Stellungnahmen und Pressemitteilungen

Novelle der sächsischen Bauordnung: VEE fordert jetzt rasche Umsetzung

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 01/2022 vom 18.01.2022

Dresden, 18. Januar 2022. Die sächsische Landesregierung hat heute den Kabinettsbeschluss für eine neue Bauordnung vorgelegt und darin unter anderem neue Abstandsregeln für Windenergieanlagen definiert. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Sachsen (VEE Sachsen e.V.) mahnt nun eine rasche Umsetzung im Landtag sowie durch die regionalen Planungsverbände an.

Der von der Landesregierung vorgelegte Kabinettsbeschluss zur Sächsischen Bauordnung definiert unter anderem die viel diskutierte 1.000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen: Diese soll bei fünf Wohngebäuden greifen, zudem wird von Mastfuß bis Gebäudekante gemessen. Zusätzliche Ausnahmen u.a. bei Repowering-Projekten im Einvernehmen mit der Kommune bringen kleine Verbesserungen. Zwar steht die VEE einer pauschalen Abstandsregel nach wie vor kritisch gegenüber, jedoch eröffnen die enthaltenen Möglichkeiten zu Ausnahmen erste Perspektiven zur Belebung des Ausbaus der Windenergie auch im Freistaat Sachsen. Gleichzeitig mahnt die VEE an, bestehende Erlässe zur Bauhöhen-Begrenzung von Windenergieanlagen zurückzunehmen.

Parallel zur Bauordnung wurde die Sächsische Wasserstoffstrategie auf den Weg gebracht. Wasserstoff wird als Speicher und Rohstoff (z.B. in der Stahlproduktion) in Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Die VEE betont, dass bei der Umsetzung darauf geachtet werden muss, den Wasserstoff regional vor Ort und ausschließlich aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen.

Zusammen mit dem Artenschutzleitfaden liegen damit nun die wichtigsten Werkzeuge und Regeln für einen Neustart beim Erneuerbaren-Ausbau in Sachsen vor.

„Wir halten an unserer Kritik an einer starren 1.000-Meter-Regel fest, begrüßen aber, dass nun Klarheit herrscht und gewisse Ausnahmen möglich sind“, ordnet Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE, den Kabinettsbeschluss der Bauordnung ein. „Wir appellieren an den Landtag und insbesondere die regionalen Planungsverbände, sich jetzt bei der Umsetzung zu beeilen. Die Landeregierung hat hier die Bremsen etwas gelockert, man sieht Licht am Ende des Tunnels – aber es ist noch ein weiter Weg, auf dem weitere Maßnahmen folgen müssen.“

Zudem ist klar: Die Bauordnung ist nur ein Schritt einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Auch mit Blick auf die Ziele der Bundesregierung reichen die bisherigen Maßnahmen nämlich nicht aus, um insbesondere die geforderten zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie zu ermöglichen und die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.

Hierfür bräuchte es unter anderem:

  • Eine Anpassung der baurechtlichen Abstandsflächen bei Windenergieanlagen von starren Radien hin zur Rotorüberstreichfläche, wie in anderen Bundesländern üblich
  • Einen spürbaren Abbau von bürokratischen Hemmnissen beim Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere durch schnellere Genehmigungsverfahren;
  • Einen offenen Dialog zum Thema „Wind im Wald“ mit realistischem Blick auf Flächenpotentiale und Notwendigkeiten;
  • Aufklärungsarbeit zu kommunalen Standortvorteilen bei der Windkraft, eine Beratungs- und Dialogplattform für Projektierer und Gemeinden bei Konflikten sowie einen „runden Tisch“, an dem Projektierer und Ministerien Probleme ressortübergreifend erörtern können.

