen und damit langfristig den Stromkunden zu entlasten.

Dazu bedarf es:

  • Abschaffung der Umlagepflicht für Eigenbedarfsstrom und bei Direktlieferung (Selbstvermarktung durch Erzeuger)
  • Beseitigung von Hemmnissen, wie z.B. doppelte EEG-Umlage auf Speicherprozesse und Schaffung von Anreizen für Lastmanagement
  • Mieterstrom muss mehr gefördert werden. Zum Beispiel muss vorgeschrieben werden, dass für sämtliche neue Projekte im Sozialen Wohnungsbau, bei der der Freistaat oft 60% der Baukosten trägt, eine PV-Anlage zur Versorgung der Mieter Standard wird.
  • Post-EEG Anlagen: Beibehaltung des Referenzanlagenmodells in Mischkonstellation mit Erzeugungsanlagen innerhalb und außerhalb des EEGs (Vereinfachung der Messverfahren)
  • gesetzliche Vorgaben zur Messung und Abgabe attraktiv gestalten, dass Direktabnahme möglich ist
  • Umgehende Umsetzung von EU-Recht zur Privilegierung kleiner Eigenerzeugungsanlagen bis 30 kW
  • Umsetzung einfacher, kostengünstiger und praktikabler Lösungen für den Weiterbetrieb der Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung

 

  1. Sektorenkoppelung

Wir fordern, dass die Potentiale der Sektorenkopplung zur Angleichung der volatilen erneuerbaren Stromerzeugung an den schwankenden Strombedarf für einen netzdienlichen Betrieb genutzt werden. Für die Marktetablierung sollten entsprechende Anreize über Förderprogramme gegeben werden.

Dazu bedarf es:

  • Ausbau der Elektromobilität zur Kappung auftretender erneuerbarer Energieerzeugungsspitzen und Unterstützung der Kommunen zur Errichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur, z.B. über Förderprogramme
  • Förderung von Innovationen zur Einbeziehung  der Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung sowie der Gebäudekörper als Speicher für erneuerbare Stromerzeugungsspitzen
  • Entwicklung einer Strategie zur Errichtung von Langzeitspeichern zum saisonalen Energieausgleich
  • Förderung von Power-to-X-Anlagen zur Absicherung des Energiebedarfs durch Einspeisung in das vorhandene Erdgasnetz und zur Modernisierung des ÖPNV und nicht elektrifizierter Zugstrecken
  • Entlastung des EE-Stroms für Wärmepumpen von EEG-Umlage und Stromsteuer

 

  1. Bioenergie

Flexible Bioenergieanlagen ermöglichen eine netzdienliche und verlässliche Erzeugung von Strom und Wärme. Das EEG ist zunehmend kein Finanzierungsgarant. Im Klimaschutzprogramm des Bundes von 2019 ist ein Kapazitätszubau um ein Viertel geplant.[6] Für Sachsen würde das ein Zubau von ca. 30 MWel. bedeuten[7]

Wir fordern, dass der Bestand von Bioenergieanlagen in Sachsen gesichert sowie ein moderater Zubau netzstabilisierender, biogener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ermöglicht wird. Dazu bedarf es:

  • Neue Konzepte für mehr Effizienz, Netzdienlichkeit, Wärmebedarfe finden und Kraftstoffoption berücksichtigen. Ein Beratungsprogramm oder Machbarkeitsstudien für typische Anlagenneuausrichtungen sind wichtig.
  • Gekoppelte klimaschützende Dienstleistungen der Biogasanlagen anerkennen und fördern, wie z.B. Alternative Anbausysteme für Energiepflanzen, THG-Minderung in der Landwirtschaft und CCU.[8]
  • Kommunale Bioabfälle werden unzureichend energetisch und konform dem Kreislaufwirtschaftsgesetz genutzt. Hier sollte mehr aufgeklärt, gefördert und gefordert werden.

 

  1. Geothermie

Wir fordern, dass die Nutzung geothermischer Anlagen aktiv durch die Landesregierung gefördert wird.

Dazu bedarf es:

  • Unterstützung der Forschung durch Ausbau eines systematischen Erkundungsprogramms im Bereich der Tiefengeothermie

 

  1. Windenergie

Wir fordern, dass die Potentiale zur Nutzung der Windenergie als eine der kostengünstigsten und effizientesten Stromgewinnungsformen in Sachsen genutzt werden können.

