Stellungnahmen und Pressemitteilungen

Änderung des sächsischen Straßengesetzes

Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. zur geplanten Änderung des sächsischen Straßengesetzes

Die VEE Sachsen e.V. fordert das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf, den Vorschlag zur Änderung des Straßengesetzes wieder zurück zu ziehen.

Begründung

Einleitung

Das sächsische Energie- und Klimaprogramm (EKP) sieht vor, dass der Freistaat bis 2023 den Anteil der Erneuerbaren Energien auf mindestens 28% des Bruttostromverbrauchs erhöhen will. Weiterhin will Sachsen Arbeitsplätze im Bereich Erneuerbare Energien erhalten und besonders in den Bereichen Speicherung und Energieeffizienz neue Arbeitsmarktinitiativen ergreifen.

Durch den Landesentwicklungsplanung (LEP) werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Freistaat Sachsen festgelegt. Sachsen will Rahmenbedingung schaffen zur „Förderung von Innovation und Wachstum“ und für eine „sichere, bezahlbare und umweltgerechte Energieversorgung“. Einer der neun Handlungsschwerpunkte des LEP 2013 ist die „Schaffung der räumlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien“. Im Kapitel 5.1 „Energieversorgung“ ergeht der Auftrag an die Träger der Regionalplanung zur Hinwirkung auf einen „flächensparenden, effizienten und umweltverträglichen Ausbau der Nutzung der Erneuerbaren Energien“ und die „dezentrale Konzentration der Windenergienutzung durch Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten“.

Um diese Ziele zu erreichen, muss der Windkraft in Sachsen angemessen Raum gegeben werden. Die vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vorgeschlagene Gesetzesänderung im Straßenrecht läuft den oben genannten Zielen der Staatsregierung zuwider. Der Vorschlag läuft auf eine massive Einschränkung möglicher Flächen zur Nutzung der Windenergie hinaus. Damit wäre ein weiterer Ausbau nur schwer möglich, und die Ziele der sächsischen Staatsregierung können so nicht erreicht werden.

Im Folgenden soll begründet werden, warum sich gerade Infrastrukturtrassen besonders gut eignen, um dort Windenergieanlagen zu errichten.

Infrastrukturtrassen

Die sich regelmäßig treffende Bund-Länder-Initiative Windenergie unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, hat 2012 ein „Handreichung zu Windenergieanlagen an Infrastrukturtrassen“ herausgegeben.

Aus dieser geht hervor, dass nicht nur aus Akzeptanzgründen (Lärm, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes), sondern auch aus Sicht des Arten‐und Natur­schutzes eine Bündelung von Umweltbelastungen anzustreben ist. Das bedeutet, dass Bauvorhaben für Windenergieanlagen in diesen Bereichen konzentriert werden sollen. Es heißt weiter in diesem Papier, dass „Standorte entlang von Infrastrukturtrassen daher im Einzelfall nach fachlichen und einheitlichen Kriterien…“ geprüft werden sollen (Einzelfallprüfung).

Die Bereiche in der Nähe von Straßen sind besonders prädestiniert für die Ausweisung als Windenergieflächen, da es sich um einen vom Verkehr ohnehin durch Lärm und Abgase belasteten Raum handelt.  Diese Gebiete sind in der Vergangenheit daher bevorzugt als Windvorrangflächen seitens der Regionalplanung ausgewiesen worden.

Durch die neuen Abstände im Gesetzesvorschlag würde diese Planungsmethodik ad absurdum geführt. Letztendlich führt dies zu einer immer weiteren Verknappung von Freiflächen für die Windenergie. Die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan können somit nicht erfüllt werden.

Gefahrenpotential

Von Windenergieanlagen geht im Allgemeinen keine Gefahr aus. Beim Sturm „Kyrill“  im Januar 2007 hat in Sachsen, im Gegensatz zu vielen Wäldern, keine einzige WEA Schaden genommen.

Weiterhin haben Windenergieanlagen keinerlei nachweisbaren Einfluss auf Unfälle im Straßenverkehr und auch der Verkehrsfluss ist davon nicht beeinträchtigt. Sollten tatsächlich Gefahren sowie Unfälle im Straßenverkehr möglich sein, so muss man diese Gefahr analysieren. Das Gefahrenpotential muss im Einzelfall durch unabhängige Experten realistisch abgeschätzt werden um dann eine Entscheidung treffen zu können.

Anders als bei Strommasten von Freileitungen sind bisher keine wetterbedingten Störungen des Straßenverkehrs durch Windenergieanlagen dokumentiert. Dagegen sind insgesamt 459 Masten durch wetterbedingte Zusatzlasten im Zeitraum 1980 bis 2005 stark beschädigt oder vollständig zerstört worden.

Bei Windenergieanlage sind selbst Havarien der Rotorblätter und Gondeln  äußerst selten und es bestand nie eine unmittelbare Gefahr für den Menschen.

Abstände

Entlang von öffentlichen Straßen gelten gesetzliche Anbauverbotszonen nach dem Bundes­fernstraßengesetz und den Landesstraßengesetzen. Danach dürfen Hochbauten jeder Art (hier Windenergieanlagen) außerhalb der Ortsdurchfahrten längs von Bundesautobahnen in einer Entfernung bis 40 Metern und entlang von Bundesstraßen in einer Entfernung bis 20 Metern, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, nicht errichtet wer­den.

Die straßenrechtlichen Abstandsregelungen des § 9 Bundesfernstraßengesetz beziehen sich bei Windenergieanlagen auf die äußerste Rotorblattspitze. Das Landesstraßengesetz in Sachsen (SächsStrG) und die darin ent­halten Vorschriften für die Landes‐, Kreis‐und Gemeindestraßen enthalten folgende Vor­gaben die auch in Zukunft zu berücksichtigen sind

Tabelle 1: Abstandsgebote nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und nach Landesstraßengesetz (SächsStrG) in Sachsen

BAB

Bundesstraße

Landesstraße

Kreisstraße

40 m

20 m

20 m

20 m

Fazit

Da keine Gefahr für den Straßenverkehr in Sachsen von Windenergieanlagen ausgeht fordert die VEE Sachsen e.V., das aktuell gültige Sächsische Straßengesetz nicht zu ändern. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird daher aufgefordert, den Vorschlag zur Änderung des Straßengesetzes wieder zurück zu ziehen.

