Stellungnahmen und Pressemitteilungen

Artenschutz und Klimaschutz gehen Hand in Hand: Sächsische Umwelt- und Energieverbände geben gemeinsame Stellungnahme zum Vogelschutz ab

BUND Sachsen • BWE Sachsen • VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung August 2021 vom 02.08.2021

Kein „Grün gegen Grün“: Landesverbände des BUND und BWE sowie VEE Sachsen erarbeiten gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Vogelschutzleitfadens der sächsischen Staatsregierung

2. August 2021. Dresden/Leipzig. Die sächsischen Branchenverbände für Erneuerbare Energien, BWE Sachsen und VEE Sachsen, sowie der BUND Sachsen haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des „Leitfadens Vogelschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen“ vorgelegt. Mit ihrer Zusammenarbeit zeigen die drei Verbände, dass Klimaschutz und Artenschutz vereinbar sind und der oft beschworene Kampf „Grün gegen Grün“ in Wirklichkeit nicht existiert.

Die gemeinsame Positionierung der Umwelt- und Erneuerbaren-Verbände zum Leitfaden des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ist ein deutliches Signal: In Sachsen wird beim Ausbau der Windenergie als wesentlichen Baustein der Energiewende gemeinsam und fachübergreifend nach dem besten Weg gesucht.

Die drei Verbände sind sich einig, dass der Vogelschutzleitfaden so ausgestaltet sein muss, dass er einen zügigen und gleichzeitig artenverträglichen Windenergieausbau ermöglicht. Er enthält viele Ansätze, um für mehr Rechtsklarheit in der Genehmigungspraxis zu sorgen. Gleichzeitig darf der Ausbau nicht auf Kosten von Natur und Umwelt gehen.

Deswegen ist ein übersichtlicher, leicht nachvollziehbarer Leitfaden zum Vogelschutz notwendig, um den Ausbau der Windkraft mit maximalem Vogelschutz zu verknüpfen.

„Windkraftnutzung fachgerecht angewandt ist keine Gefährdung für die Vogelwelt“, unterstreicht Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE Sachsen, die Relevanz der fachübergreifenden Zusammenarbeit. „Und zweitens schützen wir sie durch Erneuerbare langfristig vor dem Klimawandel und seinen Effekten.“

„Artenschutz und Ausbau der Windenergie sollen auch in Sachsen weiterhin kein Widerspruch sein,“ so Kerstin Mann, stellv. Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen, Bundesverband Windenergie e.V. Sie betont: „Die Einbeziehung der Erfahrungen aus dem Anlagenbetrieb und der aktuellen Forschung ermöglichen eine effektive Ausnutzung der ausgewiesenen Flächen. Dafür liefert der Leitfaden eine wesentliche Grundlage.“

„Auch wenn die Klimakrise inzwischen die wahrscheinlich größte Bedrohung für die Biodiversität ist, darf beim Ausbau der Erneuerbaren Energien der Artenschutz nicht auf der Strecke bleiben“, sagt Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Landesvorsitzender des BUND Sachsen. „Wir erwarten deshalb, dass auf Grundlage unserer gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme ein praxisgerechter Artenschutzleitfaden für die Windenergie entsteht.“

Negativ-Beispiel Oederan: Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren-Ausbau ist richtig und wichtig – muss aber klaren Regeln folgen

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 07/2021 vom 30.07.2021

30. Juli 2021. In Oederan, der „Stadt der Erneuerbaren“, trommelt der Bürgermeister für mehr Bürgerbeteiligung in Sachen Windkraft. Doch die Art und Weise sowie der Zeitpunkt lassen vermuten, dass es dem Bürgermeister wohl eher darum geht, den Bau von Windkraftanlagen zu blockieren. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien, VEE Sachsen e.V., kritisiert das Vorgehen als Paradebeispiel für kommunale Blockadehaltung – unter dem Deckmantel der direkten Demokratie.