Ampel-Pläne schnell verwirklichen: Solarpflicht für Gewerbe in Sachsen umsetzen – und Hürden bei privaten Neubauten senken

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 10/2021 vom 10.12.2021

10. Dezember 2021. Sachsen verfolgt ambitionierte Ziele im Energie- und Klimaprogramm (EKP), doch gleichzeitig hinkt der Freistaat beim Ausbau von Photovoltaik im Bundesvergleich hinterher. Einer der Gründe: Es mangelt an rechtlichen Rahmenbedingungen. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen sind da in Teilen weiter. Dort wurde erst kürzlich eine Solarpflicht für Gewerbeneubauten beschlossen. Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung kommt diese Forderung zur Sprache, zusammen mit Plänen, die Hürden beim Solar-Zubau für private Neubauten zu senken. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.) setzt sich dafür ein, dass die Pläne der Bundesregierung in Sachsen schnell umgesetzt werden, um so einen wesentlichen Beitrag für das Erreichen der Ziele des EKP zu leisten.

Die VEE Sachsen e.V. begrüßt die Pläne der neuen Bundesregierung, Hürden für Solaranlagen auf privaten und gewerblichen Neubauten zu senken. Laut Koalitionsvertrag sollen alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Die Bundesregierung sieht darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.

Eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und bessere Rahmenbedingungen für private Bauherren würden neuen Schwung für die festgefahrene Energiewende in Sachsen bedeuten. Was es nun braucht, ist eine gesetzliche Grundlage in der Sächsischen Bauordnung, weshalb nunmehr die sächsische Landesregierung gefragt ist. Die Landesregierung verfolgt mit dem EKP den Ausbau Erneuerbarer Energien im Freistaat, doch fehlen nach Auffassung der VEE Sachsen e.V. die geeigneten Instrumente. Die Photovoltaik-Freiflächenverordnung vom 31. August 2021 ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung – sie ermöglicht die Förderung des Baus von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Freiflächen. Andere rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere zu Aufdachanlagen, sind allerdings (noch) unzureichend.

Andere Bundesländer sind da schon weiter: Im September 2021 beschloss beispielsweise die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz eine Verpflichtung zum Bau von Photovoltaikanlagen für Gewerbeneubauten ab einer Nutzfläche von 100 m2. Auch in Niedersachsen wurde kürzlich eine ähnliche Regelung bei einer Dachfläche ab 75 m2 eingeführt. Auf diese Weise schafft man erhebliches Potenzial für den Zubau der Photovoltaik.

Die VEE Sachsen e.V. fordert die sächsische Landesregierung deswegen auf, eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten entsprechend den Regelungen in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz so schnell wie möglich umzusetzen – und die Hürden für private Bauherren zu senken sowie zusätzliche Anreize durch Förderprogramme zu schaffen.

„Gewerbliche Nutzflächen oder ungenutzte öffentliche Dächer mit Solaranlagen auszustatten, muss auch in Sachsen das Ziel sein“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE Sachsen. „Gleichzeitig muss es für private Bauherren attraktiver werden, Dächer mit Photovoltaik auszustatten.“

 

Ausbau Erneuerbarer Energien – BÜNDNISGRÜNE: Kommunen unterstützen, vorhandenes Potenzial entfesseln

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Leiter der Pressestelle: Eric Heffenträger, Tel. 0351-493 48 11, mobil 0174-240 44 97
Bernhard-von-Lindenau Platz 1, 01067 Dresden
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Pressemitteilungen
Datum: 08.11.2021
 
Ausbau Erneuerbarer Energien – BÜNDNISGRÜNE: Kommunen unterstützen, vorhandenes Potenzial entfesseln
 
Dresden. Der Verband zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE) hat heute einen Brief an Sachsens Mininsterpräsident Michael Kretschmer veröffentlicht, um auf die erschwerte Situation beim Ausbau von Windkraft aufmerksam zu machen. In ihrem Brief drängen die Vertreterinnen und Vertreter der Erneuerbaren darauf, interessierten Kommunen den Ausbau von Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet zu erleichtern. Außerdem kritisiert der Verband die Verhinderungsplanung einiger Kommunen.
 
Dazu erklärt Dr. Daniel Gerber, Sprecher für Energie und Klimaschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
 
"Die Entwicklung des Ausbaus Erneuerbarer Energien aus Windkraft in Sachsen ist traurig und unverantwortlich. Aktuell wird mehr zurück- als ausgebaut. Und das obwohl wir schon die rote Laterne unter den Bundesländern haben. Mit Blick auf die Zukunft der Energieversorgung im Freistaat unterstütze ich die Forderungen nach einem beschleunigtem Ausbau der Erneuerbaren Energien ausdrücklich."
 