Dazu bedarf es:

  • Um die Energieziele zu erreichen halten wir es für dringend erforderlich diese in Flächenziele umzurechnen. Diese Umrechnungskriterien müssen im EKP, besser einem Klimaschutzgesetz, einheitlich vorgegeben werden und dürfen nicht den einzelnen Planungsverbänden überlassen werden. Die Umsetzung der Flächenziele ist durch die Regionalen Planungsverbände durchzuführen.
  • Ausweisung von 2% der Landesfläche als Vorranggebiete in den Regionalplänen ohne restriktive Kriterien wie Höhenbegrenzungen.
  • Beschleunigung der Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne durch die Verbesserung der finanziellen Ausstattung der regionalen Planungsverbände und damit verbunden der Aufbau des Personalbestandes der regionalen Planungsverbände.
  • Die Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne müssen auf eine Frist von max. 3 Jahren begrenzt sein, Bei Nichteinhaltung der Fristen muss eine konsequente Sanktionierung durch die Landesregierung erfolgen. Für eine effizientere Erstellung von Regionalplänen sollte daher das Thema Wind als Teilplan/Teilfortschreibung (unter den oben genannten Fristen) ausgegliedert werden.
  • Verhinderung der Ausweisung von Flächen, welche die Effektivität der Nutzung einschränken, wie z.B. Begrenzung der Anlagenhöhe
  • Ermöglichung von Repoweringvorhaben auch außerhalb von Vorranggebieten dort, wo die betreffenden Kommunen das Vorhaben befürworten
  • Nutzung von Waldflächen[9], welche bereits durch Umwelteinflüsse stark geschädigt sind, keinen hohen naturschutzfachlichen Wert (z.B. reiner Nutzwald) haben oder problematisch sind aufgrund Trockenheit. Dies ermöglicht auch der Forstwirtschaft durch zusätzliche Einnahmen Aufforstungen nach heutigen Gesichtspunkten an anderer Stelle vorzunehmen.
  • Die vorgesehene Nutzung von ehemaligen Kohleabbauflächen bringt zwar zusätzliches Flächenpotenzial, beschränkt aber die Nutzung der Flächen vermutlich auf die Eigentümer der Flächen, welche in der Regel vermutlich die Unternehmen des Kohlebergbaus sind. Ein freier Wettbewerb bzw. eine breite Beteiligung an der Nutzung der Windenergie, insbesondere auch durch Bürger und Kommunen, ist auf diesen Flächen dadurch möglicherweise nicht gegeben; außerdem können hohe Kosten durch aufwändige Gründungserfordernisse entstehen, da die Rekultivierung der Flächen erst vor Kurzem oder zum Teil noch gar nicht erfolgt ist; diese Flächennutzung sollte also in den Flächenbilanzen als zukünftiges Potenzial betrachtet werden, nicht jedoch für kurzfristige Betrachtungen. Die ehemaligen Kohleabbauflächen sind daher nicht in das 2%-Flächenziel einzubeziehen.
  • Die Anwendung der 1.000-Meter-Abstandsregel zu reinen Wohngebieten und zu allgemeiner Wohnbebauung sollte umgesetzt werden. Bei Mischgebieten, Splittersiedlungen, Einzelbebauungen und Bebauungen im Außenbereich müssen geringere Abstände möglich sein. Zur Schaffung einer ausreichenden Flächenverfügbarkeit sind dabei insbesondere die Ausschlusskriterien zum Mindestabstand der VREG zueinander, zur Mindestgröße von VREG sowie die Vorgabe, dass die Rotorblätter innerhalb des VREG liegen, aufzugeben.
  • Verringerung des Abstandes bei allgemeiner Wohnbebauung auf 750 m dort, wo die betreffenden Kommunen dies befürworten und über eine Bauleitplanung gestalten.
  • Bei Repowering müssen ebenfalls geringere Abstände möglich sein, soweit die betreffenden Kommunen dies befürworten.
  • Im Übrigen verweisen wir vollumfänglich auf die VEE-Stellungnahme zur Novellierung des Sächsischen Waldgesetzes vom 15. Oktober 2020[10] und unsere ausführliche Stellungnahmen zur Novellierung der Sächsischen Bauordnung vom 29.05.2020[11] und vom 13.08.2020[12].

