Stellungnahmen und Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 28.01.2104: Repowering kein Allheilmittel

Erneuerbare Energien werden immer wichtiger für die Energieversorgung. Nach Angaben der AG Energiebilanzen stammt fast ein Viertel der Stromerzeugung aus Erneuerbaren. Auch wenn es keine Alternative zu den Erneuerbaren gibt, werden sie von vielen Seiten noch massiv gebremst. Sei es durch Vertreter, die sich dem Landschaftsschutz auf die Fahnen geschrieben haben aber auch aus den eigenen Reihen der Energiewendebefürwortern kommt es teilweise zu Äußerungen von Hoffnungen, die die Energiewende zum Ausbremsen bringen.

Im Gegensatz zu den Norddeutschen Bundesländern hat die Windkraft in Sachsen noch einen schwierigen Stand. So verbünden sich Teile der sächsischen Regierung mit Windkraftgegnern und propagieren die „Verspargelung der Landschaft“ durch Windräder. Oftmals liegt das an unbegründeten Ängsten, denn für den Bau von Windenergieanlagen muss eine Vielzahl von Gutachten und Genehmigungen eingeholt werden, bevor diese errichtet und in Betrieb genommen werden dürfen. Aber auch wenn die Erneuerbaren generell befürwortet werden, kommt öfter der Nachsatz, dass die Windräder nicht bei uns in der unmittelbaren Umgebung stehen sollten. (Not in my backyard)

Existieren jedoch schon Windparks gibt es andere Hindernisse die dem Zubau weiterer Kraftwerke entgegenstehen obwohl die lokale Akzeptanz gegeben ist. Diese sind meist durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen oder fehlendem Hintergrundwissen verschuldet.

Um die Umwelteinwirkungen möglichst gering zu halten, gilt vielen das Repowering als Allheilmittel. Grundgedanke des Repowerings ist, dass ältere kleinere Anlagen durch neue, größere und damit leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden.

Diesem theoretisch großen sächsischen Potential (derzeit sind 158 Windenergieanlagen repoweringfähig nach EEG) steht die reale Zahl von gerade einmal sechs zurück gebauten Windkrafträdern seit 2008 gegenüber.

Viele der in den 90er Jahren errichteten Anlagen stehen an Standorten, die nach den heutigen Standards und Anlagenhöhen an diesen Stellen nicht wieder errichtet werden dürfen, zum Beispiel aufgrund einer naheliegenden Wohnbebauung. Dies betreffen beinahe dreiviertel aller repoweringfähigen Anlagen, d.h. für diese müssen zunächst neue Gebiete gefunden werden. Ein Interessenkonflikt des Besitzers der (im Bestandsschutz befindlichen) Altanlage ist also vorprogrammiert, da dieser so nicht mehr an der Neuanlage partizipieren kann.

Auch wenn schon erste Repoweringprojekte umgesetzt wurden, fallen rund drei Viertel der heutigen Standorte aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen quasi weg. Es müssen in Zukunft neue Windvorranggebiete ausgewiesenen werden um der Erzeugung der umweltfreundlichen Windkraft mehr Raum zu zugestehen. Wolfgang Daniels zeigt auf wie die neuen Anlagentypen durch neuste technische Entwicklungen Vorteile mit sich bringen können: „So kommt es aufgrund der Höhe von 140-150 m zu weniger Schall und auch die avifaunistischen Umwelteinwirkungen sind geringer, da in diesen Höhen keine Fledermäuse gestört werden.“

Auch so macht Repowering bisher wirtschaftlich wenig Sinn, sowohl für die Betreiber als auch für die Standortgemeinden. Dr. Wolfgang Daniels, Präsident des VEE, verweist auf folgenden Grund: „Erst ab dem 8. Betriebsjahr nach Abschreibung der Energieanlage fallen die ersten Gewinne ab, so dass es widersinnig ist, diese sogleich wieder abzureißen. Auch die Kommunen nehmen erst ab diesem Zeitpunkt Gewerbesteuern ein.“

Dabei bieten die neuesten Anlagentypen neben einer viel höheren energetischen Ausbeute und Effizienz weitere Vorteile gegenüber den Altanlagen: „Aufgrund der gestiegen Nabenhöhe von 140-150 m und größerer, nicht so schnell drehender Rotoren wird weniger Schall emittiert und auch die avifaunistischen Umwelteinwirkungen sind geringer, da in diesen Höhen keine Fledermäuse gestört werden.“ Auf absehbare Zeit sieht Dr. Daniels jedoch keine Trendwende im Bezug zum Repowering – andere kurzfristige Lösungen sind da vielversprechender: „Wenn man es geschickt anstellt in der 2. Etage zu bauen, sind keine gegenseitigen Störungen zu befürchten und ein Abriss ist unnötig.“ Er geht davon aus, dass es erst nach 2020 zu einem großen Schub von Repowering-Projekten kommt.

„Das große Potential was sich vom Repowering erhofft wird ist völlig unrealistisch und unabhängig von der Konstellation der politischen Rahmenbedingungen in der sächsischen Landesregierung.“ fasst der Präsident der Vereinigung zur Förderung der Nutzung der Erneuerbaren Energien zusammen.

Neue Flächen bieten sich laut dem VEE Sachsen e.V. jedoch nur an, wenn bei der Siedlungsdichte in Sachsen auch etwa 5% der Nutzwälder für Windenergie geöffnet werden auf dem Weg zu einer verlässlichen 100 % erneuerbaren und nachhaltigen Zukunftsgestaltung.

Kontakt:

Dr. rer. nat. Wolfgang Daniels
Präsident der VEE Sachsen e.V.

Pressemitteilung 19.November 2013: Was nicht passt, wird passend gemacht! Sächsische Staatsregierung bringt eigenen Energiebeirat auf Linie Kein Vertreter der Erneuerbaren Energien mehr im Gremium – FDP nutzt Hausmacht bereits jetzt zum Wahlkampf

Gemeinsame Pressemitteilung vom 19.November 2013

 

Was nicht passt, wird passend gemacht!

Sächsische Staatsregierung bringt eigenen Energiebeirat auf Linie

kein Vertreter der Erneuerbaren Energien mehr im Gremium – FDP nutzt Hausmacht bereits jetzt zum Wahlkampf 

 

Der Energiebeirat im Freistaat Sachsen berät die sächsische Landesregierung in allen energierelevanten Themen und sollte eigentlich Fachleute aus allen Bereichen der Energiewirtschaft vereinen[1].