Oederan rühmt sich als „Stadt der Erneuerbaren“, richtet seit Jahrzehnten den „Tag der Erneuerbaren Energien“ aus und ist mit den „European Energy Award“ ausgezeichnet. Derzeit planen drei unterschiedliche Projektierer Windkraftanlagen auf den Flächen der Gemeinde. Dennoch gibt es vor Ort auch Gegner der Energiewende – und die erhalten nun verstärkt Schützenhilfe seitens des Bürgermeisters Steffen Schneider. Der fragt zum wiederholten Mal per Amtsblatt, auf der Internetseite der Gemeinde und dem YouTube-Kanal der Stadt, ob Bürger Windräder auf den Flächen der Gemeinde wollen – und falls ja, wo diese Windräder am besten stehen sollen. Parallel listet die Internetseite der Stadt  Kontaktdaten zweier Anti-Windkraft-Initiativen auf.

Die Akzeptanz für die Windkraftanlagen in Oederan dürfte schon in Anbetracht des offenkundigen jahrelangen Engagements (in) der Gemeinde für die Erneuerbaren Energien höher sein als der Widerstand: Bürgermeister Steffen Schneider ruft daher wohl auch deswegen zum wiederholten Male zur „Bürgerbeteiligung“ auf, weil die Gegner zwar laut, aber in der Minderheit sind. Typisch für die Diskussionen in den Kommunen vor Ort: Oft genug befürwortet bzw. akzeptiert die Mehrheit Erneuerbare-Energien-Anlagen, erst recht geht sie nicht dagegen vor – spricht sich aber auch nicht aktiv dafür aus.

Diese Art der Bürgerbeteiligung ist vor diesem Hintergrund ein falsches Versprechen und ein leeres Zugeständnis an die wenigen, lauten Windkraftgegner vor Ort. Denn es existieren klar definierte Prozesse, nach denen Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden – und dazu gehören auch Regeln für die Bürgerbeteiligung. Sie passiert insbesondere einen Schritt zuvor auf Ebene der regionalen Planungsverbände – in diesem Falle Chemnitz – und ist ein wichtiges Instrument im demokratischen Prozess. Dabei werden die  Planentwürfe zumeist mehrfach öffentlich ausgelegt und die Rückmeldung von Kommunen und betroffenen Bürgern gesammelt. Die ggf. widerstreitenden Interessen müssen von der Regionalplanung im Rahmen eines aufwändigen, jahrelangen Prozesses abgewogen und in Ausgleich gebracht werden. Das Problem: Derzeit wird an dem neuen Regionalplan gearbeitet. Bis dieser steht, wird es noch eine Weile dauern.  Dies ist sicherlich eine unbefriedigende Situation, und zwar für alle Beteiligten. Ob dies eine Rechtfertigung für das Vorgehen des Oederaner Bürgermeister ist, ist zweifelhaft.

Dessen Verhalten bringt der Stadt zudem beträchtliche finanzielle Nachteile. Denn seit der EEG-Novelle 2021 können Betreiber den Kommunen bei neu errichteten Windenergieanlagen freiwillig bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh zahlen. Bei einer modernen Windkraftanlage kann das bis zu 25.000 Euro pro Jahr für Kommunen bedeuten – für Oederan würden die bis zu 18 geplanten Windkraftanlagen substanzielle Einnahmen bedeuten.

Wenn der Oederaner Bürgermeister offizielle städtischen Kanäle wie das Amtsblatt nutzt, um gegen Windkraft zu trommeln, ist es fraglich, ob dies noch neutrales Verwaltungshandeln ist“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Viel schlimmer wiegt aber die Doppelmoral, sich mit grünen Errungenschaften rühmen zu wollen und gleichzeitig unter dem Deckmantel der Bürgerbeteiligung gegen Windkraft zu schießen und so zum Beispiel von „Antrags-Wildwuchs“ im Amtsblatt zu sprechen.“

VEE-Stellungnahme zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Die VEE Sachsen e.V. hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ein umfassende Stellungnahme zu Regelungen betreffend der Windenergieplanung abgegeben.

Die geplante Gesetzesänderung soll im Wesentlichen der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 sowie von Beschlüssen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht dienen. Die Sächsische Bauordnung soll zudem an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst und ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiter gefördert werden.

Wir haben folgende Änderungen vorgeschlagen und diese ausführlich begründet:

Ergänzung des § 6 Absatz 5 um einen Satz 5 mit folgendem Inhalt

 

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

 

(1) … (4)

(5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m. Werden von einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89 von den Sätzen 1 bis 3 abweichende Abstandsflächen vorgeschrieben, sind diese maßgeblich. Für Windenergieanlagen, die im Außenbereich errichtet werden, genügt eine Tiefe der Abstandsfläche, welche durch den Radius des Rotors zuzüglich 3 m bestimmt wird.