Dresden, 27. 05. 2014

Das Präsidium

Dr. Wolfgang Daniels                                                                       Kerstin Mann

 

Pressemitteilung 04/14 vom 21.05.2014 - Sachsen Weg aus der fossilen Abhängigkeit von Russland

Erneuerbare Energien tragen zur Unabhängigkeit von russischen Öl- und Gaslieferungen bei

Der Ukraine-Konflikt schwelt weiter und es entstehen Energiefragen für Europa, Deutschland und auch für Sachsen. Denn neben der Gaspipeline durch Weißrussland und der jüngst eröffneten durch die Ostsee geht auch eine Pipeline direkt durch die Ukraine nach Europa. Schon jetzt klagt die Ukraine über hohe russische Gaspreise und die Situation aus dem Jahr 2005, als Russland die Gaslieferung in die Ukraine stoppte, mündete in Lieferausfälle an die EU. Darüber hinaus bezieht Deutschland neben Gas ein gutes Drittel [1] seines Rohöls direkt aus Russland.

Der Präsident der „Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien“ kurz VEE Sachsen e.V. Dr. Wolfgang Daniels äußerte sich gestern besorgt über die Entwicklung in der Ukraine. Es sei nicht nur ein humanitäres Desaster, welches sich zurzeit zwischen den verfeindeten Gruppen abspielt. Auch für die Sicherheit unserer Energieversorgung zeigen

weltweite Konflikte wie diese immer wieder wie abhängig Industrienationen wie Deutschland von der kontinuierlichen Lieferung fossiler Brennstoffe sind. Industriekommissar Oettinger sprach vor einigen Tagen in der Welt am Sonntag bereits von einer drohenden „Gaskrise“.

Dr. Daniels zitiert das Kieler Institut für Weltwirtschaft. Danach dominieren bei den deutschen Importen aus Russland mit 84 % die Rohstoffe Erdöl und Gas [2]. Der Trend dieser Abhängigkeit nahm sogar in den letzten Jahren zu, wie das Außenwirtschaftsportal Bayern in seinen jüngst veröffentlichen Zahlen zeigt [3]. Etwa die Hälfte des sächsischen Primärenergieverbrauchs wird laut Länderarbeitskreis Energiebilanzen durch Erdöl und Erdgas gedeckt. Auf dem Sektor Endenergie liegt ihr Anteil sogar bei 63%. Da sich dies auf den gesamten Import bezieht und wie oben beschrieben davon ein Drittel aus Russland stammt ist Sachsen (gesamtdeutsche Zahlen wurden auch für Sachsen angenommen) im Bereich Endenergie etwa zu einem Viertel von russischem Erdöl und Erdgas [4] abhängig.

Der Ausweg ist Daniels Meinung nach allein die Dezentralisierung der Energieversorgung. Nur kleine bis mittlere regionale Erzeugungseinheiten für Strom und Wärme mit kurzen Transportwegen gehöre die Zukunft. Es sei kontraproduktiv wenn man direkt und indirekt die etablierte Stromwirtschaft unterstützt und sich abhängig von heimischen und importierten fossilen Energieträgern mache. Der VEE Sachsen e.V. mit seinem Präsidenten Dr. Daniels an der Spitze sieht vielmehr die Chancen in der Entwicklung neuer Speicherkonzepte und fordert die Landesregierung auf, hier viel stärker als bisher aktiv zu werden. Da es sich um eine vergleichbar neue Technologie handelt, kann Sachsen mit seinen hervorragenden Ressourcen in der Forschung und Entwicklung hier punkten. Mit adäquater Förderung kann Sachsen bundesweit aufholen und so neue Arbeitsplätze schaffen.

Nur eine Kombination mit Speichern bringt erneuerbar erzeugte Energie (Strom und Wärme) substanziell weiter, sagt Daniels. Wenn man die Erneuerbaren in Sachsen zuerst eindämmt, um dann nachher zu behaupten die Kapazitäten reichen nicht aus und müssen durch Braunkohle ergänzt werden, enttarne man sich selbst als Bremser.

Für Sachsen sind die Chancen, die Erneuerbare und Speicher für die Menschen bringen nicht hoch genug einzuschätzen. Eine absolut verfehlte sächsische Energiepolitik mit der systematischen Blockierung der erneuerbaren Energien zeige jedenfalls keinen Weg aus der Misere, stellt Daniels abschließend fest.

Hier das PDF zum Download

Pressemitteilung 03/14 vom 09.05.2014 - Energiewende rückwärts

Vorschlag zur EEG-Reform – gestern im Parlament in Berlin

Nachdem der Vorschlag zur besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen nun vorliegt hat das Parlament in Berlin die Änderungen zur EEG-Reform gestern beraten.

Danach soll es eine „moderate“ Mehrbelastung für Unternehmen geben. Diese schränkt aber die Gesamtstrommenge aller Unternehmen, die in den Genuss günstigen Stromes kommen nicht ein. Zudem birgt dieser Entwurf in keinster Weise eine Regelung zur Effizienzsteigerung. Die VEE will in diesem Zusammenhang nochmals an die EU-Vorgaben erinnern, die in nationales und regionales Recht umzusetzen sind, von der sich Deutschland aber immer weiter entfernt:

Bis zum Jahr 2020 sollen folgende Ziele erreicht werden:

  1. Minderung der Treibhausgase (CO2) gegenüber dem Jahr 1990
  2. Erhöhung des Marktanteils für Erneuerbare Energien
  3. Steigerung der Energieeffizienz

Ein weiteres Verfolgen dieses Pfades ist mit den jüngsten Vorschlägen zur EEG-Reform und der Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen nicht möglich. Vor allem, wenn man die Entwicklung der Anträge und die freigiebige Genehmigungspraxis betrachtet. Nach Angaben der BAFA erhielten 570 Unternehmen im Jahr 2010 günstigere Strompreise heute sind es 2.098 Unternehmen – mit Tendenz weiter steigend.