Ende August 2013 endete der zweijährige Berufungszeitraum für die Mitglieder des Energiebeirates. Die sächsische Staatsregierung nahm dies nun zum Anlass, um den eigenen energiepolitischen Vorstellungen entsprechend, den Energiebeirat auf Linie zu bringen. So wurde mit Dr. Wolfgang Daniels (Präsident der VEE Sachsen e.V.) der letzte Vertreter eines Verbandes aus dem Bereich der Erneuerbare Energien nicht wieder in das Gremium berufen. Gleichzeitig wurde mit Matthias Eilenberger (Vorsitzender des Bundesverbandes Landschaftsschutz/Landesverband Sachsen) ein bekennend erbitterter Windenergiegegner neu in den Energiebeirat aufgenommen.

„Nicht nur, dass das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) unter Minister Sven Morlok (FDP) mehr als zwei Monate benötigte, um dies gegenüber unserem Verband zu kommunizieren, es wird mit dieser Personalentscheidung nun auch keinen weiteren Dialog mehr über den zukünftigen Ausbau der Erneuerbaren Energien mit der sächsischen Staatsregierung geben. “, ist sich Dr. Wolfgang Daniels sicher.

„Vor zwei Jahren wurde bereits der Vertreter des Wasserkraftverbandes aus dem Sächsischen Energiebeirat aussortiert“, moniert Angela Markert, Vorsitzende des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V.. Wasserkraft ist ein heiß umstrittenes Thema in Sachsen, nicht zuletzt aufgrund der Wasserentnahmeabgabe. Damals hieß es, dass mit Herrn Dr. Daniels ja ein Vertreter für alle Erneuerbaren Energien dem Sächsischen Energiebeirat zur Verfügung stehe. Nun scheint es, dass die Erneuerbaren Energien in der Sächsischen Energiepolitik überhaupt keine Rolle mehr spielen sollen. „Die Landesregierung will die Erneuerbaren Energien und insbesondere die Windenergie klein halten. Wir sammeln zwar gerade für die Opfer des Klimawandels in Asien, aber der Klimawandel interessiert sie nicht wirklich und Branchenvertreter der Erneuerbaren in einem Beratungsgremium stören da offensichtlich nur,“ so Prof. Martin Maslaton, Sächsischer Landesvorsitzender des Bundesverband WindEnergie (BWE). 

Pikant ist, dass ausgerechnet Staatsminister Morlok von der FDP hier auch in eigener Sache unterwegs zu sein scheint. Im Bundestagswahlkampf ist die FDP im Schulterschluss mit Bürgerinitiativen gegen die Windkraft auf Stimmenfang gegangen. „Ganz offensichtlich versucht sich die FDP hier im Vorfeld des Landtagswahlkampfes erneut in Position zu bringen“, befürchtet Dr. Daniels: „Anders ist es nicht zu erklären, dass ausgerechnet ein erklärter Gegner der Windkraft in den Sächsischen Energiebeirat berufen wurde. Wenn es tatsächlich um einen bürgernahen Dialog zur Energiepolitik gegangen wäre, hätte es weitaus repräsentativere Vertreter aus der Bürgerschaft gegeben.“

Nachdem bereits, dass unter Wirtschaftsminister Thomas Jurk gegründete Gremium in den letzten zwei Jahren spürbar an Einfluss verloren hatte, darf nun die Frage erlaubt sein, warum man überhaupt noch daran festhält. „Eine offene und ausgewogene Diskussion über die Energiewende und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Freistaat Sachsen ist  durch die schwarz – gelbe Koalition ganz offensichtlich nicht gewollt.“ fasst Dr. Daniels die aktuelle Situation zusammen.

Kontakt:

Dr. Wolfgang Daniels (Präsident VEE):

www.vee-sachsen.de

Angela Markert (Präsidentin Verband der Wasserkraftwerksbetreiber):

www.wasserkraftverband.de

Prof. Dr. Martin Maslaton (Landesvorsitzender BWE Sachsen):

www.wind-energie.de, www.maslaton.de

 


 

[1] Eigendarstellung auf den Seiten des SMWA´s - http://www.energie.sachsen.de/3796.html

Gemeinsame Pressemitteilung Sächsische Staatsregierung bringt eigenen Energiebeirat auf Linie

Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. im Rahmen der Beteiligung an der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts

Im Rahmen der Neufassung und Überarbeitung des Regionalplans der Planungsregion Region Chemnitz hat sich auch die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.) im Rahmen der öffentlichen Beteiligung mit einer Stellungnahme eingebracht. Schwerpunkt der Betrachtung des Vereins lag dabei eindeutig auf dem Kap. 3.2 Energieversorgung und Erneuerbare Energien S.82-83 und auf dem Regionalen Windenergiekonzept der Region Chemnitz.

Die Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. zum Regionalplan Region Chemnitz finden Sie hier.

Staatsregierung veröffentlicht Windkrafterlass - Windenergieanlagen:1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung empfohlen

Am 12.07.2013 verabschiedeten das sächsischen Innenministerium (SMI) sowie das sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) einen neuen Windkrafterlass. Dieser gilt als Verwaltungsvorschrift und empfiehlt zukünftig 1000 Meter Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung einzuhalten. Staatsminister Sven Morlok: „Nicht nur die steigenden Stromkosten, auch der unkontrollierte Zubau von Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf Sorgen der Anwohner und die Landschaft, gefährden die Akzeptanz der Energiewende. Der jetzige Erlass ist ein weiterer Schritt der Staatsregierung, um die Interessen von Bürgern und die Energiewende stärker miteinander in Einklang zu bringen.“

Beim genauen Studium des Erlasses wird dann deutlich, dass die Herausgabe des Dokumentes, unmittelbar vor dem Ferienbeginn in Sachsen, wahrscheinlich durch den nahenden Wahlkampf zur Bundestagswahl getrieben wurde. So soll die Regionalplanung von ihrer Befugnis Gebrauch machen, pauschale Mindestabstände zur Wohnbebauung als Auswahlkritierium bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Dabei sollen die regionalen Planer künftig von einem Mindestabstand von 1000 m zur bestehenden und geplanten Wohnbebauung ausgehen. Im folgenden Satz wird diese Empfehlung bereits wieder relativiert: "Im  Einzelfall können je nach Schutzbedürftigkeit der zu schützenden Bebauung und der konkreten örtlichen Verhältnisse auch abweichende Mindestabstände gewählt werden." Weiter heisst es dann später: " Auch bei der Festlegung von Mindestabständen zur Wohnbebauung muss im Ergebnis der Abwägung der Windenergie in substantieller Weise Raum geschaffen werden."

