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Kleine Anfrage der Grünen im Landtag: 2012 bereits 59 Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage in Sachsen befreit – mit MIBRAG und Vattenfall sind auch zwei Braunkohleunternehmen darunter – Begründung für die Befreiung damit ad absurdum geführt

Der sächsische Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag Johannes Lichdi fragte in einer kleinen Anfrage die sächsische Staatsregierung nach der Anzahl der von der EEG-Umlage befreiten sächsischen Unternehmen. Laut der Antwort des Wirtschaftsministeriums sind im Jahr 2012 bereits 59 Unternehmen von den Zahlungen größtenteils befreit. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist bedeutet dies eine Erhöhung um 15 Unternehmen.

Insgesamt liegt der Stromverbrauch aller in Deutschland von der Umlage befreiten Unternehmen im Jahr 2012 bei 85.402 GWh. Entsprechende Zahlen für Sachsen konnte das zuständige Ministerium unter Minister Morlok (FDP) dagegen nicht liefern.  

Das unter den Unternehmen auch die beiden Braunkohleunternehmen MIBRAG und Vattenfall fallen, ist nicht nachvollziehbar, da diese höchstwahrscheinlich nicht in einem internationalen Wettbewerb stehen, was in der Vergangenheit immer wieder von Politkern unterschiedlicher Parteien und der Bundesregierung als Begründung für die Befreiung von Unternehmen angegeben wurde.

Neben einer Reihe von Eisengießereinen, Bahnunternehmen sind vor allem die Verpackungsindustrie von den Zahlungen befreit, ebenso wieder die Sachsenmilch GmbH in Leppersdorf. 

Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag zum Thema "Kontrollmechanismen zur Bereinigung fehlerhafter EE-Einspeisedaten/Grundlage für Wasserentnahmeabgabe-Haushaltsansatz"

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Die Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag stellte Ende des Jahres 2012 eine kleine Anfrage mit dem Titel: Kontrollmechanismen zur Bereinigung fehlerhafter EE-Einspeisedaten/Grundlage für Wasserentnahmeabgabe-Haushaltsansatz an die sächsische Staatsregierung. Nun liegen die Antworten auf die fünf Fragen vor. Im Kern drehen sich die Fragen, um die unterschiedlichen Werte der jährlichen Einspeisung von Erneuerbaren Energien Anlagen auf der Internetpräsentation des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz-Transmission GmbH sowie von Seiten einzelner Anlagenbetreiber. Hierbei wurden teilweise erhebliche Schwankungen um bis zu 1/3 der tatsächlich eingespeisten Mengen.

In der letzten Frage, soll dagegen der Grundlage für den Haushaltsansatz "Einnahmen aus der Wasserentnahmeabgabe" aufgeklärt werden.

Debatte über die Wasserentnahmeabgabe am 12.12.2012 im sächsischen Landtag

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Am 12. Dezember 2012 wurde im Rahmen der Verabschiedung des sächsischen Haushaltsgesetzes über die Wasserentnahmeabgabe kontrovers im sächsischen Landtag diskutiert. Als Ergebnis wurde mit den Stimmen der FDP und der CDU die Einführung einer Wasserentnahmeabgabe für sächsische Wasserkraftwerksbetreiber beschlossen.

Sächsische SPD diskutiert am 19.01.2013 auf einem außerordentlichen Parteitag ihren energiepolitischen Leitantrag

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Nicht erst seit der angekündigten Strompreiserhöhung für 2013 ist die Energiewende wieder Thema in der Öffentlichkeit. Ob zum Beispiel bei der Frage nach der Bezahlbarkeit von Energie, den Protesten gegen den Ausbau der Windkraft, ebenso wie bei der Hoffnung auf neue Arbeitsplätze im Bereich der Energiewirtschaft – überall geht es um die Zukunft unserer Energieversorgung.

Die sächsische SPD widmet deshalb ihren außerordentlichen Landesparteitag, der am 19. Januar 2013 im Leipziger KUBUS stattfinden wird, ganz dem Thema Energie.