Mit dem Instrument des günstigen Stroms für energieintensive Unternehmen werden gleich vier wichtige Bausteine von Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit nicht erreicht: Es gibt keinen Anreiz für die industrielle Produktion sparsam und ressourcenschonend zu arbeiten. Es gibt auch keinen Anreiz den Smart Grid Ansatz umzusetzen (Steuer- und regelungstechnische Produktionsverlagerung in wind- und sonnenreiche Zeiten).  Eine Folge sind weiterhin negative Strompreise an der Strombörse (=stromproduzierende Unternehmen zahlen drauf , damit ihr Strom verkauft werden kann). Eine Gleichstellung zwischen Industrie und Verbrauchern beim Strompreis ist nicht erkennbar.

Der VEE lehnt diesen Entwurf wie auch die geplante Neuregelung des EEG mit „Deckelung“ und „Ausbaukorridoren“ entschieden ab und fordert den Kreis der begünstigten stromintensiven Unternehmen höchstens auf die Anzahl und Strommengen des Jahres 2010 zu begrenzen.

Für den Endverbraucher schätzt die Verbraucherzentrale (Bundesverband) für 2017 durchschnittliche Strompreise von 29,8 ct/kWh (heute etwa 27,0 ct/kWh). Das liegt zunächst daran, dass die günstigen Preise für regenerativen Strom an der Leipziger Strombörse nicht an die Haushaltskunden weitergegeben werden. Weiter verstärkt und damit unumkehrbar wird diese Preissteigerung durch die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen.

Die bevorstehenden Änderungen:

  1. Begrenzung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien (Deckelung)
  2. Einführung von Korridoren
  3. Marktintegration in ein veraltetes Strommarktmodell
  4. Die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen soll viel stärker sinken als es das alte EEG ohnehin schon vorsieht.

Wenn man bedenkt, dass öffentliche Gelder hiermit in eine konventionelle Energiewirtschaft gesteckt werden sollen, die aus eigener Kraft kaum noch überlebensfähig ist, so entbehrt das jedweder energiepolitischer Weitsicht.

Insgesamt betrachtet ist der im Kabinett beschlossene Vorschlag zur EEG-Reform, der heute im Parlament diskutiert wird völlig unzureichend um eine nachhaltige Energiewende fortzusetzen. Sollte sich der Entwurf durchsetzen bedeutet das für Deutschland eine Energiewende rückwärts.

Verantwortlich für die Pressemitteilung:

Matthias Gehling
Geschäftsstellenleiter der VEE Sachsen e.V.

VEE Sachsen e.V. kritisiert EEG Entwurf

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nimmt die VEE Sachsen e.V. (Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien) Stellung zum „Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts“. 

Wir kritisieren die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als nicht zielgerichtet zur Erreichung einer umweltverträglichen, kostengünstigen und versorgungssicheren Energiepolitik. Besonders die zeitlichen Umstände sind zu bemängeln, da die Anhörung der Öffentlichkeit in einem besonders engem Zeitrahmen stattfinden, um einem Teil der Wirtschaft die Chance zu geben Kostenvergünstigungen zu erhalten. Unter diesen Umständen wird die VEE Sachsen e.V. nur zu einigen wesentlichen Punkten Anmerkungen ausführen.

Der Entwurf steht im Widerspruch zu den derzeitigen technischen Bedingungen und Möglichkeiten. Investitionen in die Nutzung der solaren Strahlung und die Erzeugung von Strom an Land sind schon heute günstiger als die Bereitstellung von Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken. Um die nicht sofort sichtbaren umweltschädlichen externen Kosten, die bei der Nutzung von Atomkraft- und Kohlekraftwerken entstehen, der Allgemeinheit aufzubürden, sollte der Emissionshandel dazu dienen, die ausgewiesenen Stromgestehungskosten an die realen Kosten anzunähern. Jedoch wurde dieses Ziel ausgehebelt, indem zu viele Emissionszertifikate in den Handel gelangten.

Auf dieser Basis erscheint es nicht zweckmäßig einen Ausbaukorridor für den kostengünstigsten Binnenlandstrom und die Photovoltaik zu begründen. Die bestehenden Kostendegression bei der Umwelttechnik sollte vielmehr dazu Anlass sein, weiter zu diese Techniken zu forschen und somit Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, ist jedoch eine Systemtransformation nötig. Gekoppelt an externe Kosten müssen Mechanismen entwickelt werden, die dazu führen, dass die fluktuierenden Erneuerbaren Energien den größten Teil der Energiebereitstellung übernehmen können. Die Kombination von verschiedenen Erzeugungstechniken (wie Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft), Speicherarten (z.B. Power2Gas, Power2Heat, Pumpspeicher) und Lastverschiebungen führt dazu, dass meteorologische Schwankungen ausgeglichen werden können. Zu diesem Zweck sind allerdings die Forschungs- und Entwicklungsbedingungen zu intensivieren, sodass schon bestehende und weiterzuentwickelnde Speichertechnologien (wieder) genutzt werden können.

Zur vollständigen Stellungnahme

 Am 1. April legt die Bundesregierung den neuesten Entwurf vor. Bis zum 2. April 2014 17 Uhr haben die Verbände nun Zeit Stellungnahmen abzugeben.

Pressemitteilung vom 28.01.2104: Repowering kein Allheilmittel

Erneuerbare Energien werden immer wichtiger für die Energieversorgung. Nach Angaben der AG Energiebilanzen stammt fast ein Viertel der Stromerzeugung aus Erneuerbaren. Auch wenn es keine Alternative zu den Erneuerbaren gibt, werden sie von vielen Seiten noch massiv gebremst. Sei es durch Vertreter, die sich dem Landschaftsschutz auf die Fahnen geschrieben haben aber auch aus den eigenen Reihen der Energiewendebefürwortern kommt es teilweise zu Äußerungen von Hoffnungen, die die Energiewende zum Ausbremsen bringen.

