Mehr als nur drei Worte für den Klimaschutz: VEE fordert weitreichendere Verankerung in der sächsischen Landesverfassung

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VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 01/2024 vom 2. April 2024

2. April 2024. Klimaschutz soll in der sächsischen Landesverfassung verankert werden – doch der aktuelle Entwurf der sächsischen Regierungskoalition reicht bei weitem nicht aus. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.) fordert drei zentrale Ergänzungen.

25 Änderungsziele in der sächsischen Landesverfassung waren vor mehr als zwei Jahren von der Regierungskoalition ausgerufen worden – unter anderem mit Blick auf den Klimaschutz. Daraus geworden sind nun acht Punkte, in denen die sächsische Verfassung Änderungen erfahren soll. Im Dezember 2023 reichte die sächsische Regierungskoalition einen Entwurf dazu ein (Drucksache 7/15055), Experten wurden am 1. März 2024 im Landtag angehört. Hinter den aktuell diskutierten Veränderungen verbergen sich – zumindest für den Klimaschutz – nicht mehr als drei Worte. „Des Klimas und“ soll in Artikel 10 der sächsischen Verfassung zum Umwelt- und Landesschutz ergänzt werden.

Die VEE Sachsen setzt sich deswegen dafür ein, die sächsische Landesverfassung ausführlicher zu ändern, und fordert Nachbesserungen und Ergänzungen. Zentrale Punkte sind hier:

  1. Wirksamer Klimaschutz sollte zur vorrangigen Aufgabe des Freistaates erklärt werden;
  2. Die Klimaneutralität ist als Ziellinie zu verankern;
  3. Generationengerechtigkeit ist als übergeordnetes und vom Bundesverfassungsgericht so deklariertes Staatsziel und damit als Gradmesser unseres Handelns in der Klimaproblematik ebenso zu ergänzen.

Ein entsprechendes Positionspapier mit konkreten Formulierungsvorschlägen finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung. Am 29. Mai 2024 soll der entsprechende Landtagsausschuss tagen. Die Verabschiedung der Verfassungsänderung im Plenum des Sächsischen Landtags ist für den 12. oder 13. Juni 2024 geplant. Die VEE appelliert an alle im Landtag vertretenen Parteien, die Formulierungsvorschläge aufzugreifen.

„Selbstverständlich ist es begrüßenswert, dass Klimaschutz zu einem Staatsziel erhoben werden soll – auch auf föderaler Ebene“, erklärt Falk Zeuner, Präsident der VEE Sachsen. „Doch der aktuelle Vorschlag zur Verfassungsänderung ist nicht mehr als ein Minimalkonsens! Das kann nicht das Ergebnis aus zweieinhalb Jahren Verhandlungen sein. Gerade in Dresden lässt sich schon am Stand der Elbe ablesen, wie es um das Klima bestellt ist: Im Sommer gibt es Rekord-Niedrigstände, diesen Winter war das Hochwasser sehr langanhaltend. Landwirte leiden unter den Wetterextremen. Den Kampf gegen die Klimakrise in nur drei Worten abzuhandeln, ist eindeutig zu wenig.“


Nachtrag:

Leider haben wir erst im Nachgang erfahren, dass die geplante Verfassungsänderung nicht zustande kommen wird.

Mehr dazu kann hier nachgelesen werden:

Nächster Krach in der sächsischen Regierung: Die CDU-Fraktion gab am Dienstag bekannt, dass vier ihrer Mitglieder dem Kompromiss zur geplanten Verfassungsreform nicht zustimmen werden. Wenige Monate vor der Landtagswahl im Freistaat erstarrt das Bündnis aus CDU, Grünen und SPD. Die Grünen sprechen von einem "Fiasko".

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