Leitantrag:

Weil Energiepolitik mehr ist, als die Diskussion von technischen Details, legt die sächsische SPD zum kommenden Landesparteitag einen Leitantrag vor, der die politischen Leitlinien einer neuen Energiepolitik für Sachsen bestimmen soll. Sachsen soll damit Vorbild in Sachen sicherer, wettbewerbsfähiger, umwelt- und klimaverträglicher, sowie bezahlbarer Energieversorgung werden. Unser Ziel ist es, bei diesem Umbau alle Menschen in unserem Land zu beteiligen.

 

Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag: Umstände der Weitergabe und Verteilung von Fragebögen des SMUL zu Wasserkraftanlagen-Wirtschaftsdaten durch Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion

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In der kleinen Anfrage der sächsischen Fraktion der Partei DIE LINKE mit dem Titel: Umstände der Weitergabe und Verteilung von Fragebögen des SMUL zu Wasserkraftanlagen-Wirtschaftsdaten durch Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion bittet die Abgeordnete Kathrin Kagelmann um Aufklärung bezüglich eines im Auftrag des SMUL durch CDU-Landtagsabgeordnete verteilte Fragebögen zu Wasserkraftanlagen-Wirtschaftsdaten im November 2012. Dabei wurden sächsische Wasserkraftwerksbetreiber angeschrieben und um wirtschaftliche Rahmendaten zu ihren Anlagen gebeten.

Die Antwort des SMUL

Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) antwortete auf die Fragen der Fraktion wie folgt: 

Das Datenblatt wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unter Mitarbeit seitens der Sächsischen Energieagentur (SAENA) und der Landestalsperrenverwaltung (LTV) erarbeitet und Ende November dieses Jahres der CDU- Fraktion als Formulierungshilfe zugeleitet. Aufgrund des Fachwissens der SAENA bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von EEG-Anlagen wurde diese in die Bearbeitung des Datenblattes einbezogen. 

Bei der Datenerhebung handelt es sich um ein Angebot an Wasserkraftanlagenbetreiber, ihre Wirtschaftsdaten freiwillig für die Diskussion um die Aufhebung des Befreiungstatbestandes von der Wasserentnahmeabgabe zur Verfügung zu stellen. Von den Ergebnissen der Auswertung wurden keine Stellen unterrichtet und sollen auch zukünftig nicht unterrichtet werden. 

Darüber hinaus gab es im Sinne der Fragestellungen keine weitere Aktivitäten des SMUL.

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag: Kontrollmechanismen zur Bereinigung fehlender EE-Einspeisedaten/ Grundlage für Wasserentnahmeabgabe-Haushaltsansatz

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Die sächsische Fraktion der Partei DIE LINKE hat am 03.12.2012 eine kleine Anfrage zum Themenbereich der geplanten Einführung einer Wasserentnahmeabgabe für die sächsischen Wasserkraftwerksbetreiber eingereicht. In der Anfrage mit dem Titel: Kontrollmechanismen zur Bereinigung fehlerhafter EE-Einspeisedaten/Grundlage für Wasserentnahmeabgabe-Haushaltsansatz möchte die Fraktion, den sich teils widersprechenden Anlagendaten zum Umfang der Einspeisung von Erneuerbaren Strom im Bereich der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH auf dem Grund gehen.