Im Gegensatz zu den Norddeutschen Bundesländern hat die Windkraft in Sachsen noch einen schwierigen Stand. So verbünden sich Teile der sächsischen Regierung mit Windkraftgegnern und propagieren die „Verspargelung der Landschaft“ durch Windräder. Oftmals liegt das an unbegründeten Ängsten, denn für den Bau von Windenergieanlagen muss eine Vielzahl von Gutachten und Genehmigungen eingeholt werden, bevor diese errichtet und in Betrieb genommen werden dürfen. Aber auch wenn die Erneuerbaren generell befürwortet werden, kommt öfter der Nachsatz, dass die Windräder nicht bei uns in der unmittelbaren Umgebung stehen sollten. (Not in my backyard)

Existieren jedoch schon Windparks gibt es andere Hindernisse die dem Zubau weiterer Kraftwerke entgegenstehen obwohl die lokale Akzeptanz gegeben ist. Diese sind meist durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen oder fehlendem Hintergrundwissen verschuldet.

Um die Umwelteinwirkungen möglichst gering zu halten, gilt vielen das Repowering als Allheilmittel. Grundgedanke des Repowerings ist, dass ältere kleinere Anlagen durch neue, größere und damit leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden.

Diesem theoretisch großen sächsischen Potential (derzeit sind 158 Windenergieanlagen repoweringfähig nach EEG) steht die reale Zahl von gerade einmal sechs zurück gebauten Windkrafträdern seit 2008 gegenüber.

Viele der in den 90er Jahren errichteten Anlagen stehen an Standorten, die nach den heutigen Standards und Anlagenhöhen an diesen Stellen nicht wieder errichtet werden dürfen, zum Beispiel aufgrund einer naheliegenden Wohnbebauung. Dies betreffen beinahe dreiviertel aller repoweringfähigen Anlagen, d.h. für diese müssen zunächst neue Gebiete gefunden werden. Ein Interessenkonflikt des Besitzers der (im Bestandsschutz befindlichen) Altanlage ist also vorprogrammiert, da dieser so nicht mehr an der Neuanlage partizipieren kann.

Auch wenn schon erste Repoweringprojekte umgesetzt wurden, fallen rund drei Viertel der heutigen Standorte aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen quasi weg. Es müssen in Zukunft neue Windvorranggebiete ausgewiesenen werden um der Erzeugung der umweltfreundlichen Windkraft mehr Raum zu zugestehen. Wolfgang Daniels zeigt auf wie die neuen Anlagentypen durch neuste technische Entwicklungen Vorteile mit sich bringen können: „So kommt es aufgrund der Höhe von 140-150 m zu weniger Schall und auch die avifaunistischen Umwelteinwirkungen sind geringer, da in diesen Höhen keine Fledermäuse gestört werden.“

Auch so macht Repowering bisher wirtschaftlich wenig Sinn, sowohl für die Betreiber als auch für die Standortgemeinden. Dr. Wolfgang Daniels, Präsident des VEE, verweist auf folgenden Grund: „Erst ab dem 8. Betriebsjahr nach Abschreibung der Energieanlage fallen die ersten Gewinne ab, so dass es widersinnig ist, diese sogleich wieder abzureißen. Auch die Kommunen nehmen erst ab diesem Zeitpunkt Gewerbesteuern ein.“

Dabei bieten die neuesten Anlagentypen neben einer viel höheren energetischen Ausbeute und Effizienz weitere Vorteile gegenüber den Altanlagen: „Aufgrund der gestiegen Nabenhöhe von 140-150 m und größerer, nicht so schnell drehender Rotoren wird weniger Schall emittiert und auch die avifaunistischen Umwelteinwirkungen sind geringer, da in diesen Höhen keine Fledermäuse gestört werden.“ Auf absehbare Zeit sieht Dr. Daniels jedoch keine Trendwende im Bezug zum Repowering – andere kurzfristige Lösungen sind da vielversprechender: „Wenn man es geschickt anstellt in der 2. Etage zu bauen, sind keine gegenseitigen Störungen zu befürchten und ein Abriss ist unnötig.“ Er geht davon aus, dass es erst nach 2020 zu einem großen Schub von Repowering-Projekten kommt.

„Das große Potential was sich vom Repowering erhofft wird ist völlig unrealistisch und unabhängig von der Konstellation der politischen Rahmenbedingungen in der sächsischen Landesregierung.“ fasst der Präsident der Vereinigung zur Förderung der Nutzung der Erneuerbaren Energien zusammen.

Neue Flächen bieten sich laut dem VEE Sachsen e.V. jedoch nur an, wenn bei der Siedlungsdichte in Sachsen auch etwa 5% der Nutzwälder für Windenergie geöffnet werden auf dem Weg zu einer verlässlichen 100 % erneuerbaren und nachhaltigen Zukunftsgestaltung.

Kontakt:

Dr. rer. nat. Wolfgang Daniels
Präsident der VEE Sachsen e.V.

Pressemitteilung 19.November 2013: Was nicht passt, wird passend gemacht! Sächsische Staatsregierung bringt eigenen Energiebeirat auf Linie Kein Vertreter der Erneuerbaren Energien mehr im Gremium – FDP nutzt Hausmacht bereits jetzt zum Wahlkampf

Gemeinsame Pressemitteilung vom 19.November 2013

 

Was nicht passt, wird passend gemacht!

Sächsische Staatsregierung bringt eigenen Energiebeirat auf Linie

kein Vertreter der Erneuerbaren Energien mehr im Gremium – FDP nutzt Hausmacht bereits jetzt zum Wahlkampf 

 

Der Energiebeirat im Freistaat Sachsen berät die sächsische Landesregierung in allen energierelevanten Themen und sollte eigentlich Fachleute aus allen Bereichen der Energiewirtschaft vereinen[1].