 

  1. Photovoltaik

Wir fordern, dass die Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Sachsen konsequent gefördert wird.

Dazu bedarf es:

  • Freigabe von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten für Freiflächenphotovoltaik (Flächen, die aufgrund zu schlechter Bodenwertpunkte nicht bewirtschaftet werden können)
  • Abschaffung der Drosselung der Einspeisung, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung von Speicheranlagen
  • Vereinfachte Zulassung ohne Meldepflicht von Kleinst-PV-Anlagen (Balkonkraftwerken)
  • Alle öffentlichen Gebäude (Verwaltung, Schulen) sind bei Neubau verpflichtend mit PV-Anlagen zu versehen. Bei Bestandsgebäuden ist sachsenweit ein Dachkataster zu erstellen in dem die Flächen der Dächer und die Lastreserven für zusätzliche Dachlasten wie PV-Anlagen verzeichnet sind. Für die Erstellung sind entsprechende Stellen zu schaffen.

Um den Anteil an der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Freistaat Sachsen zu erhöhen sollten kurzfristig auch die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen verbessert werden. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen. Wir unterstützen das Bestreben der Landesregierung gemäß Koalitionsvertrag die Länderöffnungsklausel im Erneuerbaren-Energien-Gesetz zu nutzen, um den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik voranzubringen.

Im neuen EKP sollte hierfür die Grundlage wie folgt gelegt werden:

  • generelle Öffnung von Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten durch Verabschiedung einer Rechtsverordnung noch im Jahr 2020
  • Festlegung eines Kontingentes von mindestens 50 Photovoltaik-Anlagen im Jahr in benachteiligten Gebieten für die EEG-Ausschreibung (zum Vergleich: Bayern aktuell mit einem Kontingent von 70 PV-Freiflächenanlagen im Jahr und mit konkreter Planung einer kurzfristigen Erhöhung des Kontingents auf jährlich 200 PV-Freiflächenanlagen)
  • jährliche Evaluierung der Ausnutzung / Zuschläge für PV-Freiflächenanlagen für sächsische Projekte im Rahmen der EEG-Ausschreibungen und ggfs. Erhöhung der zulässigen Kontingente nach dem Vorbild von Bayern
  • Erarbeitung eines Leitfadens oder einer Handlungsempfehlung zur Planung von PV-Freiflächen-Anlagen (z.B. für die raumordnerische oder landesplanerische Bewertung in Bauleitplan- bzw. Genehmigungsverfahren)
  • Beseitigung von Ausbauhemmnissen wie beispielsweise realitätsferner Berechnungsansätze bei der Verknüpfungspunktermittlung (kein Eigenverbrauch des Verbrauchers sowie im Ortsnetz) mit der Folge teurer ressourcenaufwendiger Stromtrassen oder verschenkter einfacher Ausbaupotentiale

Die Auswertungen der EEG-Ausschreibungen für Solarenergie der letzten Zeit zeigen, dass das Ausschreibungsvolumen in der Regel zwei- bis dreifach überzeichnet war. Dies verdeutlicht, dass in Deutschland weiterhin ein hohes Potential an Projekten für PV-Freiflächenanlagen besteht, welches aufgrund der Begrenzung des Ausschreibungsvolumens – auch unter Berücksichtigung der begrenzten Sonderausschreibungen - nicht ausreichend genutzt werden kann. Durch die skizzierte Erhöhung des Projektkontingentes in Bayern sowie der geplanten Öffnung von Flächen in Sachsen erwarten wir eine nochmalige deutliche Verschärfung der Überzeichnung bei EEG-Ausschreibungen. Dies führt zu einem Stau bei der Umsetzung planungsreifer PV-Projekte. Wir fordern daher, dass der Freistaat Sachsen sich auf Bundesebene für die Erhöhung des jährlichen Ausschreibungsvolumens für Solarenergie einsetzt.

Eine Erhöhung der Volumina ist zwingend  notwendig, da wir von einem weiter steigenden Bedarf an Strom aus Erneuerbaren Energien ausgehen. Nicht zuletzt die aktuell durch die Bundesregierung beschlossene Wasserstoffstrategie erfordert einen noch umfangreicheren Ausbau von Erneuerbaren Energien, um perspektivisch überhaupt grünen Wasserstoff produzieren zu können. Der kostengünstige Strom aus PV-Freiflächenanlagen aus zusätzlichen EEG-Ausschreibungen kann hierfür eine wichtige Voraussetzung sein.

