Wasserkraft

Zukunft gestalten 2024 - VEE-Positionspapier zur Landtagswahl

Freitag, 19. Januar 2024 - 10:00
VEE Sachsen e.V.

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Die Einwohner Sachsens stehen in diesem Jahr vor einer Reihe wichtiger Wahltermine. Den Anfang machen die Kommunalwahlen, die bedeutende Auswirkungen auf die lokale Politik haben werden. Ein weiteres Schlüsseldatum ist der 9. Juni 2024, an dem die Wahlen zum Europaparlament stattfinden – ein entscheidender Moment für Europas politische Richtung. Der Höhepunkt des Jahres wird dann die Landtagswahl am 1. September 2024 sein, eine Abstimmung, die, angesichts der gegenwärtigen Situation, maßgeblich über die zukünftige Gestaltung Sachsens mitentscheiden wird.

Als Landesverband liegt unser Fokus hauptsächlich auf der Landespolitik. In den vergangenen Wochen führten wir Gespräche mit den Vorständen der sächsischen Landesverbände aller etablierten demokratischen Parteien, insbesondere zu Themen der Klima- und Energiepolitik. Diese Parteien haben ihre Wahlprogramme für die Landtagswahl 2024 bereits verabschiedet oder stehen kurz davor, dies zu tun.

Wir haben ein Positionspapier entwickelt, welches in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern und den in Sachsen tätigen Fachverbänden für Erneuerbare Energien entstanden ist. Dieses Papier beleuchtet die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Energiewende und schlägt praktikable Lösungen vor. Unser Ziel ist es, Impulse für die Wahlprogramme zu setzen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche idealerweise noch vor den Wahlen Beachtung finden. Unser Dank gilt allen, welche an der Erstellung dieses Papiers beteiligt waren.

VEE-Positionspapier zur Landtagswahl in Sachsen

Klimawandel

Der Klimawandel ist eine der größten Bedrohungen für uns, aber insbesondere für die heranwachsende und zukünftige Generationen.

Wir als führende Industrienation haben die Verantwortung, aber auch die Mittel, diese Transformation hin zu einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Wirtschafts- und Lebensweise zu schaffen.

Dies bedeutet eine große Kraftanstrengung und Überzeugungsarbeit, bietet aber auch die Chance, neue Wirtschafts- und Industriezweige zu etablieren und so ein zukunftssicherer Wirtschaftsstandort zu sein.

Grundlage aller Wahlprogramme muss das Pariser Klimaschutzabkommen und das 1,5° C – Ziel sein.

Klimaschutz zieht sich als Querschnittsthema durch alle Bereiche – neben Energie eben auch Verkehr, Bauen und Wohnen, Industrie-, Land- und Forstwirtschaft.

Klimaschutz und Energie

Mit dem Energie- und Klimaprogramm (EKP) von 2021 und dem zugehörigen Maßnahmenplan wurden wichtige Grundlagen für eine klimagerechte, sichere und bezahlbare Energieversorgung geschaffen. Dennoch reichen die bisherigen Zielsetzungen bei Weitem nicht aus, um den Erfordernissen des Pariser Klimaabkommens gerecht zu werden.