Ende August 2013 endete der zweijährige Berufungszeitraum für die Mitglieder des Energiebeirates. Die sächsische Staatsregierung nahm dies nun zum Anlass, um den eigenen energiepolitischen Vorstellungen entsprechend, den Energiebeirat auf Linie zu bringen. So wurde mit Dr. Wolfgang Daniels (Präsident der VEE Sachsen e.V.) der letzte Vertreter eines Verbandes aus dem Bereich der Erneuerbare Energien nicht wieder in das Gremium berufen. Gleichzeitig wurde mit Matthias Eilenberger (Vorsitzender des Bundesverbandes Landschaftsschutz/Landesverband Sachsen) ein bekennend erbitterter Windenergiegegner neu in den Energiebeirat aufgenommen.

„Nicht nur, dass das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) unter Minister Sven Morlok (FDP) mehr als zwei Monate benötigte, um dies gegenüber unserem Verband zu kommunizieren, es wird mit dieser Personalentscheidung nun auch keinen weiteren Dialog mehr über den zukünftigen Ausbau der Erneuerbaren Energien mit der sächsischen Staatsregierung geben. “, ist sich Dr. Wolfgang Daniels sicher.

„Vor zwei Jahren wurde bereits der Vertreter des Wasserkraftverbandes aus dem Sächsischen Energiebeirat aussortiert“, moniert Angela Markert, Vorsitzende des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V.. Wasserkraft ist ein heiß umstrittenes Thema in Sachsen, nicht zuletzt aufgrund der Wasserentnahmeabgabe. Damals hieß es, dass mit Herrn Dr. Daniels ja ein Vertreter für alle Erneuerbaren Energien dem Sächsischen Energiebeirat zur Verfügung stehe. Nun scheint es, dass die Erneuerbaren Energien in der Sächsischen Energiepolitik überhaupt keine Rolle mehr spielen sollen. „Die Landesregierung will die Erneuerbaren Energien und insbesondere die Windenergie klein halten. Wir sammeln zwar gerade für die Opfer des Klimawandels in Asien, aber der Klimawandel interessiert sie nicht wirklich und Branchenvertreter der Erneuerbaren in einem Beratungsgremium stören da offensichtlich nur,“ so Prof. Martin Maslaton, Sächsischer Landesvorsitzender des Bundesverband WindEnergie (BWE). 

Pikant ist, dass ausgerechnet Staatsminister Morlok von der FDP hier auch in eigener Sache unterwegs zu sein scheint. Im Bundestagswahlkampf ist die FDP im Schulterschluss mit Bürgerinitiativen gegen die Windkraft auf Stimmenfang gegangen. „Ganz offensichtlich versucht sich die FDP hier im Vorfeld des Landtagswahlkampfes erneut in Position zu bringen“, befürchtet Dr. Daniels: „Anders ist es nicht zu erklären, dass ausgerechnet ein erklärter Gegner der Windkraft in den Sächsischen Energiebeirat berufen wurde. Wenn es tatsächlich um einen bürgernahen Dialog zur Energiepolitik gegangen wäre, hätte es weitaus repräsentativere Vertreter aus der Bürgerschaft gegeben.“

Nachdem bereits, dass unter Wirtschaftsminister Thomas Jurk gegründete Gremium in den letzten zwei Jahren spürbar an Einfluss verloren hatte, darf nun die Frage erlaubt sein, warum man überhaupt noch daran festhält. „Eine offene und ausgewogene Diskussion über die Energiewende und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Freistaat Sachsen ist  durch die schwarz – gelbe Koalition ganz offensichtlich nicht gewollt.“ fasst Dr. Daniels die aktuelle Situation zusammen.

Kontakt:

Dr. Wolfgang Daniels (Präsident VEE):

www.vee-sachsen.de

Angela Markert (Präsidentin Verband der Wasserkraftwerksbetreiber):

www.wasserkraftverband.de

Prof. Dr. Martin Maslaton (Landesvorsitzender BWE Sachsen):

www.wind-energie.de, www.maslaton.de

 


 

[1] Eigendarstellung auf den Seiten des SMWA´s - http://www.energie.sachsen.de/3796.html

Gemeinsame Pressemitteilung Sächsische Staatsregierung bringt eigenen Energiebeirat auf Linie

Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. im Rahmen der Beteiligung an der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts

Im Rahmen der Neufassung und Überarbeitung des Regionalplans der Planungsregion Region Chemnitz hat sich auch die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.) im Rahmen der öffentlichen Beteiligung mit einer Stellungnahme eingebracht. Schwerpunkt der Betrachtung des Vereins lag dabei eindeutig auf dem Kap. 3.2 Energieversorgung und Erneuerbare Energien S.82-83 und auf dem Regionalen Windenergiekonzept der Region Chemnitz.

Die Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. zum Regionalplan Region Chemnitz finden Sie hier.

Staatsregierung veröffentlicht Windkrafterlass - Windenergieanlagen:1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung empfohlen

Am 12.07.2013 verabschiedeten das sächsischen Innenministerium (SMI) sowie das sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) einen neuen Windkrafterlass. Dieser gilt als Verwaltungsvorschrift und empfiehlt zukünftig 1000 Meter Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung einzuhalten. Staatsminister Sven Morlok: „Nicht nur die steigenden Stromkosten, auch der unkontrollierte Zubau von Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf Sorgen der Anwohner und die Landschaft, gefährden die Akzeptanz der Energiewende. Der jetzige Erlass ist ein weiterer Schritt der Staatsregierung, um die Interessen von Bürgern und die Energiewende stärker miteinander in Einklang zu bringen.“

Beim genauen Studium des Erlasses wird dann deutlich, dass die Herausgabe des Dokumentes, unmittelbar vor dem Ferienbeginn in Sachsen, wahrscheinlich durch den nahenden Wahlkampf zur Bundestagswahl getrieben wurde. So soll die Regionalplanung von ihrer Befugnis Gebrauch machen, pauschale Mindestabstände zur Wohnbebauung als Auswahlkritierium bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Dabei sollen die regionalen Planer künftig von einem Mindestabstand von 1000 m zur bestehenden und geplanten Wohnbebauung ausgehen. Im folgenden Satz wird diese Empfehlung bereits wieder relativiert: "Im  Einzelfall können je nach Schutzbedürftigkeit der zu schützenden Bebauung und der konkreten örtlichen Verhältnisse auch abweichende Mindestabstände gewählt werden." Weiter heisst es dann später: " Auch bei der Festlegung von Mindestabständen zur Wohnbebauung muss im Ergebnis der Abwägung der Windenergie in substantieller Weise Raum geschaffen werden."