 Auch der Ausbau von PV-Dachanlagen muss einen Beitrag bei der umweltfreundlichen Stromerzeugung leisten. Hier sollte die Eignung von Dachflächen aller kommunalen und sonstigen öffentlichen Gebäuden untersucht und Vorgaben für die konsequente Nutzung der Dachflächen für die PV-Nutzung erstellt werden. Für Interessenten von Dach-PV-Anlagen im privaten Gebäudebereich sollten die Beratungsangebote, z.B. der SAENA, ausgebaut werden. Zugleich empfehlen wir eine Prüfung, in wieweit eine Verpflichtung zur Errichtung von PV-Dachanlagen bei der planerischen Ausweisung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten erfolgen kann. Die vom BMWi im Referentenentwurf EEG 2021 geplante Einführung einer Ausschreibungspflicht für Dachanlagen ab 500 Kilowatt und perspektivisch sogar ab 100 Kilowatt führt zu hohen bürokratischen Aufwänden. Dies wird private Akteure von der Energiewende ausschließen, da die Chancen auf eine erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungssystem für private Einzelvorhaben gering sein werden. Schon in den bisherigen PV-Ausschreibungsrunden regionale Energiegenossenschaften sehr wenige Zuschläge erhalten.

Darüber hinaus ist die Sächsische Bauordnung kurzfristig dahingehend zu ändern, dass zumindest bei Neubauten (sowohl Wohngebäude als auch Industriegebäude) eine Verpflichtung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage erfolgt, die mindestens 90% des Jahresprimärenergiebedarfes des neuen Gebäudes deckt (bei Wohngebäuden und Büro/Verwaltungsgebäuden) bzw. mindestens 90 % der neu zu errichtenden Dachfläche bei Industriegebäuden entsprechend technischer Machbarkeit am Netzübergabepunkt für eine Photovoltaikanlage nutzt. Hierfür sollte eine Klassifizierung nach Gewerbe-, Wohn- und Industriegebäuden vorgenommen werden.

Der Freistaat Sachsen sollte sich auch für die Förderung und Weiterentwicklung neuer Technologien einsetzen. So sehen wir auch große Potentiale bei der Entwicklung von Floating-PV-Projekten, die in Deutschland bisher äußerst selten umgesetzt wurden. Gleiches gilt für Agro-Photovoltaik-Anlagen, durch die eine kombinierte Nutzung von Flächen für den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten sowie für die Stromerzeugung erreicht werden kann. Sowohl Floating-PV-Anlagen als auch Agro-Photovoltaik-Anlagen sind gegenüber anderen Freiflächen-PV-Anlagen jedoch wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig. Um das zweifellos bestehende Potential dieser Techniken dennoch zu heben sollte der Freistaat Sachsen jeweils ein Pool von Pilotprojekten finanziell unterstützen und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Auf Bundesebene sollte sich die Landesregierung für die Schaffung eines eigenen Ausschreibungsvolumens für Agro-PV sowie für Floating-PV samt eines  erhöhten Höchstpreises im Rahmen einer Novellierung des EEG einsetzen.

Bestrebungen der Bundesregierung (insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums) zur weiteren Absenkung der Ausschreibungsgrenze auf unter 300 kW ist entschieden entgegen zu wirken und vielmehr eine Erhöhung der bisherigen Grenze auf bspw. 3 MW zu forcieren. Damit kann eine schnellere sowie kostengünstigere Umsetzung mittlerer und größerer Dachprojekte mit für Banken kalkulierbarer Mindestvergütung forciert werden, was insbesondere den sächsischen Mittelstand und die Landwirtschaft bei der Energiewende nachhaltig unterstützt.