  • Zentrale Fragen der Energie- und Klimapolitik müssen künftig in einem Sächsischen Klimaschutzgesetz geregelt werden. Hier sind für alle Bereiche der Erneuerbaren Energien, aber auch für Wärmeversorgung und Mobilität klare Ausbaupfade bis zur vollständigen Dekarbonisierung auszuweisen und durch regelmäßiges Monitoring zu überprüfen.
  • Insbesondere im Bereich der Windenergie bleibt die praktische Umsetzung hinter dem Notwendigen zurück. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen liegen nach § 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Es braucht daher ein klares Bekenntnis von Politik und Verwaltung zum Ausbau und einen engagierten Einsatz für breite Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung. Eine geschlossen agierende Verwaltung, gestützt von Handlungsleitfäden, wäre ein erster Schritt.
  • Klimaschutz, Energiewende, Klimafolgenanpassungsmaßnahmen müssen mit Ehrlichkeit und einer positiven Vision begleitet werden. 
  • Die Energiewende zielt auf eine dezentrale, verbrauchsnahe und natürliche grüne Erzeugungslandschaft ab. Hier ist eine Balance zwischen Konzentrationszonen sowie kleinen Erzeugungseinheiten herzustellen. Die Akteursvielfalt ist zu fördern, wofür Bürgerenergiegemeinschaften sowie lokalen Unternehmen ausreichend Raum zur Entfaltung einzuräumen ist.
  • Bürgerenergiegemeinschaften sind zu fördern und zu stärken. Mittel hierfür wären z.B.: kostenfreie Beratungsangebote für zur Gründung, Schulungsangebote für die Professionalisierung der Umsetzung und Mitgliederakquise, Übernahme der Gründungskosten, Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für ein Energy Sharing. Unter „Energy Sharing“ wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden.
  • Überarbeitung des Lehrplanes und der Lehrmittel. Den Themen Klimawandel, Klimawandelfolgen und Energiewende sind im Lehrplan ausreichend Platz einzuräumen. Entsprechende Projektwochen an Schulen sollen finanziell unterstützt werden. Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte sollen angeboten werden.
  • Die Energiewende braucht Fachkräfte. Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und des dringend erforderlichen Netzausbaus sind personelle Aufstockungen in den Behörden zwingend erforderlich. Angesichts des zunehmenden Personalmangels gilt es zudem, junge Menschen durch Ausbildungskampagnen insbesondere für die relevanten Handwerksberufe zu gewinnen.
  • Regionale Energieagenturen in den Landkreisen sollten nach dem Beispiel der Energieagentur des Landkreises Bautzen eingerichtet werden; die Finanzierung ist durch die Landesebene sicherzustellen. Eine Angliederung an die Sächsische Landesenergieagentur (SAENA) ist sinnvoll.
  • Der Netzausbau ist ebenso wie der netzdienliche Speicherausbau zu beschleunigen. Soweit Engpässe nicht zeitnah behoben werden können, ist zur besseren Ausnutzung der Restkapazitäten darauf zu achten, dass netzdienliche Erzeugungsanlagen Vorrang haben. Soweit Unternehmen der Erneuerbaren beim Netzausbau in Vorleistung gehen, ist zu garantieren, dass die von Ihnen errichteten Leitungsnetze kostendeckend von den Netzbetreibern übernommen werden.

    Neben dem Ausbau der Hauptverteilernetze sollte auch dem Konzept des Inselnetzes eine adäquate Bedeutung beigemessen werden im Sinne der verbrauchernahen Erzeugung von Energie und Reduktion der Ausgaben für Umspannwerke durch die Erzeugung einer hohen Spannungsebene gibt es für derartige Konzepte Anwendungsbereiche in Sachsen. Dabei kann und sollte Stromversorgung und Wärmeversorgung (kalte Nahwärme in der kommunalen Wärmeplanung, wo möglich) zusammen gedacht werden, wodurch ein beträchtlicher Anteil Energie verbrauchernah erzeugt werden kann (gute Kombination: Wind und Wärmepumpe, Lastspitzen über Batteriespeicher und Verbrennung Biomasse/-gas).
  • Sachsen soll Energieland bleiben. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll dezentral in allen Regionen erfolgen und so von den Vorteilen durch Netzstabilisierungseffekte und Arbeitsplatzsicherung/Industrieförderung in ganz Sachsen partizipieren.
  • Aufbau europäischer Lieferketten für alle Zulieferbereiche der Erneuerbaren Energien. Die bestehenden Abhängigkeiten von Importen außerhalb der EU, für die zum Ausbau der Erneuerbaren Energien benötigten Anlagen und Anlagenbestandteile, müssen gegen Null reduziert werden. Hierfür braucht es eine konsequente Förderung der in Europa und damit auch Sachsen angesiedelten Unternehmen bzw. Anreize und Förderung zum Auf- und Ausbau solcher Unternehmen. Dies schließt die konsequente Förderung von notwendigen Rohstoffen innerhalb Europas und damit auch Sachsen unter Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards ein.
  • Der Erhalt des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Sachsen geht mit „grünem Strom und grünen Gasen“ einher. Die Unternehmen sind zur marktfähigen CO2-Bilanzierung ihrer Prozesse und Produkte auf die Verfügbarkeit von preisstabilen und versorgungssicheren Erneuerbaren Energien angewiesen. Nur der massive und beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien kann dies gewährleisten.