Für den aktuell diskutierten und in der öffentlichen Anhörung befindlichen Regionalplan der Region Chemnitz wird dies daher höchstwahrscheinlich kaum Änderungen mit sich bringen. So werden derzeit Potenzialflächen für Windenergieanlagen mit Abständen von 750 m zur Wohnbebauung diskutiert. Aufgrund des Waldreichtums sowie der großen Siedlungsdichte der Region ist zu erwarten, dass bei geplanten 1000 m Abstand der Windenergie nicht substanziell Raum gewährt werden kann. Im Erlass wird erneut darauf hingewiesen, dass auf die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich verzichtet werden soll.

Welchen Sinn der Winderlass nun wirklich hat, bleibt damit weiter fraglich. So sind bereits jetzt im Regionalen Planungsverband (RPV) Westsachsen 1000 m als Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung berücksichtigt. Ähnliches plant der RPV Niederschlesien-Oberlausitz in seinem Konzept. Bereits im Vorfeld des Erlasses hatten die Regionalen Planungsverbände die Möglichkeit größere Abstände zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen einzuräumen, wenn der Windenergie insgesamt substanziell Raum gewährt wird. Eine Einschätzung die vom RPV Region Chemnitz geteilt wird.

Ein Umstand, den Holger Zastrow und Sven Morlok bei ihrer Tour durch den Freistaat Sachsen leider vergisst zu erwähnen. Bereits Anfang Juli hat die Sächsische Staatsregierung im Zusammenspiel mit dem bayerischen Ministerpräsidenten eine Bundesratsinitiative lanciert, die Abstände bis zu 2000 m vorsah. Diese wurde am 05.07.2013 in die Ausschüsse verwiesen.

Den Windenergieerlass der Sächsischen Regierung finden Sie hier.

PM 09/13 vom 11.07.2013: Energiewende verdient auch in Sachsen eine faire Chance – 165 Unternehmen und Unterstützer unterschreiben Sächsische Erklärung für die Weiterführung der Energiewende in Sachsen – verlässliche Rahmenbedingungen gefordert

Energiewende verdient auch in Sachsen eine faire Chance – 165 Unternehmen und Unterstützer unterschreiben Sächsische Erklärung für die Weiterführung der Energiewende in Sachsen – verlässliche Rahmenbedingungen gefordert, um auch Arbeitsplätze in den Branchen langfristig zu sichern

Pressemitteilung 09/13 vom 11.07.2013 der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien - VEE Sachsen e.V., des Bundesverband Windenergie Landesverband Sachsen, Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen –Anhalt e.V.

In der vergangenen Woche haben die Bundesländer Bayern und Sachsen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel über eine Länderöffnungsklausel die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung bis auf das Zehnfache der Anlagenhöhe auszudehnen. Damit werden Mindestabstände von 2000 m beim Zubau neuer moderner Windkraftanlagen über die Hintertür der Öffnungsklausel die Regel.

„Hier geht es ganz klar nicht um die Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber Windkraftanlagen in der Nachbarschaft“, so Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der Vereinigung zur Förderung Erneuerbarer Energien e.V., “sondern um das Aus für die Energiewende in Sachsen an sich“. Denn in der Tat reiht sich das Vorhaben Sachsens in die Restriktionen der letzten Monate gegenüber den Erneuerbaren Energien ein, angefangen von den besonders durch Sachsen propagierten Kürzungen bei der Vergütung für Solaranlagen über die Einführung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen bis hin zum praktischen Baustopp für Windkraftanlagen.

Auf der anderen Seite steht der Beschluss des Regionalen Planungsverbandes Niederschlesien-Oberlausitz über den Neuaufschluss des Tagebaues Nochten II in der letzten Woche, der die Zerstörung von jahrhundertealten gewachsenen Landschafts- und Siedlungsräumen und die Umsiedlung von 1600 Menschen bedeutet. „Die Diskussion um bezahlbaren Strom und die Energiewende an sich, wird ausschließlich auf dem Rücken der erneuerbaren Energien ausgetragen“ so Daniels weiter.

Dabei wird u.a. verschwiegen, dass„ die Braunkohlekonzerne in Sachsen als energieintensive und vermeintlich im Wettbewerb stehende Unternehmen von der EEG-Umlage befreit sind, zu Lasten der privaten Verbraucher.“ ergänzt Daniels.

Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich lässt sich dabei von seinem Koalitionspartner FDP treiben, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Mit Abständen von 2000 Metern kommt der Ausbau der Windenergie, bisher das Rückgrat der Energiewende in Sachsen, zum Erliegen. Das aktuelle Hochwasser in Sachsen scheint dabei nicht zu einem Umdenken der Staatsregierung bei ihren energiepolitischen Rahmensetzungen geführt zu haben. Aus diesen Gründen wurde die Sächsische Erklärung zum Fortbestand der Energiewende in Sachsen von über 150 Akteuren aus der Wirtschaft, von Privatpersonen und Verbänden auf den Weg gebracht, und heute am 11.07.2013 anlässlich der Sitzung des Sächsischen Landtages veröffentlicht.