 

FDP-Landtagsfraktion beschließt Leitlinien ihrer Energiepolitik

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FDP-Landtagsfraktion beschließt Leitlinien ihrer Energiepolitik

Ausbau von Windkraftanlagen begrenzen / Abschaffung der Stromsteuer / Quotenmodell statt EEG / Energieerzeuger mit Netzstabilisierungsentgelt an Netzausbaukosten beteiligen / 30-Prozent-Zielmarke erneuerbarer Energien im Strommix auf 25 Prozent korrigieren

Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert eine Begrenzung des Ausbaus von Windkraftanlagen im Freistaat, eine Abschaffung der Stromsteuer und eine Beteiligung von Energieerzeugern, die stark schwankende Strommengen ins Netz einspeisen, an den Kosten für den dadurch notwendigen Netzausbau und die Schaffung von Speicherkapazitäten. Der Anteil sogenannter erneuerbarer Energien am sächsischen Strommix soll zudem in den kommenden zehn Jahren auf 25 Prozent begrenzt werden. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss, der die Leitlinien ihrer Energiepolitik formuliert, verabschiedete die Fraktion auf ihrer heutigen Sitzung.

Die FDP-Fraktion spricht sich in ihrem Beschluss gegen die Ausweisung neuer Flächen zur Windkraftnutzung in Sachsen aus. Eine Nutzung von Waldgebieten zur Aufstellung von Windkraftanlagen lehnt die Fraktion ab. "Wir müssen die sächsische Kulturlandschaft vor der Verspargelung durch Windkraftanlagen schützen", begründete Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. "Für uns ist unsere sächsische Heimat weitaus mehr als nur eine riesige Bebauungsfläche für Windkraftanlagen, wie es beispielweise die Grünen sehen. Wir dürfen den Natur- und Tierschutz nicht zu Gunsten erneuerbarer Energien opfern."

Erneut bekennt sich die Fraktion in ihrem Beschluss zur dem Ziel, die Stromsteuer in Deutschland abzuschaffen. "Energie darf kein Luxusgut werden", sagte Zastrow, der zudem sächsischer FDP-Landesvorsitzender sowie stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender ist. "Die vollkommen überhastet beschlossene 'Energiewende' belastet die privaten Haushalte ebenso wie unsere Wirtschaft. Wir müssen die Energiepreisspirale jetzt stoppen!" Deshalb soll die Stromsteuer auf das von der EU vorgegebene Mindestniveau von 0,1 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Bisher beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

Der Anteil so genannter regenerativer Energien am sächsischen Strommix soll zudem 25 Prozent innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht übersteigen. "Immer mehr überteuerter Strom aus Anlagen, die künstlich durch Subventionen am Leben erhalten werden und das Bild unserer Heimat zerstören - diese Entwicklung muss gestoppt werden", sagte Zastrow. Die im aktuellen Entwurf des Energie- und Klimaprogramms der Staatsregierung enthaltene Zielmarke von 30 Prozent müsse daher nach unten korrigiert werden: "Die Windenergie ist bereits jetzt überfördert; die Netzstabilität ist an ihrer Belastungsgrenze."

Die FDP-Fraktion fordert auch eine Abschaffung des 'Erneuerbare-Energien-Gesetzes' (EEG) in seiner bisherigen Form. "Das EEG lässt die Belastungen für Haushalte und Unternehmen spätestens nach dem voreiligen Beschluss der 'Energiewende' unzumutbar ansteigen", begründet Fraktionschef Zastrow. "Zudem setzt das Gesetz vollkommen falsche Anreize, indem es den Einsatz von Technologien fördert, die nicht marktreif sind. So wird die notwendige Weiterentwicklung regenerativer Energienutzung verhindert. Das EEG ist damit eine Fortschrittsbremse."

An die Stelle des EEG soll ein Quotenmodell treten, wie es Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) jüngst vorgelegt hat. Demnach legt der Gesetzgeber fest, welchen Mindestanteil erneuerbarer Energien Elektrizitätsversorger und bestimmte Letztverbraucher zu beziehen haben. Für diese Energiemengen werden pro Megawattstunde Zertifikate ausgereicht, die frei gehandelt werden können. "So kann der Anteil regenerativer Energien geplant gesteuert werden", erklärt Zastrow. "Der Handel mit Zertifikaten gewährleistet die notwendige Flexibilität zum Erreichen der politisch festgelegten Quote."