Für den aktuell diskutierten und in der öffentlichen Anhörung befindlichen Regionalplan der Region Chemnitz wird dies daher höchstwahrscheinlich kaum Änderungen mit sich bringen. So werden derzeit Potenzialflächen für Windenergieanlagen mit Abständen von 750 m zur Wohnbebauung diskutiert. Aufgrund des Waldreichtums sowie der großen Siedlungsdichte der Region ist zu erwarten, dass bei geplanten 1000 m Abstand der Windenergie nicht substanziell Raum gewährt werden kann. Im Erlass wird erneut darauf hingewiesen, dass auf die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich verzichtet werden soll.

Welchen Sinn der Winderlass nun wirklich hat, bleibt damit weiter fraglich. So sind bereits jetzt im Regionalen Planungsverband (RPV) Westsachsen 1000 m als Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung berücksichtigt. Ähnliches plant der RPV Niederschlesien-Oberlausitz in seinem Konzept. Bereits im Vorfeld des Erlasses hatten die Regionalen Planungsverbände die Möglichkeit größere Abstände zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen einzuräumen, wenn der Windenergie insgesamt substanziell Raum gewährt wird. Eine Einschätzung die vom RPV Region Chemnitz geteilt wird.

Ein Umstand, den Holger Zastrow und Sven Morlok bei ihrer Tour durch den Freistaat Sachsen leider vergisst zu erwähnen. Bereits Anfang Juli hat die Sächsische Staatsregierung im Zusammenspiel mit dem bayerischen Ministerpräsidenten eine Bundesratsinitiative lanciert, die Abstände bis zu 2000 m vorsah. Diese wurde am 05.07.2013 in die Ausschüsse verwiesen.

Den Windenergieerlass der Sächsischen Regierung finden Sie hier.

PM 09/13 vom 11.07.2013: Energiewende verdient auch in Sachsen eine faire Chance – 165 Unternehmen und Unterstützer unterschreiben Sächsische Erklärung für die Weiterführung der Energiewende in Sachsen – verlässliche Rahmenbedingungen gefordert

Energiewende verdient auch in Sachsen eine faire Chance – 165 Unternehmen und Unterstützer unterschreiben Sächsische Erklärung für die Weiterführung der Energiewende in Sachsen – verlässliche Rahmenbedingungen gefordert, um auch Arbeitsplätze in den Branchen langfristig zu sichern

Pressemitteilung 09/13 vom 11.07.2013 der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien - VEE Sachsen e.V., des Bundesverband Windenergie Landesverband Sachsen, Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen –Anhalt e.V.

In der vergangenen Woche haben die Bundesländer Bayern und Sachsen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel über eine Länderöffnungsklausel die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung bis auf das Zehnfache der Anlagenhöhe auszudehnen. Damit werden Mindestabstände von 2000 m beim Zubau neuer moderner Windkraftanlagen über die Hintertür der Öffnungsklausel die Regel.

„Hier geht es ganz klar nicht um die Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber Windkraftanlagen in der Nachbarschaft“, so Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der Vereinigung zur Förderung Erneuerbarer Energien e.V., “sondern um das Aus für die Energiewende in Sachsen an sich“. Denn in der Tat reiht sich das Vorhaben Sachsens in die Restriktionen der letzten Monate gegenüber den Erneuerbaren Energien ein, angefangen von den besonders durch Sachsen propagierten Kürzungen bei der Vergütung für Solaranlagen über die Einführung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen bis hin zum praktischen Baustopp für Windkraftanlagen.

Auf der anderen Seite steht der Beschluss des Regionalen Planungsverbandes Niederschlesien-Oberlausitz über den Neuaufschluss des Tagebaues Nochten II in der letzten Woche, der die Zerstörung von jahrhundertealten gewachsenen Landschafts- und Siedlungsräumen und die Umsiedlung von 1600 Menschen bedeutet. „Die Diskussion um bezahlbaren Strom und die Energiewende an sich, wird ausschließlich auf dem Rücken der erneuerbaren Energien ausgetragen“ so Daniels weiter.

Dabei wird u.a. verschwiegen, dass„ die Braunkohlekonzerne in Sachsen als energieintensive und vermeintlich im Wettbewerb stehende Unternehmen von der EEG-Umlage befreit sind, zu Lasten der privaten Verbraucher.“ ergänzt Daniels.

Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich lässt sich dabei von seinem Koalitionspartner FDP treiben, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Mit Abständen von 2000 Metern kommt der Ausbau der Windenergie, bisher das Rückgrat der Energiewende in Sachsen, zum Erliegen. Das aktuelle Hochwasser in Sachsen scheint dabei nicht zu einem Umdenken der Staatsregierung bei ihren energiepolitischen Rahmensetzungen geführt zu haben. Aus diesen Gründen wurde die Sächsische Erklärung zum Fortbestand der Energiewende in Sachsen von über 150 Akteuren aus der Wirtschaft, von Privatpersonen und Verbänden auf den Weg gebracht, und heute am 11.07.2013 anlässlich der Sitzung des Sächsischen Landtages veröffentlicht.

Die Unterzeichner fordern nicht nur ein klares Bekenntnis Sachsens zur Energiewende, sondern auch die Schaffung verlässlicher, attraktiver und zukunftsorientierter Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Versorgung mit 100 % Erneuerbarer Energien. „Die Umsetzung der Energiewende ermöglicht uns gleichermaßen Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und Sachsen als Land innovativer Technologien zu präsentieren – Sachsen sollte sich ernsthaft überlegen, ob es diese Zukunftsvision aus der Hand geben möchte“, so Dr. Daniels am Schluss seiner Überlegungen.

Die Unterzeichner der Sächsischen Erklärung finden Sie hier.

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.