"Klimaneutralität ist längst zum entscheidenden Standortfaktor der Wirtschaft geworden. Für uns steht deshalb fest: Sachsen muss Energiewendeland werden, um Energieland zu bleiben und dadurch Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Wirtschaft und Forschung im Freistaat tragen wertvolles technologisches Knowhow zur Energiewende bei, beispielsweise zum Einsatz von grünem Wasserstoff. Um bei Ansiedlungen von Unternehmen künftig den Vorzug zu erhalten, fehlt uns aktuell aber noch die entscheidende Grundlage: grüner Strom."
 
Außerdem erklärt Dr. Gerber: "Die starken Preissteigerungen und -schwankungen der Strom- und Energiepreise zeigen klar, dass es zu einem Ausbau der Erneuerbaren kommen muss. Sie bilden die Grundlage für eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung nach dem Ende der Kohleverstromung."
 
"Angesichts der aktuell rückläufigen Entwicklung in der Windkraft stehen wir in Sachsen vor großen Herausforderungen. Es ist jetzt an der Zeit, die vorhandenen Potenziale endlich zu entfesseln. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns daher dafür ein, die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe nicht allein zu lassen und sie in der Praxis zu begleiten. Dazu soll die neugeschaffene Dialog- und Servicestelle der SAENA (Sächsische Energieagentur) beitragen. Kommunen, die Bereitschaft zum Ausbau Erneuerbarer Energien zeigen, sind darüber hinaus dringend durch Öffnungsklauseln bei einer positiven Bauleitplanung zu. Wir dürfen auch nicht vergessen: Die Energiewende findet vor allem im ländlichen Raum statt – dort stehen die Windräder. Es ist daher mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen im Bund notwendig, dass Kommunen zukünftig deutlich stärker daran finanziell beteiligt werden."

VEE-Jahrestagung 2021: „Die Energiewende ist ein Mitmach-Projekt“

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 08/2021 vom 10.09.2021

16 Tage vor der Bundestagswahl lud die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen) e.V. zur Jahrestagung 2021. Dr. Simone Peter und Prof. Dr. Claudia Kemfert als Gastrednerinnen zeigten die Chancen der Energiewende auf. Anschließend diskutierten Bundestagskandidaten der Parteien die Perspektiven der deutschen und sächsischen Energiepolitik.

In Ihrem Grußwort rief Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbarer Energien, die Sachsen dazu auf, die Tradition als Energieland neu zu erfinden und sich auf den Weg nach morgen aufzumachen. Denn Erneuerbare seien ein Schlüssel einer erfolgreichen Klima- und Standortpolitik:

  • Sie liefern bereits heute Wertschöpfung und damit auch sichere Arbeitsplätze;
  • Dank Innovationen wie beispielsweise eine grüne Wasserstoffwirtschaft entstehen in Zukunft weitere hunderttausende Arbeitsplätze;
  • Zudem ist der Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung für die Wirtschaft mittlerweile ein Standort- und Wettbewerbsfaktor geworden.

Dafür müssten an die früheren Erfolge beim Erneuerbaren-Ausbau angeknüpft werden, etwa durch höhere der Ausbaupfade und Zielkorridore im EEG und weniger bürokratische Hemmnisse. Denn die überwiegende Mehrheit der Menschen wolle die Energiewende – und diese Mehrheit brauche es auch, um sie zu realisieren, so Simone Peter: „Die Energiewende ist ein Mitmach-Projekt.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Claudia Kemfert stellte anschließend eine neue Studie vor, die die Wahlprogramme der Parteien hinsichtlich der Klimapolitik überprüft. Das Ergebnis: Mit keinem der Programme der Parteien kann rechtzeitig das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens erreicht werden. Zudem plädierte Kemfert neben den drei bekannten Zielen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Dezentralisierung für ein „viertes D“ – Demokratisierung. Denn die Energiewende könne und müsse von allen getragen werden – jeder könne profitieren.