(6) … (8)

 

Wie bereits mehrfach dargelegt, haben wir erhebliche Zweifel, dass mit einer starren Ausschöpfung der 1.000 Meter-Regelung für die Windenergie die für den Klimaschutz notwendigen Ausbauziele erreicht werden können. Wir werden dies im Rahmen der Begründung nochmals aufzeigen und darlegen.

 

Soweit an einer starren Regelung des 1.000 Meter-Abstandes festgehalten wird, sollte zumindest eine Aufnahme wie folgt erfolgen:

 

Der § 84 wird wie folgt gefasst:

 

§ 84 Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches

 

(1) …

(2) § 35 Absatz 1 Nummer 5 des Baugesetzbuches findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn mindestens 1 000 Meter Abstand eingehalten werden von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage zu

 

1. den nächstgelegenen Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen gemäß § 30 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind,

 

2. den nächstgelegenen Wohngebäuden innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, oder

 

3. der nächstgelegenen Wohnbebauung im Außenbereich mit mindestens 6  Wohngebäuden in Verbindung mit einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 Bau GB.

 

4. Der nach Absatz 2 einzuhaltende Abstand vom Mastfuß der Windenergieanlage zu Wohngebäuden  reduziert sich auf mindestens 850 m, sofern eine Ausweisung von Flächen zur Nutzung für die Windenergie durch einen Bauleitplan erfolgt. Dies gilt auch, wenn es sich um das Repowering von Windenergieanlagen im Sinne des § 16 b BImSchG handelt.

 

5. Für in Kraft befindliche Regional- und Bauleitpläne, die eine Unterschreitung der Wohnbebauungsabstände nach 1., 2. und 3. vorsehen, gilt ein Investitions- und Bestandsschutz.

             

Es wird die Aufnahme einer Übergangsregelung dringend empfohlen:

 

Laufende Genehmigungsverfahren (beantragte Genehmigungsverfahren) sind von Neuregelungen zur 1.000-Meter-Abstandsregel nicht betroffen und genießen Verfahrensschutz.

 

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme ... [mehr]

 

Einladung für Medienvertreter: 10. Juni 2021 – Das neue Energie- und Klimaprogramm im Detail

VEE Sachsen e.V.
Einladung vom 08.06.2021

Die sächsische Landesregierung hat das Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 (EKP2021) vorgelegt. Es stellt die Weichen für die Klimapolitik des Freistaats für die kommenden zehn Jahre. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.) wirft einen genauen Blick auf das Paket: Wir laden zu einer Sondersendung der „Sächsischen Klimagespräche“ mit Staatssekretär Dr. Gerd Lippold. In einem zweiten Termin bewerten wir gemeinsam mit Vertretern der Branchenverbände der Erneuerbaren Energien in einer Diskussionsrunde das Programm – dabei können Medienvertreter Ihre Fragen einbringen.

Wir laden Sie herzlich ein zur Vorstellung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2021 im Detail:

  • Wann?
    Donnerstag, 10. Juni 2021, 17:00 bis 18:30 Uhr
     
  • Wer?
    Staatssekretär Dr. Gerd Lippold, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
     
  • Wo?
    Per Livestream unter: https://www.vee-sachsen.de/live

Darüber hinaus weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass eine gemeinsame Diskussionsrunde der sächsischen Erneuerbaren-Verbände zur Bewertung und Einordnung des EKP 2021 noch im Juni 2021 (voraussichtlich: Donnerstag, 17. Juni 2021, 14:00 Uhr) geplant ist. Wir werden Sie zeitnah hierüber informieren.

Beide Gesprächsrunden werden von Andreas W. Poldrack, Geschäftsstellenleiter der VEE, moderiert.

Wir bitten um redaktionelle Ankündigung! Die „Sächsischen Klimagespräche“ sind für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Internet frei verfügbar.