Hintergrundinformationen zur Bundesratsinitiative von Bayern/Sachsen:

Sächsische Staatsregierung plant erneuten Angriff auf die Privilegierung von Windenergieanlagen

Mit dem Start einer gemeinsamen Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuchs (BauGB)“ (am 02.07.2013) wollen die Landesregierung der Freistaaten Sachsen und Bayern eine Länderöffnungsklausel für höhenbezogenen Abstandsregelungen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung zu erzwingen – wohlwissend, was das für den Zubau von Windenergieanlagen in Sachsen und anderen Bundesländern Deutschlands faktisch bedeutet. Mindestabstände bei modernen Windenergieanlagen von 2000 Metern bringen den Zubau von Windenergie in Sachsen und den meisten anderen Bundesländern Deutschlands zum Erliegen. So bleiben in Bayern lediglich 0,05% der Landesfläche für die Windenergienutzung übrig. Im Freistaat Sachsen würden sich die in Frage kommenden Flächen auf 0,2% beschränken. Das entspricht genau der Kapazität, die aktuell mit Windenergieanlagen bebaut ist.

Mit Hilfe der Länderöffnungsklausel soll die Privilegierung von Windenergieanlagen, bisher im Baugesetzbuch (BauGB) so festgeschrieben, eingeschränkt werden. Die FDP Fraktion im sächsischen Landtag geht noch ein Schritt weiter, indem sie fordert, dass die bundesgesetzlichen Regelungen für Windenergieanlagen im Außenbereich komplett auf die Bundesländer übertragen werden. In der Folge könnte dann jedes Bundesland selbst entscheiden, wie energiepolitische Ziele und der Schutz der Landschaft gegeneinander abgewogen werden können. Nachdem Sachsen bereits im März 2013 sang und klanglos mit einer Bundesratsinitiative gescheitert ist, die Privilegierung von Windenergieanlagen auf die Länder zu übertragen, holt man sich jetzt Unterstützung vom großem Bruder aus Bayern. Damals wie heute, geht es darum die Privilegierung zu Fall zu bringen.

Klar wird diese Zielrichtung dadurch, dass es es bereits aktuell für die Bundesländer möglich ist, die Abstände von Windenergieanlagen in ihren Ländern, in den Sachsen durch die Regionalen Planungsverbände, selbst festzulegen.

Beide Ministerpräsidenten, Stanislaw Tillich und Horst Seehofer, wie auch die sächsische FDP begründen ihre Initiative mit der mangelnden Akzeptanz in der Bevölkerung und einer zunehmenden „Verschandelung„ der Landschaft durch Windenergieanlagen.

Bei den fossilen Energieträgern Braunkohle und Atomkraft wird dagegen, seitens der beiden Bundesländer auf die o.g. Argumente keine Rücksicht genommen. So strebt Bayern den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken, über die 2011 beschlossen Laufzeiten, an, während Sachsen am 01.07.2013 den Aufschluss eines neuen Braunkohletagebaus und dessen Ausbeutung bis weit über das Jahr 2050 hinaus in der Lausitz beschlossen hat. In beiden Fällen spielen weder der fortschreitende Klimawandel, zunehmende Flutkatastrophen, noch Bedenken der Bevölkerung und der Naturschützer eine Rolle. Mindestabstände von Braunkohletagebauen zur Wohnbebauung werden von der sächsischen CDU und FDP dagegen nicht einmal erwogen, wie die Umsiedlung weiterer 1600 Menschen für den Tagebau Nochten II beweist.

Damit wird Zielrichtung des abgestimmten Vorstoßes der beiden Bundesländer deutlich: Mit der Begründung steigender Strompreise sichert Sachsen langfristig die extrem klimaschädliche Braunkohleverstromung, auch auf Kosten der Umsiedlung tausender Menschen und großflächiger Umweltzerstörungen und Klimaschäden, ab. Bayern setzt auch in Zukunft weiter gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung auf den „billigen“ Atomstrom – zu Lasten zukünftiger Generationen und ohne eine Lösung für die Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle zu präsentieren. Von den Folgen einer Reaktorkatastrophe, wie die Vorfälle in Fukushima eindrücklich gezeigt haben, ganz zu schweigen. Folgekosten dieser Technologien werden sozialisiert und folgenden Generationen aufgebürdet. 

Dabei entpuppte sich gerade die Windenergie an Land, in den letzten Jahren als kostengünstigeste, regenerative Energiequellen und stellt das Rückrat, der von der Bundesregierung im Jahr 2011 beschlossenen Energiewende dar. Die Bürgerenergiewende, mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung an den regionalen Energieerzeugungsanlagen und den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten, wird es ohne eine Energiewende ebenfalls nicht mehr geben.

In einem Artikel der Plattform Oberpfalznetz  erhöht der bayerische Ministerpräsident Seehofer noch einmal den Druck, indem er ankündigt, weitere Einspeisevergütungen für Windenergieanlagen und die Fortschreibung des EEG´s nur zu unterstützen, wenn dies an geänderte Mindestabstände gekoppelt wird.

Bei einem Erfolg der Bundesratsinitiative wäre die Energiewende in Sachsen dann endgültig gestoppt.

Das Anschreiben der VEE Sachsen e.V., des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. und des Bundesverband Windenergie - Landesverband Sachsen e.V. an die Ländervertreter im Bundesrates finden Sie hier.

In der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause, am 05.07.2013 in Berlin, wurde die Gesetzesinitiative in die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen. 

Am 20.07.2013 in der ersten Sitzung nach der Sommerpause und kurz vor der kommenden Bundestagswahl, soll der Antrag erneut im Bundesrat verhandelt werden.

Die VEE Sachsen e.V. sammelte gemeinsam mit Akteuren aus Sachsen mehr als 150 Unterschriften über eine gemeinsam vom VEE Sachsen e.V., vom BWE Landesverband Sachsen e.V. und vom Wasserkraftverband Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. verfassten Sächsischen Erklärung zur Weiterführung der Energiewende im Freistaat.

Informationen zur Sächsischen Erklärung zur Weiterführung der Energiewende

Aktuelle Entwicklungen zur Bundesratsintiative:

Auf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des  Bundesrats am 05.09.2013, auf der die gemeinsame Bundesratsinitiative von Sachsen und Bayern beraten werden sollte, machte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer einen Rückzieher. Auf Antrag des Freistaats Bayern wurde die entsprechende Vorlage bis auf Widerruf vertagt. Laut einer Sprecherin der bayerischen Staatskanzlei, war aufgrund der Schulferien in Bayern insgesamt zu wenig Zeit, in ganz Bayern für die Unterstützung der Initiative zu werben. Eine Reaktion aus dem sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (Minister Sven Morlok FDP) erfolgte dagegen nicht. Dies ist verwunderlich, da gerade das SMWA sich in der Vergangenheit sehr laut und deutlich die Initiative vorangetrieben hatte.