Schließlich diskutierten fünf Bundestagskandidaten die Perspektiven der Energiepolitik: Dr. Markus Reichel von der CDU, Stephan Schumann von der SPD, Lea Fränzle von Bündnis 90/Die Grünen, Martin Richter von der FPD und Nina Treu von der Linken zeigten sich in der Frage einig, dass der Klimawandel bekämpft werden müsse. Unterschiede zeigten sich jedoch in den Fragen, wie und mit welchem Nachdruck dies geschehen müsse.

Die Vorträge und die Podiumsdiskussion wurden aufgezeichnet und werden zeitnah online gestellt. Der Vortrag von Prof. Dr. Kemfert ist bereits abrufbar:

Gemeinsame Presserklärung von BVMW und VEE: De-Industrialisierung droht: Sachsen muss Erneuerbaren-Ausbau beschleunigen

Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), Landesverband Sachsen & VEE Sachsen e.V.
Gemeinsame Presseerklärung vom 02.09.2021

De-Industrialisierung droht: Sachsen muss Erneuerbaren-Ausbau beschleunigen

Erneuerbaren-Anteil mittlerweile Standortfrage für viele Unternehmen – Alte Marke „Energieland Sachsen“ jetzt mit neuer Bedeutung füllen

Dresden, 2. September 2021. Der Freistaat Sachsen muss deutlich ehrgeiziger bei der Energiewende und der Dekarbonisierung werden – andernfalls droht eine massive Abwanderung der Industrie. Zu diesem Schluss kommen der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), Landesverband Sachsen, und die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien Sachsen e.V. (VEE). Sie warnen davor, dass Sachsen seine bisherigen Standortvorteile verspielt, da der Anteil an Erneuerbaren immer mehr zur Standortfrage für Unternehmen wird.

Energieland Sachsen: Dieser Ruf heftet dem Freistaat dank seiner Braunkohlereviere seit Jahrzehnten an. Auch deswegen war Sachsen lange Zeit ein beliebter Standort der Industrie. Doch das Bundesland verschläft derzeit den Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energiequellen – und ist im bundesweiten Vergleich mittlerweile Schlusslicht beim Ökostrom-Anteil.

Das werde mittelfristig Konsequenzen haben, sind sich VEE und der Landesverband Sachsen des BVMW sicher. Denn der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren sowie die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Erneuerbaren werden für immer mehr Unternehmen zur Standortfrage. Auch bei den Lieferketten rückt die klimaneutrale Produktion in den Fokus. Beispielsweise müssen immer mehr Automobilzulieferer nachweisen, dass sie ihre Bauteile emissionsfrei herstellen.

Ein Beispiel ist die Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG bei Leipzig. Sie entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Messgeräte und -systeme zur Überwachung von Staub- und Schadstoffemissionen aus industriellen Anlagen sowie zur Prozesskontrolle.

„Unternehmen werden im globalen Wettbewerb mehr und mehr an den ESG-Nachhaltigkeitskriterien gemessen“, sagt Vorstand Dr.-Ing. Holger Födisch. „Unser Unternehmen setzt schon seit 1998 auf eine eigene Versorgung. Zudem verfügen wir über diverse Speicher für Strom und Wärme.“ Doch in den vergangenen Jahren seien die Fördermöglichkeiten bei Anschaffung und Betrieb von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen und Speichern immer komplizierter geworden oder ganz weggefallen. Vorschriften und bürokratische Hürden nähmen ständig zu und überfordern Beteiligte wie Interessierte. „Hier könnte sich der Freistaat dafür einsetzen, dass die Eigenstromerzeugung und -nutzung nicht weiter bestraft wird und Anreize geschaffen werden, die dezentrale Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in den Unternehmen weiter auszubauen.“

„Die aktuelle Klimapolitik im Freistaat verunsichert die Wirtschaft und bringt den Standort Sachsen nicht auf den Weg zu einem treibhausgasneutralen Stromsektor“, sagt Dr. Jochen Leonhardt, Präsident des BVMW-Landesverbands Sachsen. „Erneuerbare haben inzwischen ein Preisniveau erreicht, mit dem mittelständische Betriebe kostengünstig ihren Strom produzieren können. Die derzeitigen Rahmenbedingungen führen aber dazu, dass Interessierte gar nicht in Erneuerbare investieren.“