[mehr ... lesen Sie unsere Impulse zu den Bereichen Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie]


 

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Keine Diskriminierung der regenerativen Wasserkraftanlagen im EEG 2023

Montag, 16. Mai 2022 - 15:00
VEE Sachsen e.V.

Das Osterpaket der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen“ aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen Abweichung von den Bewirtschaftungszielen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Diese Änderungen sind unter keinem sachlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Die Auswirkungen sind jedoch erheblich, da sie einen Großteil der Wasserkraftstandorte betreffen würden. Rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland, also insgesamt ca. 7.300 mittelständische Anlagen, haben eine Leistung unter 500 kW.

Es ist eine nicht tragbare Verschlechterung für die Wasserkraft, die nicht nur das Potenzial hat, einen Neubau von Anlagen und die notwendige Modernisierung von bestehenden Anlagen zu verhindern, sondern kurz- bis mittelfristig auch den kompletten Anlagenbestand zu gefährden. Als Begründung für diese drastische Schlechterstellung wird der behauptete negative Einfluss auf die Gewässerökologie, die vermeintlichen Vorgaben der WRRL und die Quantität der Stromerzeugung aus Wasserkraft herangezogen.

Die vorgesehenen Änderungen zur Wasserkraft lassen sich weder politisch noch rechtlich rechtfertigen. Die Wasserkraft darf gegenüber den sonstigen regenerativen Energien nicht schlechter behandelt werden. Die beabsichtigten Änderungen müssen daher u.a. aus folgenden Gründen unverzüglich gestrichen werden:

  1. Die WRRL verfolgt nicht das Ziel, menschliche Einflüsse auf Gewässer rückgängig zu machen. Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung schließt die Erhaltung der vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten, auch der Wasserkraftnutzung, ein. Dem sollte sich der Gesetzgeber auch verpflichtet fühlen.
  2. Die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien bezieht ausdrücklich auch kleine Anlagen in das Gesamtkonzept einer Förderung Erneuerbarer Energien mit ein. Dabei wird die Wasserkraft weder als Ganzes noch werden Anlagen unterhalb einer bestimmten installierten Leistung ausgenommen. Allein die Menge des erzeugten Stroms ist danach nicht der alles entscheidende Faktor. Die Energiewende verlangt eine Diversifizierung und Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen.
  3. Die ökologischen Auswirkungen einer Wasserkraftanlage auf das Gewässerökosystem lassen sich nur standörtlich und einzelfallbezogen beurteilen. Der pauschale Vorwurf, dass kleine Wasserkraftanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Biodiversität in den Gewässern führen, mit dem Ergebnis, dass der von der WRRL geforderte gute ökologische Zustand nicht erreicht werden kann, ist sachlich und fachlich nicht haltbar. Vielmehr ist die mögliche ökologische Beeinträchtigung oder deren Kompensation für jede Wasserkraftnutzung im Einzelnen und unter Berücksichtigung der insgesamt vorhandenen Einflüsse auf das Fließgewässer zu beurteilen.
  4. Die generelle Verknüpfung der EEG-Vergütung im Bereich der Wasserkraft mit den wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen an Wasserkraftanlagen ist weder systematisch noch aus Gründen der Gleichbehandlung geboten. Vollzugsdefizite in der Umsetzung der Vorgaben der WRRL dürfen nicht über aufgestellte Bedingungen zum Erhalt der EEG-Vergütung (über-)kompensiert werden. Bereits heute wird die Gewässerökologie über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die jeweiligen Landeswassergesetzen technologieoffen und nachhaltig geschützt. Die Verknüpfung von wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen mit der EEG-Vergütung begründet eine nicht zu rechtfertigende Sanktion. Bei keiner anderen Erneuerbaren Energieform wird die Einhaltung fachgesetzlicher Anforderungen mit der EEG-Vergütung verknüpft. Hierin liegt zugleich eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung vor.
  5. Die pauschale Festlegung, dass die Wasserkraftnutzung im Gegensatz zu den anderen Erneuerbaren Energien nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegt, um eine Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach der WRRL begründen zu können, ist im Angesicht der Energiekrise nicht zu begründen und auch mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Es ist eine politische Vereitelungsfunktion, die in ihrer Absolutheit auch der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie widerspricht. Der Bau einer Wasserkraftanlage kann im übergeordneten öffentlichen Interesse liegen, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. Mai 2016 zur Schwarzen Sulm gezeigt hat.