Der bayerische Städtetag hatte sich im Vorfeld bereits gegen die Initiative ausgesprochen, da er befürchtet, dass der Ausbau von Windenergie in Bayern nicht realisiert werden kann.

Erste Reaktionen:

Die Pressemitteilung der VEE Sachsen e.V. zum Thema finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des BWE Landesverbandes Sachsen zum Thema finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des BWE Bundesverbandes finden Sie hier.

Den Antrag der Bundesländer Sachsen und Bayern finden Sie hier.

Erste Reaktionen der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag finden Sie hier.

Eine erste Reaktion der Fraktion DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag finden Sie hier.

Eine Pressemitteilung der FDP Fraktion im Sächsischen Landtag finden Sie hier.

PM 08/13 vom 02.07.2013: VEE Sachsen e.V. lehnt die geplante Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen zur Ausweitung der Abstandsflächen für Windenergieanlagen ab – gutes Windpotenzial im Freistaat - Windenergie die kostengünstigste Alternative

VEE Sachsen e.V. lehnt die geplante Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen zur Ausweitung der Abstandsflächen für Windenergieanlagen ab – gutes Windpotenzial im Freistaat vorhanden - Windenergie die kostengünstigste Alternative um Erneuerbaren Strom verbrauchernah zu produzieren.

Am heutigen Dienstag verständigten sich die sächsische und die bayerische Landesregierungen auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative um die Abstandsflächen für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 2000 Meter auszudehnen. Die VEE Sachsen e.V. lehnt diesen Vorstoß vehement ab. „Abstände von 2000 Metern zur Wohnbebauung lassen sich derzeit nicht wissenschaftlich begründen“ erklärt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE Sachsen e.V.

Dabei ist allgemein bekannt, dass sich bei der Windenergie um die derzeit günstigste Erneuerbare Energietechnologie handelt. Außerdem verfügt Sachsen über ein deutlich besseres Windpotenzial als andere Bundesländer, wie bereits das Windmessprogramm der Landesregierung festgestellt hat. So lassen sich nicht selten ca. 80-90% von Küstenstandorten erreichen. Die VEE Sachsen e.V. fordert daher, dass in Sachsen in Zukunft vermehrt Windenergieanlagen für eine dezentrale Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien nah am Verbraucher errichtet werden. „Dafür sind die neuen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 140 bis 150 Metern hervorragend geeignet“, erklärt der Präsident der VEE Sachsen e.V. Gerade die neue Generation von Windenergieanlagen können damit bis zu 3000 Volllaststunden erreichen. Die Betriebsergebnisse von 17 Windkraftanlagen in Sachsen mit einer Nabenhöhe höher als 100m zeigen eindrucksvoll die hohen Betriebsergebnisse. Akzeptanzprobleme sind dem VEE nicht bekannt.

„Gerade wenn man die Belastung der Verbraucher beim Strompreis im Blick hat, dann ist dieser Vorschlag mit einer hohen Kostenoptimierung verbunden“, fügt Dr. Daniels hinzu. Nach wie vor ist die Zustimmung in der Bevölkerung für die Energiewende sehr hoch. „Es ist wichtig, dass die Ziele der Energiewende nicht auf Drängen von populistischen Vorschlägen geopfert werden“ fasst Dr. Daniels zusammen. „Ist die Initiative der beiden Bundesländer erfolgreich, bedeutet dies, dass der Ausbau der Windenergie im Freistaat Sachsen vollständig zum Erliegen kommt, die Energiewende beendet wird und der massive Ausbau der Braunkohle erfolgt“, befürchtet Dr. Daniels.

Kontakt:

Dr. rer. nat. Daniels
Präsident der VEE Sachsen e.V.

Hintergrund:

Die VEE Sachsen e.V. zählt, als einziger branchenübergreifender Verband, zu den am längsten aktiven Netzwerken im Bereich der Erneuerbaren Energien in Sachsen. Der Verband setzt sich bereits seit 1995 als  gemeinnütziger und überparteilicher Verein für die Belange der Erneuerbaren Energien in Sachsen ein und vertritt die ganze Bandbreite der Erneuerbaren Energien aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie und Biomasse.

Das zentrale Ziel der Arbeit der VEE Sachsen e.V. ist, die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien durch aktives fachübergreifendes Handeln mit Kompetenz und Objektivität zu unterstützen und voranzutreiben und die politischen Rahmenbedingungen dafür zu verbessern.

Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. zum Entwurf des Landesentwicklungsplans 2012 der sächsischen Staatsregierung

Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. zum Landesentwicklungsplan 2012 - Ein Überblick

Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien – VEE Sachsen e.V. sieht als grundlegendes strukturelles Problem des vorliegenden Entwurfs, nach wie vor das Bestreben der Staatsregierung an, die einheimische Braunkohle als bedeutendsten einheimischen Energieträger zur Energieversorgung zu unterstützen. Damit konterkariert sie erneut ihre eigenen klimapolitischen Ziele [Sachsen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten pro-Kopf-CO2-Ausstoß (12,6t CO2/EW allein die beiden Braunkohlekraftwerke Boxberg und Lippendorf verursachen über die Hälfte des sächsischen CO2- Ausstoßes]. Im Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 werden in keiner Weise die Zusammenhänge zwischen Energieversorgung auf fossiler Energieträgerbasis und globaler Klimaerwärmung erwähnt, obwohl in Sachsen genügend Studienergebnisse zu dieser Thematik vorliegen.

Perspektive nach der Braunkohle fehlt weiterhin

Gleichzeitig verpasst der Freistaat Sachsen wieder die Gelegenheit, ein Konzept zu erstellen, das vorgibt, wie eine postfossile Energieversorgung zu erreichen ist und wie den Menschen in den Braunkohleregionen eine Perspektive nach dem Braunkohleabbau gegeben werden kann. In diesem Zusammenhang muss auch der zukünftige Ausbau und die Ertüchtigung der Stromnetze betrachtet werden: Mit dem Festhalten an der Braunkohle und deren Verstromung sind quasi zwei Ziele beim Netzausbau zu verfolgen. Einerseits muss der Transport großer Mengen von Braunkohlestrom gewährleistet und gleichzeitig andererseits die steigende Menge an Strom aus regenerativen Energieträgern aufgenommen werden. Ein zeitmäßig programmierter Ausstieg aus der Braunkohle würde in der Zukunft ebenfalls den Netzbetreibern im Freistaat helfen, ihre Planungen auf die weiterhin steigende Einspeisung aus regenerativen Energieträgern zu konzentrieren.