„Dass der Ausbau der Erneuerbaren in Sachsen seit Jahren stagniert, ist nicht nur ein riesiges Problem für die hiesigen Klimaziele“, sagt VEE-Präsident Dr. Wolfgang Daniels. „Es bedeutet auch eine ganz unmittelbare Gefahr für die Arbeitsplätze in der Region. Erneuerbare als Stütze einer klimaneutralen Stromproduktion sind genauso ein Teil moderner Infrastruktur wie Straßen, Schienen und Telekommunikation.“

Artenschutz und Klimaschutz gehen Hand in Hand: Sächsische Umwelt- und Energieverbände geben gemeinsame Stellungnahme zum Vogelschutz ab

BUND Sachsen • BWE Sachsen • VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung August 2021 vom 02.08.2021

Kein „Grün gegen Grün“: Landesverbände des BUND und BWE sowie VEE Sachsen erarbeiten gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Vogelschutzleitfadens der sächsischen Staatsregierung

2. August 2021. Dresden/Leipzig. Die sächsischen Branchenverbände für Erneuerbare Energien, BWE Sachsen und VEE Sachsen, sowie der BUND Sachsen haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des „Leitfadens Vogelschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen“ vorgelegt. Mit ihrer Zusammenarbeit zeigen die drei Verbände, dass Klimaschutz und Artenschutz vereinbar sind und der oft beschworene Kampf „Grün gegen Grün“ in Wirklichkeit nicht existiert.

Die gemeinsame Positionierung der Umwelt- und Erneuerbaren-Verbände zum Leitfaden des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ist ein deutliches Signal: In Sachsen wird beim Ausbau der Windenergie als wesentlichen Baustein der Energiewende gemeinsam und fachübergreifend nach dem besten Weg gesucht.

Die drei Verbände sind sich einig, dass der Vogelschutzleitfaden so ausgestaltet sein muss, dass er einen zügigen und gleichzeitig artenverträglichen Windenergieausbau ermöglicht. Er enthält viele Ansätze, um für mehr Rechtsklarheit in der Genehmigungspraxis zu sorgen. Gleichzeitig darf der Ausbau nicht auf Kosten von Natur und Umwelt gehen.

Deswegen ist ein übersichtlicher, leicht nachvollziehbarer Leitfaden zum Vogelschutz notwendig, um den Ausbau der Windkraft mit maximalem Vogelschutz zu verknüpfen.

„Windkraftnutzung fachgerecht angewandt ist keine Gefährdung für die Vogelwelt“, unterstreicht Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE Sachsen, die Relevanz der fachübergreifenden Zusammenarbeit. „Und zweitens schützen wir sie durch Erneuerbare langfristig vor dem Klimawandel und seinen Effekten.“

„Artenschutz und Ausbau der Windenergie sollen auch in Sachsen weiterhin kein Widerspruch sein,“ so Kerstin Mann, stellv. Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen, Bundesverband Windenergie e.V. Sie betont: „Die Einbeziehung der Erfahrungen aus dem Anlagenbetrieb und der aktuellen Forschung ermöglichen eine effektive Ausnutzung der ausgewiesenen Flächen. Dafür liefert der Leitfaden eine wesentliche Grundlage.“

„Auch wenn die Klimakrise inzwischen die wahrscheinlich größte Bedrohung für die Biodiversität ist, darf beim Ausbau der Erneuerbaren Energien der Artenschutz nicht auf der Strecke bleiben“, sagt Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Landesvorsitzender des BUND Sachsen. „Wir erwarten deshalb, dass auf Grundlage unserer gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme ein praxisgerechter Artenschutzleitfaden für die Windenergie entsteht.“

Negativ-Beispiel Oederan: Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren-Ausbau ist richtig und wichtig – muss aber klaren Regeln folgen

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 07/2021 vom 30.07.2021

30. Juli 2021. In Oederan, der „Stadt der Erneuerbaren“, trommelt der Bürgermeister für mehr Bürgerbeteiligung in Sachen Windkraft. Doch die Art und Weise sowie der Zeitpunkt lassen vermuten, dass es dem Bürgermeister wohl eher darum geht, den Bau von Windkraftanlagen zu blockieren. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien, VEE Sachsen e.V., kritisiert das Vorgehen als Paradebeispiel für kommunale Blockadehaltung – unter dem Deckmantel der direkten Demokratie.