Medienvertreter sind herzlich eingeladen, an beiden Veranstaltungen und insbesondere der Diskussionsrunde teilzunehmen und Ihre Frage zu stellen. Für Rückfragen melden Sie sich bei Jonathan Fasel (j.fasel [ät] vee-sachsen.de)

Neues Energie- und Klimaprogramm der sächsischen Landesregierung

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 06/2021 vom 01.06.2021

Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Sachsen (VEE Sachsen e.V.) kritisiert das heute vorgelegte Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021-2030 (EKP 2021) der sächsischen Landesregierung. Denn: Den EKP-Zielen fehlen die Ambitionen – und klare Maßnahmen, wie sie umgesetzt werden sollen.

Die sächsische Landesregierung hat heute mit einem knappen Jahr Verspätung das neue Energie- und Klimaprogramm vorgestellt. Das EKP sollte eigentlich bereits 2020 in Kraft treten und setzt den strategischen Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik für das kommende Jahrzehnt.

Allerdings sieht die VEE das EKP trotz der langen Beratungszeit kritisch. Denn: Abgesehen von einzelnen positiven Formulierungen ist das EKP in dieser Form bei weitem nicht ausreichend, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für Sachsen zu erreichen. Die formulierten Ziele müssten aufgrund des großen Rückstands im innerdeutschen Vergleich umso ambitionierter ausfallen.

Zudem sucht man im EKP vergeblich einen wesentlichen Baustein: Es fehlt ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der formulierten Ziele. Das bedeutet: Das EKP 2021 enthält zwar Ziele – etwa zusätzliche 2 TWh Jahreserzeugung an Windkraft bis 2024, was rund 150 Windkraftanlagen entspricht –, aber keine Anleitung für den Weg dorthin. „Dem Programm fehlen gerade kurzfristig bis 2024 konkrete, nachvollziehbare Maßnahmen und Ideen für verbesserte Rahmenbedingungen beim Ausbau Erneuerbarer Energien“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Dieses neue EKP ermöglicht kurzfristig keine einzige zusätzliche Windkraftanlage.“

Eine interministerielle Arbeitsgruppe soll nun im Anschluss an die Vorstellung des EKP die Ziele und Strategien in konkrete Maßnahmen übersetzen. Mit einem solchen Maßnahmenprogramm ist mittlerweile nicht mehr vor Jahresende 2021 zu rechnen. Die „Sächsische Energiewendestrategie“ der VEE stößt mitsamt über 100 Vorschlägen zu 14 Bereichen der Energiewende in diese Lücke und kann hier eingesehen werden. Sie kann als Impuls für die interministerielle Arbeitsgruppe dienen.
 

Hinweis: In einer früheren Version wurde Dr. Wolfgang Daniels mit den Worten zitiert, dass das Ergebnis nur ein "blasses 'Weiter-So"darstellt. Da diese Aussage missverständlich sein könnte, wurde sie gestrichen. Selbstverständlich ist das EKP2021 eine deutliche Verbesserung zum EKP2012. Wir kommen jedoch zu der Einschätzung, dass diese Verbesserungen nicht zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele ausreichen, ebenso, dass zeitnahe Effekte bzgl. des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen insbes. im Bereich der Windenergie bis 2024 nicht zu erwarten sind.

VEE: Kommunen müssen auch von Freiflächen-Photovoltaik finanziell profitieren

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 05/2021 vom 05.05.2021

5. Mai 2021. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE) schlägt vor, die finanzielle Beteiligung von Kommunen gemäß § 36 k Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von der Windkraft auch auf Freiflächen-Photovoltaik auszuweiten. Indem Kommunen finanziell vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren, verbessert das die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Es könnte der stockenden sächsischen Energiewende neuen Schwung verleihen.

Die EEG-Novelle 2021 brachte mit der finanziellen Beteiligung von Kommunen nach § 36 k EEG 2021 deutlich mehr Rechtssicherheit in die Beziehung zwischen Betreibern von Windkraftanlagen und Gemeinden. Wo früher komplizierte Beteiligungsmodelle erdacht werden mussten, können Betreiber den Kommunen seit 2021 bei neu errichteten Windenergieanlagen freiwillig bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh zahlen. Bei einer modernen Windkraftanlage kann das bis zu 25.000 Euro pro Jahr für Kommunen bedeuten.