Energieversorgung weiter Dezentralisieren - Anlagen möglichst verbrauchernah errichten

Ein weiterer Widerspruch ergibt sich mit dem Anspruch des Landesentwicklungsplans 2012 (LEP 2012), die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu schützen und die Flächeninanspruchnahme zu begrenzen. Mit dem Aufschluss neuer Braunkohletagebaue werden erneut ganze Landstriche irreparabel zerstört und Menschen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Dagegen werden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Reihe von raumrelevanten Kriterien (Seite 148) zu Grunde gelegt. So soll der Ausbau flächensparend, effizient und umweltverträglich vorangetrieben werden, um u.a. die lokalen Produktions- und Abnehmerstrukturen optimal miteinander zu verbinden. Eine optimale Verbindung kann nach Ansicht der VEE Sachsen e.V. nicht erreicht werden, wenn der Grundsatz des Landesentwicklungsplanes bestehen bleibt, die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in wenigen großen Vorranggebieten zu konzentrieren. Daher ist es für uns auch nicht nachvollziehbar, dass in diesem Zusammenhang das Attribut „verbrauchernah“ gestrichen worden ist. Um unnötige Energieverluste und zusätzliche Leitungstrassen zu vermeiden, soll Strom möglichst auch dort erzeugt werden, wo er verbraucht wird. Auch sollten nach dem Verursacherprinzip die Anlagen zur Stromerzeugung dort toleriert werden, wo der Strom in großen Mengen verbraucht wird – insbesondere nahe von Industrieanlagen und Großstädten. Das von den Autoren des Entwurfs aufgestellte Kriterium, die Flächen bevorzugt in der Nähe bestehender geeigneter Netzinfrastruktur auszuweisen, birgt die Gefahr, den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu blockieren.

Bezahlbare Energieversorgung für Sachsen - aber wie?

Erneut bleibt die sächsische Staatsregierung die Begründung schuldig, auf welchen Annahmen ihr Standpunkt beruht, dass die sächsische Braunkohle auch in Zukunft eine sichere und vor allem bezahlbare Energieversorgung garantieren kann. So werden bspw. die Investkosten für den neu in Betrieb genommenen Kraftwerksblock Box R im Braunkohlekraftwerk Boxberg von VATTENFALL mit rund einer Milliarde Euro angegeben.

Kosten die auf die Energieverbraucher umgelegt werden müssen. Auch in den Jahren ohne einen signifikanten Ausbau und Anteil der Erneuerbaren Energien am deutschen Strommix kam es zu jährlichen Preissteigerungen bei den Stromkosten. Diese werden sich ab dem Jahr 2013, durch den Beginn des Emissionszertifikatehandels, von dem gerade auch die sächsischen Braunkohlekraftwerke betroffen sein werden, noch weiter verschärfen. Dazu kommen, wie im international anerkannten Report von Nicolas Stern (Stern-Report) im Jahr 2011 dargelegt, die zu erwartenden Folgekosten eines ungebremsten CO2-Ausstoßes. Diese werden zukünftig ebenfalls weiter stark anwachsen und den Freistaat Sachsen nicht aussparen.

Photovoltaik und Wasserkraft gehören in den Landesentwicklungsplan

Vermisst haben wir konkrete Kapitel zu den Bereichen der Photovoltaik und der Wasserkraft. Beide Bereiche tragen in einem nicht unerheblichen Beitrag zur aktuellen Energiewende und den sächsischen Ausbauzielen bei. Um auch in Zukunft einen kontinuierlichen Ausbau beider Bereiche zu ermöglichen, sollten hierfür ebenfalls im Landesentwicklungsplan konkrete Vorgaben eingearbeitet werden. Die Orientierung für solche Vorgaben muss sich nach den bundesdeutschen Zielen der Energiewende richten. Richtigerweise müsste im LEP-Entwurf ein einheitliches Kapitel „Klimawandel und Regenerative Energien“ enthalten sein. Ebenfalls sollten konkrete zeitliche Vorgaben formuliert werden, bis wann die regionalen Planungsverbände die entsprechenden Regionalpläne an die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans 2012 anzupassen haben.

Abschließende Bewertung

Die im Juli 2011 vom Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossenen sowie mehrheitlich vom deutschen Bundesrat bestätigten Energiewendegesetze finden in dem vorliegenden LEPEntwurf nur eine sehr halbherzige Berücksichtigung. Der hier im Wesentlichen begutachtete Teil 5.1. Energieversorgung trägt den Energiewendegesetzen nicht ausreichend Rechnung.

Gleichermaßen fehlt die Herausarbeitung der Zusammenhänge zwischen der sich zuspitzenden Klimaerwärmung und den unterschiedlichen Arten der Energiebereitstellung. Obwohl mittlerweile hinreichend bekannt ist, dass die Braunkohleverstromung zu den höchsten CO2- Treibhausgasemissionen führt, wird genau die noch intensivere Verstromung von Braunkohle zur Schlüsseltechnologie der sächsischen Art einer Energiewende erklärt.

Die Umsetzung des vorliegenden Entwurfes, bezüglich der Energieversorgung, wird den Freistaat Sachsen zukünftig im Vergleich mit den anderen Bundesländern noch weiter ins Hintertreffen führen. Sachsen belegt ohnehin nur einen Platz im unteren Mittelfeld.

Im vorliegenden LEP-Entwurf 2012 sind keinerlei Ausführungen zu den Energiespeichertechnologien enthalten. Dabei geht es nicht um lokale Akkuspeicher mit kleinen Kapazitäten, sondern um Großspeicher, wie Pumpspeicherkraftwerke, Druckluftspeicher, Anlagen zur Umwandelung von elektrischem Strom aus Windenergie- und PV-Anlagen (Power-to-Gas), etc. Das Gelingen der Energiewende wird in erheblichem Maße
von der Realisierung von Speichertechnologien abhängen. Sachsen kann zwar mit ersten positiven Beispielen aufwarten, doch bedarf es zukünftig einer klaren politischen Weichenstellung.

Der vorliegende Entwurf des LEP 2012 sollte nach Ansicht der VEE Sachsen e.V. zumindest im Kapitel „Energieversorgung“ überarbeitet werden. Die Zielstellungen der Energiewendegesetze für den Anteil Strom aus erneuerbaren Energieträgern von 40% bis zum Jahr 2020 müssen in einem zur Verabschiedung stehenden LEP 2012 als Mindestanforderung enthalten sein. Für die Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes empfehlen wir unbedingt die Einbeziehung von Fachleuten aus den Bereichen Klimaschutz und Erneuerbare Energien.