Oederan rühmt sich als „Stadt der Erneuerbaren“, richtet seit Jahrzehnten den „Tag der Erneuerbaren Energien“ aus und ist mit den „European Energy Award“ ausgezeichnet. Derzeit planen drei unterschiedliche Projektierer Windkraftanlagen auf den Flächen der Gemeinde. Dennoch gibt es vor Ort auch Gegner der Energiewende – und die erhalten nun verstärkt Schützenhilfe seitens des Bürgermeisters Steffen Schneider. Der fragt zum wiederholten Mal per Amtsblatt, auf der Internetseite der Gemeinde und dem YouTube-Kanal der Stadt, ob Bürger Windräder auf den Flächen der Gemeinde wollen – und falls ja, wo diese Windräder am besten stehen sollen. Parallel listet die Internetseite der Stadt  Kontaktdaten zweier Anti-Windkraft-Initiativen auf.

Die Akzeptanz für die Windkraftanlagen in Oederan dürfte schon in Anbetracht des offenkundigen jahrelangen Engagements (in) der Gemeinde für die Erneuerbaren Energien höher sein als der Widerstand: Bürgermeister Steffen Schneider ruft daher wohl auch deswegen zum wiederholten Male zur „Bürgerbeteiligung“ auf, weil die Gegner zwar laut, aber in der Minderheit sind. Typisch für die Diskussionen in den Kommunen vor Ort: Oft genug befürwortet bzw. akzeptiert die Mehrheit Erneuerbare-Energien-Anlagen, erst recht geht sie nicht dagegen vor – spricht sich aber auch nicht aktiv dafür aus.

Diese Art der Bürgerbeteiligung ist vor diesem Hintergrund ein falsches Versprechen und ein leeres Zugeständnis an die wenigen, lauten Windkraftgegner vor Ort. Denn es existieren klar definierte Prozesse, nach denen Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden – und dazu gehören auch Regeln für die Bürgerbeteiligung. Sie passiert insbesondere einen Schritt zuvor auf Ebene der regionalen Planungsverbände – in diesem Falle Chemnitz – und ist ein wichtiges Instrument im demokratischen Prozess. Dabei werden die  Planentwürfe zumeist mehrfach öffentlich ausgelegt und die Rückmeldung von Kommunen und betroffenen Bürgern gesammelt. Die ggf. widerstreitenden Interessen müssen von der Regionalplanung im Rahmen eines aufwändigen, jahrelangen Prozesses abgewogen und in Ausgleich gebracht werden. Das Problem: Derzeit wird an dem neuen Regionalplan gearbeitet. Bis dieser steht, wird es noch eine Weile dauern.  Dies ist sicherlich eine unbefriedigende Situation, und zwar für alle Beteiligten. Ob dies eine Rechtfertigung für das Vorgehen des Oederaner Bürgermeister ist, ist zweifelhaft.

Dessen Verhalten bringt der Stadt zudem beträchtliche finanzielle Nachteile. Denn seit der EEG-Novelle 2021 können Betreiber den Kommunen bei neu errichteten Windenergieanlagen freiwillig bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh zahlen. Bei einer modernen Windkraftanlage kann das bis zu 25.000 Euro pro Jahr für Kommunen bedeuten – für Oederan würden die bis zu 18 geplanten Windkraftanlagen substanzielle Einnahmen bedeuten.