Der Kabinettsbeschluss zur Änderung des EEG 2023 und des WHG ist mit Blick auf die Regelungen zur Wasserkraft eine beispiellose Diskriminierung, die sachlich nicht hinnehmbar und völlig fehlgeleitet ist, da aktuell jede regenerative Kilowattstunde zählt, um die Importabhängigkeit im Energiesektor zu senken.

Wir fordern,

  1. den Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 Kilowatt ab dem Jahr 2023 zu revidieren. Die Änderung in § 40 Abs. 1 EEG muss gestrichen werden;
  2. die unnötige und fachlich nicht begründbare Verknüpfung von Förder- (EEG) und Fachrecht (WHG) einschließlich der Sanktionierungsmaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Die Änderungen in § 40 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4a EEG sowie § 35a WHG müssen gestrichen werden;
  3. das überragende öffentliche Interesse an der Wasserkraft in gleicher Weise wie bei allen anderen Erneuerbaren Energien anzuerkennen und nicht durch eine Änderung im WHG für die Wasserkraft im gleichen Atemzug wieder zu kassieren. Die Änderung in § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WHG muss wieder gestrichen werden;
  4. stattdessen Anreize für die Modernisierung von Bestandsanlagen und den gewässerverträglichen Aus- und Neubau an bereits bestehenden Querbauwerke zu setzen.
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Tag der Erneuerbaren Energien 2022

Freitag, 22. April 2022 - 13:00
VEE Sachsen e.V.

Wir freuen uns, dass der Tag der Erneuerbaren Energien im Jahr 2022 wieder mit zahlreichen Präsezenveranstaltungen gefeiert werden kann


Montag, 25. April 2022

Besuchen Sie Sachsens höchste Windräder

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht am 25. April 2022 die Möglichkeit, die neu errichteten Windenergieanlagen in Mosel-Zwickau (gegenüber dem VW Werk) zu besichtigen: Jeweils um 14.30 und 16.30 Uhr sind Führungen für die Allgemeinheit geplant, die etwa eine Stunde dauern. Für das leibliche Wohl wird vor Ort gesorgt sein.

Die Nabenhöhe der Türme beträgt 169 Meter, die Durchmesser der Rotoren jeweils 150 Meter. Die Türme befinden sich in Sichtweite zum VW-Werk, wo Elektrofahrzeuge produziert werden.

Anschrift zur Besichtigung: Baustelle WEA Mosel 1, 08058 Zwickau. Es wird um Anmeldung unter Heilmann [ät] juwi.de oder 034292 632 976 gebeten.

Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung vom 19.04.2022


Samstag, 30. April 2022

Windenergiefest in Erlau bei Mittweida

 

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In der Zeit von 10 bis 16 Uhr ist die Besichtigung einer Anlage WEA Enercon E-101, Nennleistung 3,05 MW, Nabenhöhe 135 Meter, möglich - allerdings ohne Besteigung. Zugleich wird sich die MSE Mittelsächsische Bürgerenergiegenossenschaft, als Teil des H2-Innovationsprojktes Erlau-Frankenau-Königshain präsentieren.

Der Standort der WEA befindet sich in 09306 Erlau, bei Mittweida. Zufahrt erfolgt, wenn man die Straße S250 von Erlau kommend in Richtung Rochlitz befährt. Ungefähr 50 Meter nach dem Ortsausgangsschild, in Richtung Rochlitz, geht rechts eine asphaltierte Nebenstraße ab. Dieser folgt man ungefähr 500 Meter, zum Standort der WEA.

 


Samstag, 30. April 2022

Solarelektrisches Plusenergiehaus mit Elektromobilität

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Lasst Euch entführen auf einen Wandelpfad über kleine und große Meilensteine hin zu einer Welt, die frei ist von Brennstoffabhängigkeiten von dubiosen Regimen.

In Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung Erneuerbarer Energien in Sachsen (VEE Sachsen e.V.) lädt Familie Reinhard am 30.04.2022, dem Tag der Erneuerbaren Energien, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Besichtigung ihrer Anlagen in Dresden-Weixdorf, Bergsiedlung 17 ein.