Die Unterzeichner fordern nicht nur ein klares Bekenntnis Sachsens zur Energiewende, sondern auch die Schaffung verlässlicher, attraktiver und zukunftsorientierter Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Versorgung mit 100 % Erneuerbarer Energien. „Die Umsetzung der Energiewende ermöglicht uns gleichermaßen Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und Sachsen als Land innovativer Technologien zu präsentieren – Sachsen sollte sich ernsthaft überlegen, ob es diese Zukunftsvision aus der Hand geben möchte“, so Dr. Daniels am Schluss seiner Überlegungen.

Die Unterzeichner der Sächsischen Erklärung finden Sie hier.

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.

Hintergrundinformationen zur Bundesratsinitiative von Bayern/Sachsen:

Sächsische Staatsregierung plant erneuten Angriff auf die Privilegierung von Windenergieanlagen

Mit dem Start einer gemeinsamen Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuchs (BauGB)“ (am 02.07.2013) wollen die Landesregierung der Freistaaten Sachsen und Bayern eine Länderöffnungsklausel für höhenbezogenen Abstandsregelungen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung zu erzwingen – wohlwissend, was das für den Zubau von Windenergieanlagen in Sachsen und anderen Bundesländern Deutschlands faktisch bedeutet. Mindestabstände bei modernen Windenergieanlagen von 2000 Metern bringen den Zubau von Windenergie in Sachsen und den meisten anderen Bundesländern Deutschlands zum Erliegen. So bleiben in Bayern lediglich 0,05% der Landesfläche für die Windenergienutzung übrig. Im Freistaat Sachsen würden sich die in Frage kommenden Flächen auf 0,2% beschränken. Das entspricht genau der Kapazität, die aktuell mit Windenergieanlagen bebaut ist.

Mit Hilfe der Länderöffnungsklausel soll die Privilegierung von Windenergieanlagen, bisher im Baugesetzbuch (BauGB) so festgeschrieben, eingeschränkt werden. Die FDP Fraktion im sächsischen Landtag geht noch ein Schritt weiter, indem sie fordert, dass die bundesgesetzlichen Regelungen für Windenergieanlagen im Außenbereich komplett auf die Bundesländer übertragen werden. In der Folge könnte dann jedes Bundesland selbst entscheiden, wie energiepolitische Ziele und der Schutz der Landschaft gegeneinander abgewogen werden können. Nachdem Sachsen bereits im März 2013 sang und klanglos mit einer Bundesratsinitiative gescheitert ist, die Privilegierung von Windenergieanlagen auf die Länder zu übertragen, holt man sich jetzt Unterstützung vom großem Bruder aus Bayern. Damals wie heute, geht es darum die Privilegierung zu Fall zu bringen.

Klar wird diese Zielrichtung dadurch, dass es es bereits aktuell für die Bundesländer möglich ist, die Abstände von Windenergieanlagen in ihren Ländern, in den Sachsen durch die Regionalen Planungsverbände, selbst festzulegen.

Beide Ministerpräsidenten, Stanislaw Tillich und Horst Seehofer, wie auch die sächsische FDP begründen ihre Initiative mit der mangelnden Akzeptanz in der Bevölkerung und einer zunehmenden „Verschandelung„ der Landschaft durch Windenergieanlagen.

Bei den fossilen Energieträgern Braunkohle und Atomkraft wird dagegen, seitens der beiden Bundesländer auf die o.g. Argumente keine Rücksicht genommen. So strebt Bayern den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken, über die 2011 beschlossen Laufzeiten, an, während Sachsen am 01.07.2013 den Aufschluss eines neuen Braunkohletagebaus und dessen Ausbeutung bis weit über das Jahr 2050 hinaus in der Lausitz beschlossen hat. In beiden Fällen spielen weder der fortschreitende Klimawandel, zunehmende Flutkatastrophen, noch Bedenken der Bevölkerung und der Naturschützer eine Rolle. Mindestabstände von Braunkohletagebauen zur Wohnbebauung werden von der sächsischen CDU und FDP dagegen nicht einmal erwogen, wie die Umsiedlung weiterer 1600 Menschen für den Tagebau Nochten II beweist.

Damit wird Zielrichtung des abgestimmten Vorstoßes der beiden Bundesländer deutlich: Mit der Begründung steigender Strompreise sichert Sachsen langfristig die extrem klimaschädliche Braunkohleverstromung, auch auf Kosten der Umsiedlung tausender Menschen und großflächiger Umweltzerstörungen und Klimaschäden, ab. Bayern setzt auch in Zukunft weiter gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung auf den „billigen“ Atomstrom – zu Lasten zukünftiger Generationen und ohne eine Lösung für die Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle zu präsentieren. Von den Folgen einer Reaktorkatastrophe, wie die Vorfälle in Fukushima eindrücklich gezeigt haben, ganz zu schweigen. Folgekosten dieser Technologien werden sozialisiert und folgenden Generationen aufgebürdet. 

Dabei entpuppte sich gerade die Windenergie an Land, in den letzten Jahren als kostengünstigeste, regenerative Energiequellen und stellt das Rückrat, der von der Bundesregierung im Jahr 2011 beschlossenen Energiewende dar. Die Bürgerenergiewende, mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung an den regionalen Energieerzeugungsanlagen und den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten, wird es ohne eine Energiewende ebenfalls nicht mehr geben.

In einem Artikel der Plattform Oberpfalznetz  erhöht der bayerische Ministerpräsident Seehofer noch einmal den Druck, indem er ankündigt, weitere Einspeisevergütungen für Windenergieanlagen und die Fortschreibung des EEG´s nur zu unterstützen, wenn dies an geänderte Mindestabstände gekoppelt wird.

Bei einem Erfolg der Bundesratsinitiative wäre die Energiewende in Sachsen dann endgültig gestoppt.

Das Anschreiben der VEE Sachsen e.V., des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. und des Bundesverband Windenergie - Landesverband Sachsen e.V. an die Ländervertreter im Bundesrates finden Sie hier.