Wenn der Oederaner Bürgermeister offizielle städtischen Kanäle wie das Amtsblatt nutzt, um gegen Windkraft zu trommeln, ist es fraglich, ob dies noch neutrales Verwaltungshandeln ist“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Viel schlimmer wiegt aber die Doppelmoral, sich mit grünen Errungenschaften rühmen zu wollen und gleichzeitig unter dem Deckmantel der Bürgerbeteiligung gegen Windkraft zu schießen und so zum Beispiel von „Antrags-Wildwuchs“ im Amtsblatt zu sprechen.“

VEE-Stellungnahme zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Die VEE Sachsen e.V. hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ein umfassende Stellungnahme zu Regelungen betreffend der Windenergieplanung abgegeben.

Die geplante Gesetzesänderung soll im Wesentlichen der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 sowie von Beschlüssen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht dienen. Die Sächsische Bauordnung soll zudem an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst und ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiter gefördert werden.

Wir haben folgende Änderungen vorgeschlagen und diese ausführlich begründet:

Ergänzung des § 6 Absatz 5 um einen Satz 5 mit folgendem Inhalt

 

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

 

(1) … (4)

(5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m. Werden von einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89 von den Sätzen 1 bis 3 abweichende Abstandsflächen vorgeschrieben, sind diese maßgeblich. Für Windenergieanlagen, die im Außenbereich errichtet werden, genügt eine Tiefe der Abstandsfläche, welche durch den Radius des Rotors zuzüglich 3 m bestimmt wird.

(6) … (8)

 

Wie bereits mehrfach dargelegt, haben wir erhebliche Zweifel, dass mit einer starren Ausschöpfung der 1.000 Meter-Regelung für die Windenergie die für den Klimaschutz notwendigen Ausbauziele erreicht werden können. Wir werden dies im Rahmen der Begründung nochmals aufzeigen und darlegen.

 

Soweit an einer starren Regelung des 1.000 Meter-Abstandes festgehalten wird, sollte zumindest eine Aufnahme wie folgt erfolgen:

 

Der § 84 wird wie folgt gefasst:

 

§ 84 Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches

 

(1) …

(2) § 35 Absatz 1 Nummer 5 des Baugesetzbuches findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn mindestens 1 000 Meter Abstand eingehalten werden von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage zu

 

1. den nächstgelegenen Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen gemäß § 30 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind,

 

2. den nächstgelegenen Wohngebäuden innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, oder

 

3. der nächstgelegenen Wohnbebauung im Außenbereich mit mindestens 6  Wohngebäuden in Verbindung mit einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 Bau GB.

 

4. Der nach Absatz 2 einzuhaltende Abstand vom Mastfuß der Windenergieanlage zu Wohngebäuden  reduziert sich auf mindestens 850 m, sofern eine Ausweisung von Flächen zur Nutzung für die Windenergie durch einen Bauleitplan erfolgt. Dies gilt auch, wenn es sich um das Repowering von Windenergieanlagen im Sinne des § 16 b BImSchG handelt.

 

5. Für in Kraft befindliche Regional- und Bauleitpläne, die eine Unterschreitung der Wohnbebauungsabstände nach 1., 2. und 3. vorsehen, gilt ein Investitions- und Bestandsschutz.

             

Es wird die Aufnahme einer Übergangsregelung dringend empfohlen:

 

Laufende Genehmigungsverfahren (beantragte Genehmigungsverfahren) sind von Neuregelungen zur 1.000-Meter-Abstandsregel nicht betroffen und genießen Verfahrensschutz.

 

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme ... [mehr]

 

Einladung für Medienvertreter: 10. Juni 2021 – Das neue Energie- und Klimaprogramm im Detail

VEE Sachsen e.V.
Einladung vom 08.06.2021

Die sächsische Landesregierung hat das Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 (EKP2021) vorgelegt. Es stellt die Weichen für die Klimapolitik des Freistaats für die kommenden zehn Jahre. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.) wirft einen genauen Blick auf das Paket: Wir laden zu einer Sondersendung der „Sächsischen Klimagespräche“ mit Staatssekretär Dr. Gerd Lippold. In einem zweiten Termin bewerten wir gemeinsam mit Vertretern der Branchenverbände der Erneuerbaren Energien in einer Diskussionsrunde das Programm – dabei können Medienvertreter Ihre Fragen einbringen.