Zuletzt fordert die FDP-Fraktion auch, die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen mit stark schwankender Einspeisung zu verpflichten, sich mittels eines Netzstabilisierungsentgeltes an den Kosten des notwendigen Netzausbaus und der Schaffung von Speicherkapazitäten zu beteiligen. "Stromerzeugung ist kein Selbstzweck, und schon gar nicht darf der Zweck sein, den Anlagenbetreiber EEG-Subventionen kassieren zu lassen", sagte Zastrow. Vielmehr müsse der Bedarf gedeckt werden. "Es ist nicht vermittelbar, dass Stromkunden für eine Überproduktion von Strom bei günstiger Witterung Subventionen zahlen und auch noch dafür zur Kasse gebeten werden, diese Schieflage durch den notwendigen Netzausbau zu finanzieren, damit die Erzeuger weiterkassieren können." Zastrow betonte, dass diese Umlage selbstverständlich so gestaltet werden müsse, dass sie nicht auf die Stromkunden umgelegt werden könne.

Quelle: Zur Originalquelle kommen Sie hier.

 

Öffentliche Anhörung am 25.05.2012 im sächsischen Landtag zum Thema „Nutzbarmachung der Potenziale der untertägigen Stromspeicherung in Sachsen zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien“

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Am 25.05.2012 fand im sächsischen Landtag auf Antrag der Fraktion Die LINKE eine öffentliche Anhörung mit sechs Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft statt. Das Thema, die Speicherung von überschüssiger Elektroenergie, ist aufgrund der fluktuativen Verfügbarkeit von Wind- und Sonneenergie für die Umsetzung der Energiewende von entscheidender Bedeutung. Auch zur Absicherung der Stabilität der Netze können Speicher zukünftig einen größeren Beitrag leisten, indem sie überschüssigen Strom aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben. In ihrem Anfang 2012 eingereichten Antrag forderte die Fraktion Die LINKE die sächsische Staatsregierung auf, eine Übersicht zu den verfügbaren und nutzbaren Potenzialen für untertägige Speicher für Elektroenergie in Sachsen vorzulegen. Im Vorfeld bedarf es dabei einer ausführlichen Prüfung und Erhebung der entsprechenden Kapazitäten.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung verwies bspw. Herr Dipl.-Ing. habil. Günther Meier (TU Bergakademie Freiberg, Lehrbeauftragter für Ingenieurgeologie) auf die positiven Erfahrungen mit der Anwendung von Geothermie im Schacht 302 in Marienberg, der bereits vor vier Jahren in Betrieb genommen wurde. Dieser Schacht wird vor allem als Kältespeicher genutzt und schreibt aktuell schwarze Zahlen. Für die Zukunft erachtet er die verstärkte Nutzung von alten Grubenanlagen als Druckluftspeicher als sinnvoll, da von ihnen keinerlei Gefahren ausgehen würden. Prinzipiell weist er in seinem Vortrag darauf hin, dass die vorhandenen Hohlräume für die Nutzung als Speicher meist erst ertüchtigt werden müssten, was meist mit umfangreichen Investitionen verbunden ist. 

Im Anschluss widmete sich Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Marko Schmidt von der TU Clausthal der Frage, welche Rolle untertägige Pumpspeicherkraftwerke (PSW) zukünftig in der Energiewende, vor allem bezüglich ihres Einflusses auf die Systemstabilität unseres Stromnetzes einnehmen können. Im Ergebnis einer Studie seiner Universität kann man das vorhandene Potenzial kurzfristig verdoppeln, wobei hier die ehemaligen Erzbergbaugebiete besonders gut dafür geeignet sind. Problematisch sieht er den Aspekt, dass untertägige PSW bisher nicht rechtlich im Bundesberggesetz (BBergG) eingebunden sind und damit die Rahmenbedingungen für die Errichtung entsprechender Anlagen unklar blieben. Vor allem die Privilegierung von Rohstoffen im BBergG könnte dabei Probleme verursachen. Die Kosten für den Bau von PSW liegen laut Herrn Schmidt in der Größenordnung von 1200 bis 1800 Euro/kW. Insgesamt mahnt er an, keine Technologie bei der Speicherung zu bevorzugen, sondern offen zu forschen und zu fördern.