Die Kommunen sind frei in der Verwendung des Geldes: Sie können beispielsweise öffentlichen Nahverkehr, Kindertagesstätten oder Freizeitangebote ausbauen. Dank der Laufzeit von 20 Jahren erhalten Gemeinden eine langfristige Planungssicherheit – was theoretisch auch bei Freiflächen-Photovoltaik denkbar wäre. Zumal der Gesetzgeber laut EEG dazu berechtigt ist, eine solche Verordnung in Ergänzung zu § 36 k EEG 2021 zu regeln und zu beschließen. Die Bundesregierung schiebt einen Entschluss über dieses wichtige Instrument zur Beschleunigung der Energiewende allerdings bisher auf die lange Bank.

Die VEE Sachsen e.V. schlägt deswegen vor, die finanzielle Beteiligung von Kommunen auf weitere Erneuerbare Energien auszuweiten. Dazu zählen etwa Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die teilweise auf erheblichen Widerstand stoßen. Mit Nutzungsverträgen von meist 30 Jahren bringen Solarparks zudem eine noch größere Planungssicherheit mit.

„Die finanzielle Beteiligung im neuen EEG bringt endlich klare Spielregeln für Anreize, die Anlagenbetreiber den Kommunen anbieten können“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Dieses starke Instrument sollte unbedingt auch bei anderen Erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen – denn Akzeptanz in der Bevölkerung und den Gemeinden vor Ort ist ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Bundesregierung sollte hier dringend handeln.“
 

Tag der Erneuerbaren Energien 2021: Online-Event mit prominenten Gästen aus Politik und Wissenschaft am 23. April 2021

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 04/2021 vom 13.04.2021

Digitales Theater und Tschernobyl-Zeitzeugen, Historisches zur Wasserkraft und eine Bestandsaufnahme der Energiewende: Die Stadt Oederan lädt gemeinsam mit der sächsischen Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien e.V. (VEE) und dem Wasserkraftverband Mitteldeutschland e.V. am 23. April 2021 zum „Tag der Erneuerbaren Energien“. Aufgrund der Corona-Pandemie läuft der Aktionstag in diesem Jahr meist in digitalen Formaten ab – Vorteil: jeder Interessierte kann aus ganz Deutschland teilnehmen.

Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ feiert 25-jähriges Jubiläum. Beim Eröffnungs-Panel zum Thema „Energiewende – eine Geschichte von Stillstand und Fortschritt“ treffen prominente Vertreter aus Politik und Wissenschaft aufeinander:

  • Steffen Schneider, Bürgermeister der Stadt Oederan;
  • Staatssekretär Dr. Gerd Lippold vom Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft;
  • Prof. Dr. Volker Quaschning von der HTW Berlin.

Über den Tag verteilen sich weitere digitale Angebote, die frei zugänglich sind.

35 Jahre Tschernobyl – damals und heute“: In drei kurzen Filmbeiträgen und einem virtuellen Studiogespräch schildern Zeitzeugen ihre Erlebnisse und was sie seitdem bewegt hat.

Abenteuer Neiße“: Ein virtueller Ausstellungsrundgang im Kulturhistorischen Museum Görlitz zeigt Historisches und Gegenwärtiges zur Wasserkraft.

Ski und Rodel gut“:  Höhepunkt am Abend ist die digitale Premiere des Theaterstücks – eine „Ökomödie“ –, inklusive eines anschließenden Gesprächs mit den drei Darstellern.

„Zum ersten Tag der Erneuerbaren Energien 1996 engagierten wir uns als Enthusiasten und Idealisten für eine neue Energiewirtschaft“, sagt Eberhard Ohm von der Stadtverwaltung Oederan. „Dass es aber 25 Jahre später feste Termine zum Komplettausstieg aus der atomaren und fossilen Energienutzung mit 2022 und 2038 gibt, davon konnten wir damals wirklich nur träumen.“

Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ wurde 1996 von der sächsischen Stadt Oederan anlässlich des 10. Jahrestags der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ins Leben gerufen. Mit Veranstaltungen und Angeboten rund um die Energiegewinnung durch erneuerbare Quellen wie Sonne, Wind, Wasserkraft oder Biomasse soll deren Nutzung beworben werden.

