Gesetzesentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien"
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung liegt nun vor. In diesem werden die grundlegenden Punkte der am 28.02.2012 in Berlin präsentierten Vereinbarung zur Förderungskürzung der beiden Minister Rösler und Röttgen beibehalten. Die Vergütung wird gekappt. Zukünftig sollen nur noch 85% bis 90% des produzierten Stroms vergütet werden. Weiter wird zukünftig bei Erreichen und Nichterreichen der Zubauziele die Möglichkeit eingeräumt, dort per Ermächtigung am Parlament vorbei, Anpassung vorzunehmen. Die Förderung wird ab Mai 2012 dann monatlich um 0,15 ct/kWh reduziert, um damit mögliche Vorzieheffekte auszuschalten.