Axel Schneegans (Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Freiberg AG) spricht sich ebenfalls für Korrekturen bei den Rahmenbedingungen aus. Er forderte, endlich entsprechende gesetzliche Grundlagen für Speicher zu schaffen und die Anlagen verbrauchernah umzusetzen.

Den Abschluss bildete mit Frank Wustmann (DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH) ebenfalls ein Vertreter eines kommunalen Versorgungsunternehmen. Er mahnte ebenfalls langfristig verbindliche Rahmenbedingungen für Speicher an. Gleichzeitig betonte er, dass man auf eine Technologievielfalt in der Speicherfrage setzen sollte. Als mögliche Alternative nannte er u.a. Power2Gas, das Tauchsiederverfahren oder das Windheizen. PSW sind bisher nur bei Kosten von weniger als 1000 Euro/kW wirtschaftlich darstellbar.

Als weitere Sachverständige wurden Herr Prof. Dr.-Ing. Christoph Brückner (TU Freiberg) und Herr Dr.-Ing. Bert Droste-Franke (Europäische Akademie Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH) gehört.

Im Anschluss hatten dann die verschiedenen Fraktion des sächsischen Landtages die Möglichkeit Fragen an die Sachverständigen zu stellen. Dabei wurden vor allem rechtliche Fragen zu untertägigen Speichern erörtert. So regte bspw. Herr Schneegans an, dass die energetische Wassernutzung zukünftig als Bodenschatz definiert werden sollte. Herr Schmidt könnte sich dagegen vorstellen, dass über eine Bundesratsinitiative eine Neuvnovellierung des BBergG sowie das Einfügen eines Speicherparagraphen in das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem Ausbau untertägiger Speicher neue Impulse verleiht. Übereinstimmend äußerten sich die Experten dahingehend, dass es derzeit wohl sehr schwierig sei, den Neubau obertägiger PSW voranzutreiben. In diesem Fall wäre wohl mit erheblichen öffentlichen Protesten zu rechnen. Ob im Zuge des LEP 2012 Möglichkeiten und Rahmenbedingungen von untertägigen Speichern untersucht werden sollten, war innerhalb der Expertengruppe umstritten. Herr Brückner (TU Freiberg) unterstützte dieses Ansinnen und wies außerdem daraufhin, dass für die zukünftige Nutzung von untertägigen Speichern Sachsen unbedingt eine Pilotanlage als Druckluftspeicher errichten sollte.

Übereinstimmend kamen fast alle beteiligten Sachverständigen zu dem Schluss, dass eine pauschale Kostenberechnung für neu zu errichtende Anlagen, aufgrund der individuell unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort nicht möglich wäre. Trotzdem sei in Zukunft mit einer Kostendegression zu rechnen.

Antrag der säschischen Landtagsfraktion Die LINKE zum Thema: Nutzbarmachung der Potenziale der untertägigen Stromspeicherung in Sachsen zum weiteren Ausbau EE - öffentliche Anhörung am 25.05.2012 im Landtag/Dresden

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In ihrem Antrag "Nutzbarmachung der Potenziale der untertägigen Stromspeicherung in Sachsen zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien" widmet sich die Fraktion Die LINKE im sächsischen Landtag in Zeiten der Energiewende im aktuelleren Frage nach der Speicherung von Strommengen, die im verfügbaren Moment nicht gebraucht werden. Die Nutzung untertätiger Stromspeicher könnte zukünftig dabei ein Lösungsbaustein, bei der Speicherung von Strom, werden. Die sächsische Staatsregierung wird im Antrag aufgefordert, auf Grundlage einer detaillierten fachlichen Prüfung und Erhebung eine entsprechende Übersicht der verfügbaren und nutzbar zu machenden Standorten und Potenzialen für die untertägige Speicherung von Elektrischer Energie auszuarbeiten.