Wir bitten um redaktionelle Ankündigung. Medienvertreter sind zudem herzlich eingeladen, an der Eröffnung am 23. April 2021 um 13 Uhr teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie unter

Klimanotstand in sächsischen Kommunen: VEE unterstützt Forderungen der Leipziger Klimagruppen

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 03/2021 vom 04.03.2021

Forderungskatalog könnte als Klimaschutz-Vorlage für sächsische Kommunen dienen

Leipzig hat 2019 als einzige sächsische Gemeinde den Klimanotstand ausgerufen. Dennoch werden die im Stadtrat getroffenen Maßnahmen, die Treibhausgase entsprechend dem Pariser Klimaabkommen zu minimieren, nur schleppend umgesetzt. Leipziger Klimagruppen machen nun Ihren Widerstand in Form eines Forderungspapiers sichtbar. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE) Sachsen unterstützt diese Forderungen und sieht sie als Vorlage für sächsische Kommunen im Kampf für mehr Klimaschutz in Sachsen.

Das Leipziger Klimagruppen-Bündnis „Leipzig fürs Klima“ protestiert mit Forderungspapieren gegen die schleppende Umsetzung der im Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutz in Leipzig. Die Forderungen sind ein Appell an die Stadtverwaltung, die Klimaschutz-Ziele den Anforderungen des Pariser Abkommens anzupassen. Mit konkreten Handlungsvorschlägen zu mehr Zielgenauigkeit, Krisenbewusstsein, Verantwortung, Transparenz und Beteiligung fordern die Klimagruppen die Stadtverwaltung auf, ihren Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C zu leisten. Ein Beispiel: Insbesondere die Nutzung von Dachflächen kommunaler Gebäude für Photovoltaik birgt ein großes, aber bisher ungenutztes Potenzial. Die Forderungen können im Detail hier eingesehen werden:

Leipzig hatte im Oktober 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit hatte die Stadt die Klimakrise anerkannt und beschlossen, Klimaschutz als übergreifende Aufgabe in die kommunale Politik einzubinden. Sachsens größte Stadt ist die bisher einzige im Bundesland, die den Notstand ausrief. Dabei stockt der Klimaschutz in ganz Sachsen.

Die VEE unterstützt die Forderungen der Leipziger Klimagruppen und sieht das Papier als Vorlage für andere sächsischen Kommunen. „Die Stadt Leipzig muss aufpassen, dass ihr Ausrufen des Klimanotstands und ihr anschließend verhaltenes Handeln letztendlich nicht als Greenwashing wahrgenommen werden“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE, und ergänzt mit Blick auf Nachahmer: „Der Forderungskatalog der Klimagruppen ist auch eine Chance für andere Kommunen, sich mit ganz konkreten Maßnahmen für den Klimaschutz inspirieren zu lassen.“

Städte oder Länder, die den Klimanotstand ausrufen, anerkennen den Klimawandel als akute Bedrohung, welcher höchste, nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben wird. Sie verpflichten sich, Maßnahmen zu ergreifen, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Konstanz war im Mai 2019 die erste deutsche Stadt, die den Klimanotstand ausrief. Es folgten über 70 weitere Städte – darunter Leipzig als einzige sächsische Stadt.

Am 19. März 2021 widmen sich die „Sächsischen Klimagespräche“ der Frage, wo wir 5 Jahre nach dem Pariser Klimaschutzabkommen stehen. Live dabei unter: https://www.vee-sachsen.de/live

 

EEG 2021: Sächsische Kommunen können dank kommunaler Beteiligung vom Erneuerbaren-Ausbau finanziell profitieren

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 02/2021 vom 04.02.2021

Substantielle Unterstützung insbesondere für strukturschwache Regionen in Sachsen – Sächsische Kommunen sollten jetzt prüfen, ob sie profitieren können

4. Februar 2021. Die Vereinigung zur Förderung Erneuerbarer Energien (VEE) begrüßt die Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach der Kommunen in Zukunft an den Erlösen von Windkraft-Anlagen beteiligt werden können. Die freiwillige Regelung ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz bei den Menschen für den Ausbau der Windkraft zu erhöhen. Sächsische Kommunen sollten prüfen, ob sie von der kommunalen Beteiligung profitieren können.

Die Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der Windkraft zahlt sich aus. Sie liegt bei 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Von den 8.760 Stunden eines Jahres läuft ein Windrad im Schnitt 8.000 Betriebsstunden und produziert Strom. Bei einer modernen Windkraftanlage bedeutet dies eine kommunale Beteiligung von 25.000 bis 30.000 Euro pro Jahr pro Windrad. Die Kommunen sind dabei frei in der Verwendung der Mittel.