Hier eine Auswahl der Sehenswürdigkeiten:

  • Wärmepumpe mit Erdkollektor zur Raumheizung und Warmwasserbereitung
  • Vernetzte Photovoltaikanlagen als Solarfassade, Solarcarport mit teiltransparenten Modulen, Ostdachanlage und Westdachanlage
  • voll notstromfähiges Solarstromspeichersystem von E3DC
  • Elektro-Oldtimer Trabant 600 Kombi
  • Tesla Model 3 mit mobiler Wallbox go-eCharger, die ausschließliches Laden mit Solarstrom ermöglicht
  • Solaroptimierter Wärmepumpenbetrieb

Macht die Dächer komplett voll mit Solarstrommodulen und nutzt den preisgünstigen Sonnenstrom jetzt und künftig für das Wohnen, zum Fahren und für Wärmepumpen, die die allgegenwärtige Umweltwärme für die Heizung bereitstellen! Investiert in die Zukunft und trocknet damit die aus Energieimporten entstehenden Finanzströme aus, die immer noch grausame Kriege befeuern!


Samstag, 30. April 2022

Wasserkraftwerk Niezelgrund

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  • Samstag, 30. April 2022, 11:00 bis 16:00 Uhr
  • Porschendorfer Weg 1, 01847 Lohmen (hinter den Wohnhäusern befindet sich der Treppenabstieg zum Fluss Wesenitz mit der Anlage)

Die Kraftwerksanlage basiert auf einer 1877 erbauten Wehranlage, welche zunächst mittels Transmission benachbarte Maschinen in der Holzschleiferei und Pappenfabrik Weber & Niezel antrieb. Im Jahr 1910 wurde zur Gewinnung von elektrischer Energie eine Francis-Turbine und elektrischer Generator mit einer installierten Leistung von 180 kW in Betrieb genommen, es folgte im Jahr 1932 der Ausbau um eine zweite Turbine mit 80 kW. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte 1963 eine teilweise Instandsetzung der Wehranlage. 1969 wurde das Kraftwerk wegen Unwirtschaftlichkeit stillgelegt und die Anlage dem Verfall preisgegeben. Nach der Wende erfolgte im Jahr 2000 eine Wiederinbetriebnahme mit einer Kaplan-Turbine.


Seit einem Vierteljahrhundert wirbt der Tag der Erneuerbaren Energien um die Nutzung der nahezu unerschöpflichen Energie aus Sonne, Wind, Wasserkraft, Biomasse & Co. – auch, damit nicht mehr so viel CO2 in die Luft geblasen wird.

Die Aktionsidee entstand 1996 in der Stadt Oederan/Sachsen anlässlich des 10. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl – „ Wir zeigen, es geht auch anders“.

Weitere Aktionen finden Sie unter www.energietag.de

 

 

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Umsetzung der Energiewende in Sachsen 3.0 - Sächsische Energiewendestrategie UPDATE 2022

Mittwoch, 16. Februar 2022 - 18:00
VEE Sachsen e.V.

Sächsische Energiewendestrategie UPDATE 2022 – Version 1.0 – Stand 16.02.2022

Das Energie- und Klimaprogramm (EKP2021) wurde am 1. Juni 2021 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Es wird als der strategische Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik angesehen. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) erarbeitet aktuell unter Federführung des SMEKUL einen gemeinsamen Maßnahmenplan.

Die VEE Sachsen e.V. hat erhebliche Bedenken, zentrale Fragen der Energie- und Klimapolitik des Freistaates Sachsen in einem Regierungsprogramm zu regeln. Den Rahmen sollte ausgehend vom Gesetzesvorbehalt und Rechtsstaatsprinzip ein Sächsisches Klimaschutzgesetz liefern. Ein solches ist nicht vorhanden.

Zu betonen ist einführend ebenfalls noch einmal, dass die Energiewende auf eine dezentrale, verbrauchsnahe und natürlich grüne Erzeugungslandschaft abzielt. Soweit in Sachsen Großprojekte geplant sind, ist eine Balance zwischen Konzentrationszonen (z.B. auf Bergbaubrachen mit Solargroßkraftwerken über 500 MWp) und kleineren Erzeugungseinheiten herzustellen. Dies hätte ebenfalls einen positiven Effekt für die Akteursvielfalt, lokale Wertschöpfung und wirtschaftliche Teilhaber (Kommunen, Eigentümer, Landwirte, Installateure, Planer usw.).

Wir unterbreiten folgende Vorschläge für die Energiewende in Sachsen und den Maßnahmenkatalog zum EKP ... [weiter]

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