Weiter zu den Dokumenten:

Den Antrag der Fraktion Die LINKE finden Sie hier.

Die Antwort der sächsischen Staatsregierung auf den Antrag finden Sie hier.

Die Liste der Experten für die öffentliche Anhörung am 25.05.2012 finden Sie hier.

Öffentliche Anhörung zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie am 27.04.2012 in Dresden

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Am 27.04.2012 fand im sächsischen Landtag die öffentliche Anhörung zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie statt. Geleitet durch den Ausschussvorsitzenden Thomas Jurk (MdL SPD-Fraktion) wurden insgesamt sechs Sachverständige zu dem Thema gehört. Den Anfang machte Herr Dr. Hans-Dieter Grett (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein). Im Anschluss referierte Herr Jörg Hartmann (Bergbauamt Sachsen) über das Pilotprojekt der Bergwerksanlage Ehrenfriedersdorf/Sauberg mit deren Hilfe es gelang, die Schadstoffbelastung von Bergbaufolgewasser erheblich zu reduzieren. 

Frau Heide Jekel (BMU) widmete sich in ihrem Kurzvortrag dem Thema der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf Bundesebene. Problematisch sieht Sie in Sachsen, die noch zahlreich vorhandenen Querverbindungen in den Flussläufen, die zukünftig noch bearbeitet werden müssen. Gleichzeitig wies Sie darauf hin, dass die Deadline (bis zum Jahr 2027), um für die Durchlässigkeit der Flüsse zu sorgen, vorgegeben durch die EU, nicht komplett umsetzbar erscheint. Hier rechnet man damit, dass es eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen geben wird. Positiv hob Sie die außerordentlich ausgeprägte Bürgerbeteiligung bei der Thematik in Sachsen hervor.  

Eher negativ bewertete danach Dr. Bernd Klauer (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) diese Vielzahl an Ausnahmeregelungen. Er sprach davon, dass die EU-Kommission die Gefahr sähe, dass diese Ausnahmen letztendlich zur Regel werden könnten. Die Maßnahmen wurden seiner Meinung nach in Sachsen bisher nicht im ausreichenden Umfang angegangen. Die Gefahr würde daher bestehen, dass die EU als Konsequenz daraus in Zukunft ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten könnte. Gleichzeitig verwies Herr Klauer darauf, dass die Flüsse in den letzten 50 Jahren mit erheblichem Aufwand zu technischen Abflussgewässern umgestaltet wurden. Heute fände dagegen ein Paradigmenwechsel statt, der die ökologischen Themen mehr in Vordergrund rückt. Auch hier ist eine kurzfristige Lösung nicht zu erwarten. Für Sachsen sieht er das Problem, dass die Kommunen mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stark überfordert werden. Außerdem würde der industrielle Anbau des Mais, als Energiepflanze, alle Anstrengungen zur Verbesserung der Wasserqualität konterkarieren.

Dr. Volker Mohaupt (BMU, Fachgebietsleiter Binnengewässer) nahm in Anschluss ebenfalls aus einer bundespolitischen Perspektive Stellung zur Wasserrahmenrichtlinie. Er verwies auf aktuelle Diskussion innerhalb der EU, in deren Mittelpunkt die Frage steht, einige Schadstoffe aus der Richtlinie wieder herauszunehmen, da man deren Konzentration in den nächsten Jahren, trotz aller Anstrengungen, nicht signifikant verbessern kann. Als Beispiel nannte der dabei Quecksilber.

Den Abschluss bildete Herr Dr. Taubert (Wasser- und Bodenverband Torgau). Er kritisierte vor, dass vor allem, dass den kleineren sächsischen Kommunen zu wenig finanzielle Mittel und Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung gestellt würden. In vielen Gebieten werden in der Folge die Vorgaben der Richtlinie negiert.