 

  1. Wasserkraft

Wir fordern, dass die Nutzung der Wasserkraft in Sachsen als Bestandteil unserer Kulturlandschaft weiterhin zur Netzstabilität beitragen kann:

Dazu bedarf es:

  • Umsetzung der Empfehlungen der vom SMUL berufenen Expertenkommission Gewässerdurchgängigkeit
  • Unterstützung der Umsetzung der Gewässerdurchgängigkeit mittels Zurverfügungstellung der hierfür benötigten Grundstücke des Freistaats Sachsen
  • Stopp des Rückbaus von bestehenden Wehranlagen. Stattdessen sollten bestehende Wehre und nutzbare frühere Wehranlagen für ökologische und moderne Wasserkraftanlagenkonzepte zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen von Ausschreibungen).
  • Förderung von neuen Fischabstiegs-Pilotanlagen, um auch für bestehende Wasserkraftanlagen Lösungen zu entwickeln, die die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nicht gefährden. Das derzeit in Sachsen favorisierte Leitrechen-Bypass-System nach Ebel, Gluch und Kehl sind für Bestandsanlagen nicht finanzierbar.
  • Wiedereinführung einer substanziellen Förderung für die Planung und Errichtung von Fischwechselsystemen (Fischauf- und Abstiegsanlagen) und Fischschutzsystemen (Feinrechenanlagen).
  • Vereinfachung von Genehmigungsverfahren welche durch den hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden mit dem Risiko einer negativen Bescheidung eine große Hürde für den weiteren Ausbau der Wasserkraft darstellen. Insbesondere bei kleineren und mittleren Anlagen an bestehenden Wehrschwellen könnte, anstelle einer UVP Prüfung, ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen.
  • Höhere Vergütungssätze für die Stromerzeugung insbesondere der kleinen Wasserkraft (<500 kW), da diese aufgrund der hohen ökologischen Anforderungen und Anforderungen durch die Genehmigungsbehörden in der Wirtschaftlichkeit besonders gefährdet sind.
  • Abkehr von der Praxis bereits beschiedene Mindestwassermengen - auf Forderung von Umweltverbänden und neuer Richtlinien - immer weiter zu erhöhen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die zugrunde liegenden MNQ (mittlerer Niedrigwasserabfluss) - Werte auf zu hoch ausgewiesenen Pegelwerten basieren und infolge des Klimawandels tendenziell sinken.
  • Neuberechnung der MNQ- Werte nach Neukalibrierung der Pegelmessstellen im Bereich mittlerer Niedrigwasserabflüsse (MNQ) und unter Einbeziehung der letzten Trockenjahre. Die Abflussmessungen an Wasserkraftanlagen weisen erhebliche Diskrepanzen zu den Messwerten amtlicher Pegel im Niedrigwasserbereich auf.

Förderung von Pilotprojekten mit Laufwasserkraftwerken sowie die Umsetzung einer Potenzial- und Effizienzanalyse für sächsische Gewässer.

 

  1. Nachhaltige Mobilität
  • Schaffung der Grundlagen für einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur, insbesondere für den Fernverkehr im PKW-Bereich mit Schnellladestationen und LKW-Bereich im Gütertransportbereich Wasserstofftankstellen mit grünem (!) Wasserstoff
  • Schaffung von Transparenz über die vorhandene und geplante Infrastruktur durch Darstellung der Ladepunkte und Wasserstofftankstellen im Internet
  • Nachhaltige Biokraftstoffe erzielen kurzfristig einen hohen Klimaschutzeffekt. Machbarkeitsstudien für Konzepte oder Pilotanlagen für die regionale, kommunale Umsetzung sollten gefördert werden.
  • Forschung und Entwicklung zur Nutzung von Biomethan im Verkehrssektor verstärken.
  • Elektrifizierung ÖPNV speziell eBusse / Neuanschaffung und Retrofit / verbindliche Quoten / Änderung Einkaufsverhalten und Richtlinien / Beschaffungsinitiative – Leuchtturmprojekt
  • CarSharing nur elektrisch
  • Letzte Meile: elektrisch / eMobilitäts-Hubs
  • urbane Zonen emissionsfrei / Erprobungsklausel
  • Mikromobilität / L7e Fahrzeugförderung/ Unterstützung der Produktionsansiedlung
  • sinnvoller, bedarfsgerechter Ausbau Ladeinfrastruktur / Wohnen und Arbeiten / Leitstelle - jedem eFahrzeugnutzer oder Interessenten wird bei der Ladeinfrastruktur geholfen / Lotsenstelle, Förder- und Umsetzungsberatung
  • Immobilien / Neubau- und Renovierung nur EVready / kommunale Einrichtungen rüsten nach
  • Mobilitätsagenturen in Kommunen fördern (Bsp. Österreich)