Die gesamte Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. zum Landesentwicklungsplan 2012 der sächsischen Staatsregierung finden Sie hier.

Die Pressemitteilung zur Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. finden Sie hier.

Die Sächsische Zeitung fragt "Ist die Energiewende noch bezahlbar?" - Die VEE Sachsen e.V. antwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ob die Energiewende noch bezahlbar bleibt, ist eine berechtigte Frage. Ein Großteil der Nachrichten und Berichte der letzten Wochen scheint diese Frage schon negativ beantwortet zu haben. Hier wird maßgeblich über die steigenden Preise für unseren Strom berichtet. Für diesen Anstieg werden dabei in der Regel die Erneuerbaren Energien und deren Förderung verantwortlich gemacht. Dabei ist dies nur die halbe Wahrheit.

So hat die Agentur für Erneuerbare Energien nachgerechnet und festgestellt, dass der  Strompreis in den letzten zehn Jahren um 10 Cent je kWh gestiegen ist. Die EEG-Umlage ist seitdem nur von ca. 0,4 Cent auf heute 3,6 Cent je kWh gestiegen. Wobei davon gerade einmal 2,1 Cent je kWh auf die Förderung der Erneuerbaren Energien entfallen. Die anderen Kosten werden durch die ausufernden Befreiungen energieintensiver Unternehmen, die von Schwarz-Gelb eingeführte Managementprämie und die Förderung der Off-Shore-Windparks verursacht. Auch in der für das kommenden Jahr angekündigten Preisrunde, bei der u.a. die DREWAG die Preise um zehn Prozent anheben will, ist der Anstieg nicht allein auf die steigende EEG-Umlage zurückzuführen. Darüber hinaus senken die Erneuerbaren Energien den Preis an der Strombörse in Leipzig, was zu Entlastungen von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro führt. Diese Effekte werden aber nicht an den Privatverbraucher weitergegeben. Doch es profitieren von dem niedrigen Preis jene Industriebetriebe, die ihren Strom zum Teil direkt an
der Börse einkaufen.

Folgekosten der fossilen Energieträger werden dagegen in der Regel sozialisiert, während die vier großen Energieversorger jährlich hohe Rendite einstreichen. An dieser Stelle sei auch das Endlagerproblem für unseren Atommüll genannt. Die Kosten für die Sicherung des Abfalls in den nächsten 100.000 Jahren kann im Moment keiner seriös abschätzen.

Gleichzeitig suggeriert die Eingangsfrage, dass die Strompreise nur wegen der Energiewende steigen werden. Dem ist aber nicht so. Auch in den Jahren ohne großen Ausbau der Erneuerbaren Energien stieg der Strompreis stetig an, obwohl die EEG-Umlage bis zum Jahr 2007 nicht einmal 1 Cent je kWh betrug. Woher nimmt die schwarz-gelbe Staatsregierung den Glauben, dass die Stromversorgung auf Basis der einheimischen Braunkohle bezahlbar bleibt? Ob sie dazu bereits Absprachen mit dem Unternehmen Vattenfall getroffen haben, die die Allgemeinheit nur noch nicht kennt? In der Konsequenz gaukelt man dem Bürger so vor, dass die Energieversorgung ohne Energiewende bezahlbar bliebe. Das kann man durchaus bezweifeln. Darüber hinaus lenkt die aktuelle Debatte auch von anderen Problemen bei unserer Energieversorgung ab. So entfallen rund drei Viertel der privaten Energiekosten auf unsere Heizung und unsere Mobilität. In diesen Bereichen stehen wir erst ganz am Anfang.

Lösungen sucht man dagegen bisher vergeblich. Ein „weiter wie bisher“ lässt uns auch in Zukunft in Abhängigkeit von einem Erzeugungsoligopol und teilweise instabilen Erzeugerstaaten verharren. Das EEG und die Energiewende haben es zumindest geschafft, den Stromerzeugungsmarkt zu demokratisieren, regionale Wertschöpfung zu realisieren und tausende Arbeitsplätze zu schaffen. Die Energiewende mit dezentraler Energieerzeugung aus Biomasse, Erdwärme, Sonne, Wasser und Wind vermeidet schon mittelfristig weitere Kostensteigerungen bei der Energieversorgung. Bereits jetzt sind fast alle Erneuerbaren Energien einschließlich der Photovoltaik deutlich preisgünstiger als der Netzstrom.

Vielleicht ist es möglich, dass jeder Privathaushalt eine bestimmte Menge an Strom erhält, auf der bspw. die Abgaben nicht in voller Höhe zu zahlen sind. So könnte man die Kleinverbraucher entlasten. Dabei kann man sich ja am Durchschnittsverbrauch der Bundesrepublik orientieren. Sinnvoll ist diese Maßnahme aber nur, wenn man die Menge jährlich schrumpfen lässt und so die Bürger animiert aktiv Energie zu sparen. Parallel dazu wäre die Auflage eines umfangreichen Beratungsprogramms und eine Abwrackprämie für Haushaltsgeräte denkbar. Die Energiewende wird Geld kosten, das ist klar. Sie bietet aber eine Zukunftsperspektive. Aber was wäre die Alternative dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Schubert
Geschäftsführer

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Einen Beitrag von Herrn Teucher (VEE Sachsen e.V.) finden Sie hier.

Einen Beitrag von Herrn Hoffmann (VEE Sachsen e.V.) finden Sie hier.

Einen Beitrag von Herrn Musall (VEE Sachsen e.V.) finden Sie hier.

PM 11/12 vom 21.09.2012 – VEE Sachsen e.V. Windenergie in Sachsen übersteigt die 1000 MW Schwelle bei der installierten Leistung – Ausbau kommt nur langsam voran – politischer Stillstand hemmt den weiteren Ausbau – Klimaziele werden damit unerreichbar

Windenergie in Sachsen übersteigt die 1000 MW Schwelle bei der installierten Leistung – Ausbau kommt nur langsam voran – politischer Stillstand hemmt den weiteren Ausbau – Klimaziele werden damit unerreichbar

Die Windenergie, als Motor der Energiewende mit den größten Ausbaupotenzial angesehen und als kostengünstiges Technologieform der Erneuerbaren Energien, ist in den letzten Monaten zusehends unter Druck geraten. Trotzdem sie (Stand 2011) bereits 8% zum deutschen Bruttostromverbrauch beiträgt, gerät der weitere Ausbau, vor allem in Sachsen, ins Stocken.

