FDP-Landtagsfraktion beschließt Leitlinien ihrer Energiepolitik
Ausbau von Windkraftanlagen begrenzen / Abschaffung der Stromsteuer / Quotenmodell statt EEG / Energieerzeuger mit Netzstabilisierungsentgelt an Netzausbaukosten beteiligen / 30-Prozent-Zielmarke erneuerbarer Energien im Strommix auf 25 Prozent korrigieren
Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert eine Begrenzung des Ausbaus von Windkraftanlagen im Freistaat, eine Abschaffung der Stromsteuer und eine Beteiligung von Energieerzeugern, die stark schwankende Strommengen ins Netz einspeisen, an den Kosten für den dadurch notwendigen Netzausbau und die Schaffung von Speicherkapazitäten. Der Anteil sogenannter erneuerbarer Energien am sächsischen Strommix soll zudem in den kommenden zehn Jahren auf 25 Prozent begrenzt werden. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss, der die Leitlinien ihrer Energiepolitik formuliert, verabschiedete die Fraktion auf ihrer heutigen Sitzung.
Die FDP-Fraktion spricht sich in ihrem Beschluss gegen die Ausweisung neuer Flächen zur Windkraftnutzung in Sachsen aus. Eine Nutzung von Waldgebieten zur Aufstellung von Windkraftanlagen lehnt die Fraktion ab. "Wir müssen die sächsische Kulturlandschaft vor der Verspargelung durch Windkraftanlagen schützen", begründete Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. "Für uns ist unsere sächsische Heimat weitaus mehr als nur eine riesige Bebauungsfläche für Windkraftanlagen, wie es beispielweise die Grünen sehen. Wir dürfen den Natur- und Tierschutz nicht zu Gunsten erneuerbarer Energien opfern."
Erneut bekennt sich die Fraktion in ihrem Beschluss zur dem Ziel, die Stromsteuer in Deutschland abzuschaffen. "Energie darf kein Luxusgut werden", sagte Zastrow, der zudem sächsischer FDP-Landesvorsitzender sowie stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender ist. "Die vollkommen überhastet beschlossene 'Energiewende' belastet die privaten Haushalte ebenso wie unsere Wirtschaft. Wir müssen die Energiepreisspirale jetzt stoppen!" Deshalb soll die Stromsteuer auf das von der EU vorgegebene Mindestniveau von 0,1 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Bisher beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
Der Anteil so genannter regenerativer Energien am sächsischen Strommix soll zudem 25 Prozent innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht übersteigen. "Immer mehr überteuerter Strom aus Anlagen, die künstlich durch Subventionen am Leben erhalten werden und das Bild unserer Heimat zerstören - diese Entwicklung muss gestoppt werden", sagte Zastrow. Die im aktuellen Entwurf des Energie- und Klimaprogramms der Staatsregierung enthaltene Zielmarke von 30 Prozent müsse daher nach unten korrigiert werden: "Die Windenergie ist bereits jetzt überfördert; die Netzstabilität ist an ihrer Belastungsgrenze."
Die FDP-Fraktion fordert auch eine Abschaffung des 'Erneuerbare-Energien-Gesetzes' (EEG) in seiner bisherigen Form. "Das EEG lässt die Belastungen für Haushalte und Unternehmen spätestens nach dem voreiligen Beschluss der 'Energiewende' unzumutbar ansteigen", begründet Fraktionschef Zastrow. "Zudem setzt das Gesetz vollkommen falsche Anreize, indem es den Einsatz von Technologien fördert, die nicht marktreif sind. So wird die notwendige Weiterentwicklung regenerativer Energienutzung verhindert. Das EEG ist damit eine Fortschrittsbremse."
An die Stelle des EEG soll ein Quotenmodell treten, wie es Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) jüngst vorgelegt hat. Demnach legt der Gesetzgeber fest, welchen Mindestanteil erneuerbarer Energien Elektrizitätsversorger und bestimmte Letztverbraucher zu beziehen haben. Für diese Energiemengen werden pro Megawattstunde Zertifikate ausgereicht, die frei gehandelt werden können. "So kann der Anteil regenerativer Energien geplant gesteuert werden", erklärt Zastrow. "Der Handel mit Zertifikaten gewährleistet die notwendige Flexibilität zum Erreichen der politisch festgelegten Quote."
Zuletzt fordert die FDP-Fraktion auch, die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen mit stark schwankender Einspeisung zu verpflichten, sich mittels eines Netzstabilisierungsentgeltes an den Kosten des notwendigen Netzausbaus und der Schaffung von Speicherkapazitäten zu beteiligen. "Stromerzeugung ist kein Selbstzweck, und schon gar nicht darf der Zweck sein, den Anlagenbetreiber EEG-Subventionen kassieren zu lassen", sagte Zastrow. Vielmehr müsse der Bedarf gedeckt werden. "Es ist nicht vermittelbar, dass Stromkunden für eine Überproduktion von Strom bei günstiger Witterung Subventionen zahlen und auch noch dafür zur Kasse gebeten werden, diese Schieflage durch den notwendigen Netzausbau zu finanzieren, damit die Erzeuger weiterkassieren können." Zastrow betonte, dass diese Umlage selbstverständlich so gestaltet werden müsse, dass sie nicht auf die Stromkunden umgelegt werden könne.
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