Die Beteiligung kann in den Haushalten von Kommunen einen spürbaren Unterschied ausmachen. Mit dem Geld könnten Kommunen öffentlichen Nahverkehr, Kindertagesstätten und Freizeitangebote ausbauen. Dank der Laufzeit von 20 Jahren und der Tatsache, dass meist mehrere Windkraftanlagen in einem Windpark gebaut werden, erhalten Kommunen damit langfristige Planungssicherheit.

Zudem sorgt ein ebenfalls im Gesetz definierter Radius von 2,5 km dafür, dass die Beteiligung auch den Anrainerkommunen zugutekommt. Alle Gemeinden, die innerhalb dieses Radius um die Windenergieanlage über Fläche verfügen, erhalten einen dem Flächenanteil entsprechenden Betrag an der Beteiligung.

Zwar ist die kommunale Beteiligung im aktuellen EEG freiwillig. Doch es ist davon auszugehen, dass Anlagenbetreiber von der Regelung Gebrauch machen. Sächsische Kommunen sollten deswegen prüfen, ob und in welchem Umfang sie von der Neuregelung profitieren können – auch wenn sie nicht die Standortgemeinde der geplanten Windenergieprojekte sind. Durch den festgelegten Radius profitieren auch die Nachbargemeinden.

„Die kommunale Beteiligung im neuen EEG ist ein wichtiges Signal insbesondere für Regionen im Strukturwandel, wie wir sie in Sachsen haben“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Die finanziellen Vorteile der Erneuerbaren gingen in Sachsen bisher oft an den Kommunen vorbei. Das könnte jetzt ein Ende haben – wenn Kommunen den Ausbau mit vorantreiben.“

Am 26. Februar 2021 widmen sich die „Sächsischen Klimagespräche“ dem Vorteil Erneuerbarer Energien für Kommunen. Live dabei unter: https://www.vee-sachsen.de/live
 

Neues Format: „Sächsische Klimagespräche“ starten am 22. Januar 2021

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 01/2021 vom 15.01.2021

VEE macht Stand der sächsischen Energiewende in regelmäßigen Livestreams transparenter – Start der digitalen Veranstaltungsreihe am 22. Januar 2021

Dresden, 15. Januar 2021. Mit einem neuen Format startet die VEE Sachsen e.V. ins Jahr 2021. Die „Sächsischen Klimagespräche“ sollen in Live-Diskussionsrunden den Stand zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen transparenter machen. Neben Vereinsmitgliedern sind fachkundige Gäste aus Politik und Wirtschaft geladen.

Die Auftaktveranstaltung am 22. Januar 2021 wird Staatssekretär Dr. Gerd Lippold mit einem Grußwort eröffnen.  Weiter  diskutieren Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, Christian Dürschner von der Deutschen Solargesellschaft und Anlagenbetreiber Alf Reinhard über das Thema „Wie weiter mit den Ü20-Photovoltaik-anlagen (EEG 2021)“. Moderiert wird das Gespräch von Andreas W. Poldrack, Geschäftsstellenleiter der VEE.

Alle Informationen auf einen Blick:

Sächsische Klimagespräche:

  • Sächsische Energie- und Klimapolitik 2021 – Wie geht es weiter?
  • Staatssekretär Dr. Gerd Lippold mit einem Grußwort zum Auftakt
  • Auftaktthema: "Wie weiter mit den Ü20-Photovoltaikanlagen (EEG 2021)" und den Gästen: Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, DGS PV-Lotse Christian Dürschner und Ü20-Anlagenbetreiber Alf Reinhard
  • Freitag, 22. Januar 2021, 14:00 bis 15:30 Uhr

Die Gesprächsrunde wird live im Internet übertragen unter

Medienvertreter sind herzlich willkommen!

Mit dem neuen Online-Format sollen vor allem neue, jüngere Zielgruppen für die sächsische Energiewende gewonnen werden. Weitere Sächsische Klimagespräche werden monatlich ausgestrahlt werden. Neben einer Presseschau kommen Mitglieder der VEE Sachsen e.V. sowie Gäste aus Politik und Wirtschaft zu Wort. Die VEE bittet um Themenvorschläge und aktive Mitgestaltung des Formats – zum Beispiel als Gesprächspartner.