In der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause, am 05.07.2013 in Berlin, wurde die Gesetzesinitiative in die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen. 

Am 20.07.2013 in der ersten Sitzung nach der Sommerpause und kurz vor der kommenden Bundestagswahl, soll der Antrag erneut im Bundesrat verhandelt werden.

Die VEE Sachsen e.V. sammelte gemeinsam mit Akteuren aus Sachsen mehr als 150 Unterschriften über eine gemeinsam vom VEE Sachsen e.V., vom BWE Landesverband Sachsen e.V. und vom Wasserkraftverband Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. verfassten Sächsischen Erklärung zur Weiterführung der Energiewende im Freistaat.

Informationen zur Sächsischen Erklärung zur Weiterführung der Energiewende

Aktuelle Entwicklungen zur Bundesratsintiative:

Auf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des  Bundesrats am 05.09.2013, auf der die gemeinsame Bundesratsinitiative von Sachsen und Bayern beraten werden sollte, machte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer einen Rückzieher. Auf Antrag des Freistaats Bayern wurde die entsprechende Vorlage bis auf Widerruf vertagt. Laut einer Sprecherin der bayerischen Staatskanzlei, war aufgrund der Schulferien in Bayern insgesamt zu wenig Zeit, in ganz Bayern für die Unterstützung der Initiative zu werben. Eine Reaktion aus dem sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (Minister Sven Morlok FDP) erfolgte dagegen nicht. Dies ist verwunderlich, da gerade das SMWA sich in der Vergangenheit sehr laut und deutlich die Initiative vorangetrieben hatte.

Der bayerische Städtetag hatte sich im Vorfeld bereits gegen die Initiative ausgesprochen, da er befürchtet, dass der Ausbau von Windenergie in Bayern nicht realisiert werden kann.

Erste Reaktionen:

Die Pressemitteilung der VEE Sachsen e.V. zum Thema finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des BWE Landesverbandes Sachsen zum Thema finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des BWE Bundesverbandes finden Sie hier.

Den Antrag der Bundesländer Sachsen und Bayern finden Sie hier.

Erste Reaktionen der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag finden Sie hier.

Eine erste Reaktion der Fraktion DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag finden Sie hier.

Eine Pressemitteilung der FDP Fraktion im Sächsischen Landtag finden Sie hier.

PM 08/13 vom 02.07.2013: VEE Sachsen e.V. lehnt die geplante Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen zur Ausweitung der Abstandsflächen für Windenergieanlagen ab – gutes Windpotenzial im Freistaat - Windenergie die kostengünstigste Alternative

VEE Sachsen e.V. lehnt die geplante Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen zur Ausweitung der Abstandsflächen für Windenergieanlagen ab – gutes Windpotenzial im Freistaat vorhanden - Windenergie die kostengünstigste Alternative um Erneuerbaren Strom verbrauchernah zu produzieren.

Am heutigen Dienstag verständigten sich die sächsische und die bayerische Landesregierungen auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative um die Abstandsflächen für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 2000 Meter auszudehnen. Die VEE Sachsen e.V. lehnt diesen Vorstoß vehement ab. „Abstände von 2000 Metern zur Wohnbebauung lassen sich derzeit nicht wissenschaftlich begründen“ erklärt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE Sachsen e.V.

Dabei ist allgemein bekannt, dass sich bei der Windenergie um die derzeit günstigste Erneuerbare Energietechnologie handelt. Außerdem verfügt Sachsen über ein deutlich besseres Windpotenzial als andere Bundesländer, wie bereits das Windmessprogramm der Landesregierung festgestellt hat. So lassen sich nicht selten ca. 80-90% von Küstenstandorten erreichen. Die VEE Sachsen e.V. fordert daher, dass in Sachsen in Zukunft vermehrt Windenergieanlagen für eine dezentrale Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien nah am Verbraucher errichtet werden. „Dafür sind die neuen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 140 bis 150 Metern hervorragend geeignet“, erklärt der Präsident der VEE Sachsen e.V. Gerade die neue Generation von Windenergieanlagen können damit bis zu 3000 Volllaststunden erreichen. Die Betriebsergebnisse von 17 Windkraftanlagen in Sachsen mit einer Nabenhöhe höher als 100m zeigen eindrucksvoll die hohen Betriebsergebnisse. Akzeptanzprobleme sind dem VEE nicht bekannt.

„Gerade wenn man die Belastung der Verbraucher beim Strompreis im Blick hat, dann ist dieser Vorschlag mit einer hohen Kostenoptimierung verbunden“, fügt Dr. Daniels hinzu. Nach wie vor ist die Zustimmung in der Bevölkerung für die Energiewende sehr hoch. „Es ist wichtig, dass die Ziele der Energiewende nicht auf Drängen von populistischen Vorschlägen geopfert werden“ fasst Dr. Daniels zusammen. „Ist die Initiative der beiden Bundesländer erfolgreich, bedeutet dies, dass der Ausbau der Windenergie im Freistaat Sachsen vollständig zum Erliegen kommt, die Energiewende beendet wird und der massive Ausbau der Braunkohle erfolgt“, befürchtet Dr. Daniels.

Kontakt:

Dr. rer. nat. Daniels
Präsident der VEE Sachsen e.V.

Hintergrund:

Die VEE Sachsen e.V. zählt, als einziger branchenübergreifender Verband, zu den am längsten aktiven Netzwerken im Bereich der Erneuerbaren Energien in Sachsen. Der Verband setzt sich bereits seit 1995 als  gemeinnütziger und überparteilicher Verein für die Belange der Erneuerbaren Energien in Sachsen ein und vertritt die ganze Bandbreite der Erneuerbaren Energien aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie und Biomasse.

Das zentrale Ziel der Arbeit der VEE Sachsen e.V. ist, die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien durch aktives fachübergreifendes Handeln mit Kompetenz und Objektivität zu unterstützen und voranzutreiben und die politischen Rahmenbedingungen dafür zu verbessern.