Trotz vielerlei Hürden gelang es in Sachsen (Stand 31.08.2012) nun die magische Schwelle von 1000 MW oder 1 GW installierte Anlagenleistung zu übertreffen. Damit befinden sich derzeit 853 sächsischen Windenergieanlagen mit einer Anlagenkapazität von ca. 1005 MW am Netz. Damit rangiert Sachsen nach dem Windmonitor des Frauenhofer IWES Instituts weiter im Mittelfeld der deutschen Bundesländer. „Bezüglich der WEA-Anzahl ist Sachsen in etwa mit Landkreis Ditmarschen (Schleswig Holstein) vergleichbar. Obwohl dessen Fläche nur rund 7,6% der sächsischen Landesfläche ausmacht“ meint Hans-Jürgen Schlegel (Experte der VEE Sachsen e.V. im Bereich Wind. In Sachsen kommt man dagegen für das Jahr 2012 auf einen geplanten Zubau von lediglich 30,5 MW. Dies ist aus der Perspektive der Energiewende und aus klimapolitischer Sicht deutlich zu wenig. Dabei ist ausreichend Potenzial für Windenergie in Sachsen vorhanden, rechnet Schlegel vor. Der gegenwärtige niedrige Anteil der Windenergie am sächsischen Stromverbrauch (Stand 31.12.2011 8,5%) könnte mittel- und langfristig auf 30 bis 35% erhöht werden.

„Dabei ist die Windenergie im On-Shore-Bereich bereits jetzt, eine der Technologieformen mit den günstigsten Gestehungskosten im Bereich der Erneuerbaren Energien und damit auch zukünftig ein Garant für eine bezahlbare und umweltverträglich Energieversorgung“, führt Jan Schubert (Geschäftsführer VEE Sachsen e.V.) aus.

Dies bedarf aber einer politischen Richtungsentscheidung der sächsischen Staatsregierung im für den Herbst 2012 geplanten neuen Entwurf des Energie- und Klimaprogramms. Gleichzeitig muss der Windenergie im Landesentwicklungsplan ausreichend Raum gewährt werden, um die Klimaziele des Freistaates langfristig erreichen zu können.

Andere Bundesländer, wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz machen es mit ihren ambitionierten Ausbauzielen vor. Wenn Sachsen diese Entwicklung verschläft, wird aus dem jetzigen Stromexporteur in Zukunft ein Importeur werden. Ziel sollte es daher sein, den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der Windenergie im Speziellen weiter voranzutreiben. In Zukunft sollte dies vermehrt durch s.g. Bürgerbeteiligungsmodelle realisiert werden, um die Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien langfristig zu sichern.

Kontakt:

Hans-Jürgen Schlegel
Mitglied der VEE Sachsen e.V.    

Jan Schubert
Geschäftsführer VEE Sachsen e.V.

PM 10/12 vom 10.09.2012 – VEE Sachsen e.V. Quotenmodell bereits in einigen Ländern im Praxistest gescheitert – Ausbau der Erneuerbaren Energie kam zum Erliegen – Bürgerbeteiligung wird abgewürgt – Überarbeitung EEG nur im Konsens

Quotenmodell bereits in einigen Ländern im Praxistest gescheitert – Ausbau der Erneuerbaren Energie kam zum Erliegen – Bürgerbeteiligung wird abgewürgt – Überarbeitung EEG nur im Konsens

Das vom sächsischen Wirtschaftsminister Sven Morlok vorgeschlagene Quotenmodell verspricht viel, ohne eine konkrete Perspektive aufzuzeigen. So bleibt er die Antwort schuldig, wie das neue Modell sein Hauptziel, die Bezahlbarkeit der Energieversorgung von Privaten und Unternehmen, erreichen soll. Seit dem Jahr 2000 ist der Strompreis je Kilowattstunde um knapp 12 Cent gestiegen, wovon die EEG-Umlage lediglich 3,6 Cent ausmachte.

Minister Morlok operiert mit einigen falschen Annahmen. So bleibt unerwähnt, dass letztlich der normale Verbraucher über Gebühr belastet wird, da energieintensive Unternehmen, dazu zählen auch die Braunkohletagebaue, größtenteils von den Netzgebühren und der Zahlung der EEG- Umlage befreit sind. Der Bundesverband für Erneuerbare Energien (BEE) spricht hier von 3,6 Milliarden Euro jährlich. Auch verschweigt er, dass ähnliche Modelle bereits in Großbritannien und einigen osteuropäischen Ländern eingeführt wurden, wodurch dort der Ausbau der Erneuerbaren Energien faktisch zum Erliegen kam. Ebenfalls bleibt unklar, ob dass das neue Modell die Energiewende kostengünstiger umsetzen könne als das gängige Verfahren. Gerade wurde durch die CDU-FDP Regierung in Berlin beschlossen, dass die Bürger zukünftig an den Risiken der Anbindung der Off-Shore-Windparks beteiligt werden. Und das, obwohl den Netzbetreibern Garantierenditen bis zu 9 Prozent eingeräumt werden.

Am kostengünstigsten ist eine dezentrale Energieversorgungsstruktur, wo ein Großteil der erzeugten Energie auch regional verbraucht wird und dementsprechend weniger Netze ausgebaut werden müssen.

Nutzen wird dieses Quotenmodell lediglich den großen Energieversorgern. Es führt zur Manifestation der gegenwärtigen Strukturen der Energieversorgung, die bisher immer dafür gesorgt haben, dass die Strompreise kontinuierlich anstiegen. Auch die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen würde durch den Vorschlag von Minister Morlok unmöglich gemacht. Dabei haben gerade solche Beteiligungsmöglichkeiten in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass die Energiewende bei der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wird.

Das EEG ist dringend zu überarbeiten, darin sind sich die Fachleute einig. Aber eine überstürzte kurzfristige Initiative scheint nicht dazu geeignet zu sein, den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien auf sichere und vor allem verlässliche Füße zu stellen. Daher sollte das Gesetzgebungsverfahren im überparteilichen Konsens vorangetrieben werden, um die Energiewende gelingen zu lassen.

Kontakt:

Dr. Wolfgang Daniels
Präsident der VEE Sachsen e.V.    

Jan Schubert
Geschäftsführer VEE Sachsen e.V.