 

  1. Wärme

Die Reduzierung des Wärmeverbrauchs durch energetische Gebäudesanierung ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie. Nachhaltige Wärmeerzeugung und Nutzung sind die regionale Wertschöpfung schlechthin im ländlichen Raum [13]

  • Kommunale Abwärmekataster erhöhen die Effizienz und zeigen Potenziale für den Ausbau erneuerbarer Wärme auf.
  • Intelligente Quartierslösungen mit Niedertemperatursystemen und mit regenerativen Wärmesystemen verringern die THG-Emissionen in diesem Sektor. Die kommunale Beratung bei Förderungen und Machbarkeitsstudien kann hier unterstützen.
  • Unterstützung bei Konzepten zur saisonalen Wärmespeicherung.
  • Nutzungspflicht von mindestens 20 Prozent erneuerbarer Wärme für Wohn- und Nichtwohngebäude.[14]

 

  1. Wasserstoffstrategie
  • Nachhaltige Nutzung der ehemaligen Kohlereviere für die Erzeugung von “grünem” Wasserstoff durch auf den rekultivierten Flächen in direkter Nachbarschaft installierte Photovoltaik- und Windenergieanlagen, sowie dessen Speicherung für die weiteren Verwendungsbereiche 
  • Aufbau einer Infrastruktur für die breite Nutzung von Wasserstoff, insbesondere für Industrie und Logistik (Straße, Schiene, Luftfahrt)
  • Nutzung der in Sachsen vorhandenen Hochschul – und Forschungseinrichtungen für die Entwicklung hocheffizienter Systeme zur wirtschaftlichen Nutzung des Wasserstoffs
  • Unterstützung der Ansiedlung bzw. Erweiterung von Unternehmen für die Entwicklung und Umsetzung der Forschungsergebnisse in wirtschaftliche Praxislösungen
  • An Biogasanlagen können gute Konzepte entwickelt werden, weil sie Erzeugung, Speicherung und netzdienlichen Verbrauch von Wasserstoff abbilden können.

 

  1. Sonstiges
  • Sonder-Fördersätze mit 100%-Förderung für Weiterbildungsprodukte im Bereich Erneuerbare Energien auflegen (PV, Stromspeicherung, E-Mobilität, Strom-Wärme-Kopplung, Smart Home, Smart Grid, Smart Metering usw.), die über den Weiterbildungsscheck hinausgehen (Weiterbildungscheck betrieblich/individuell: für bestimmte Zielgruppen bis zu 80 %-Förderung), um schnell und in der Breite Wissen und Kompetenzen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen aufzubauen und das (E-)Handwerk fit für die Energiewende zu machen (ggf. auch auf andere Gewerke ausrollen)

Abwicklung über die SAB, siehe:

 

Dresden, 1. Dezember 2020


LINKS

 


[1] Gemeinsam für Sachsen, Koalitionsvertrag 2019 bis 2024, https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/Koalitionsvertrag_2019-2024-2.pdf

[3] Vgl. hierzu VEE-Positionspapier, Klimaneutrales Sachsen 2032, https://www.vee-sachsen.de/artikel/klimaneutrales-sachsen-bis-2032

[4] Vertiefend im VEE-Positionspapier, Klimaneutrales Sachsen 2032

[5] Vgl. VEE-Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Leipzig-Westsachsen, https://www.vee-sachsen.de/artikel/vee-stellungnahme-zur-gesamtfortschreibung-des-regionalplanes-leipzig-westsachsen

[8] CCU: Carbon Capture and Utilization (zu deutsch: CO2-Abscheidung und Verwendung)

[9] Vgl. hierzu auch VEE-Stellungnahme zur Novellierung des Sächsischen Waldgesetzes vom 15.10.2020 mit weitergehenden Darstellungen.

[10] VEE-Stellungnahme zur Novellierung des Sächsischen Waldgesetzes vom 15.10.2020 mit weitergehenden Darstellungen.

[11] VEE-Stellungnahme im Konsultationsverfahren des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur geplanten Novellierung der Sächsischen Bauordnung vom 29.05.2020.

[12] Ergänzende VEE-Stellungnahme zur geplanten Novellierung der Sächsischen Bauordnung vom 13.08.2020.