Wir laden Sie herzlich ein zur Vorstellung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2021 im Detail:

  • Wann?
    Donnerstag, 10. Juni 2021, 17:00 bis 18:30 Uhr
     
  • Wer?
    Staatssekretär Dr. Gerd Lippold, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
     
  • Wo?
    Per Livestream unter: https://www.vee-sachsen.de/live

Darüber hinaus weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass eine gemeinsame Diskussionsrunde der sächsischen Erneuerbaren-Verbände zur Bewertung und Einordnung des EKP 2021 noch im Juni 2021 (voraussichtlich: Donnerstag, 17. Juni 2021, 14:00 Uhr) geplant ist. Wir werden Sie zeitnah hierüber informieren.

Beide Gesprächsrunden werden von Andreas W. Poldrack, Geschäftsstellenleiter der VEE, moderiert.

Wir bitten um redaktionelle Ankündigung! Die „Sächsischen Klimagespräche“ sind für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Internet frei verfügbar.

Medienvertreter sind herzlich eingeladen, an beiden Veranstaltungen und insbesondere der Diskussionsrunde teilzunehmen und Ihre Frage zu stellen. Für Rückfragen melden Sie sich bei Jonathan Fasel (j.fasel [ät] vee-sachsen.de)

Neues Energie- und Klimaprogramm der sächsischen Landesregierung

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 06/2021 vom 01.06.2021

Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Sachsen (VEE Sachsen e.V.) kritisiert das heute vorgelegte Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021-2030 (EKP 2021) der sächsischen Landesregierung. Denn: Den EKP-Zielen fehlen die Ambitionen – und klare Maßnahmen, wie sie umgesetzt werden sollen.

Die sächsische Landesregierung hat heute mit einem knappen Jahr Verspätung das neue Energie- und Klimaprogramm vorgestellt. Das EKP sollte eigentlich bereits 2020 in Kraft treten und setzt den strategischen Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik für das kommende Jahrzehnt.

Allerdings sieht die VEE das EKP trotz der langen Beratungszeit kritisch. Denn: Abgesehen von einzelnen positiven Formulierungen ist das EKP in dieser Form bei weitem nicht ausreichend, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für Sachsen zu erreichen. Die formulierten Ziele müssten aufgrund des großen Rückstands im innerdeutschen Vergleich umso ambitionierter ausfallen.

Zudem sucht man im EKP vergeblich einen wesentlichen Baustein: Es fehlt ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der formulierten Ziele. Das bedeutet: Das EKP 2021 enthält zwar Ziele – etwa zusätzliche 2 TWh Jahreserzeugung an Windkraft bis 2024, was rund 150 Windkraftanlagen entspricht –, aber keine Anleitung für den Weg dorthin. „Dem Programm fehlen gerade kurzfristig bis 2024 konkrete, nachvollziehbare Maßnahmen und Ideen für verbesserte Rahmenbedingungen beim Ausbau Erneuerbarer Energien“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Dieses neue EKP ermöglicht kurzfristig keine einzige zusätzliche Windkraftanlage.“

Eine interministerielle Arbeitsgruppe soll nun im Anschluss an die Vorstellung des EKP die Ziele und Strategien in konkrete Maßnahmen übersetzen. Mit einem solchen Maßnahmenprogramm ist mittlerweile nicht mehr vor Jahresende 2021 zu rechnen. Die „Sächsische Energiewendestrategie“ der VEE stößt mitsamt über 100 Vorschlägen zu 14 Bereichen der Energiewende in diese Lücke und kann hier eingesehen werden. Sie kann als Impuls für die interministerielle Arbeitsgruppe dienen.
 

Hinweis: In einer früheren Version wurde Dr. Wolfgang Daniels mit den Worten zitiert, dass das Ergebnis nur ein "blasses 'Weiter-So"darstellt. Da diese Aussage missverständlich sein könnte, wurde sie gestrichen. Selbstverständlich ist das EKP2021 eine deutliche Verbesserung zum EKP2012. Wir kommen jedoch zu der Einschätzung, dass diese Verbesserungen nicht zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele ausreichen, ebenso, dass zeitnahe Effekte bzgl. des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen insbes. im Bereich der Windenergie bis 2024 nicht zu erwarten sind.