Der Freistaat hat einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet: Die Einspeisevergütung des jetzige EEG soll durch ein quotenbasiertes Mengenmodell abgelöst werden. Dazu hat Sachsen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht – das Ziel: ein Inkrafttreten eines geänderten EEG zum 1. Januar 2014.