Zukunft gestalten 2024 - VEE-Positionspapier zur Landtagswahl

Freitag, 19. Januar 2024 - 10:00
VEE Sachsen e.V.

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Die Einwohner Sachsens stehen in diesem Jahr vor einer Reihe wichtiger Wahltermine. Den Anfang machen die Kommunalwahlen, die bedeutende Auswirkungen auf die lokale Politik haben werden. Ein weiteres Schlüsseldatum ist der 9. Juni 2024, an dem die Wahlen zum Europaparlament stattfinden – ein entscheidender Moment für Europas politische Richtung. Der Höhepunkt des Jahres wird dann die Landtagswahl am 1. September 2024 sein, eine Abstimmung, die, angesichts der gegenwärtigen Situation, maßgeblich über die zukünftige Gestaltung Sachsens mitentscheiden wird.

Als Landesverband liegt unser Fokus hauptsächlich auf der Landespolitik. In den vergangenen Wochen führten wir Gespräche mit den Vorständen der sächsischen Landesverbände aller etablierten demokratischen Parteien, insbesondere zu Themen der Klima- und Energiepolitik. Diese Parteien haben ihre Wahlprogramme für die Landtagswahl 2024 bereits verabschiedet oder stehen kurz davor, dies zu tun.

Wir haben ein Positionspapier entwickelt, welches in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern und den in Sachsen tätigen Fachverbänden für Erneuerbare Energien entstanden ist. Dieses Papier beleuchtet die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Energiewende und schlägt praktikable Lösungen vor. Unser Ziel ist es, Impulse für die Wahlprogramme zu setzen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche idealerweise noch vor den Wahlen Beachtung finden. Unser Dank gilt allen, welche an der Erstellung dieses Papiers beteiligt waren.

VEE-Positionspapier zur Landtagswahl in Sachsen

Klimawandel

Der Klimawandel ist eine der größten Bedrohungen für uns, aber insbesondere für die heranwachsende und zukünftige Generationen.

Wir als führende Industrienation haben die Verantwortung, aber auch die Mittel, diese Transformation hin zu einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Wirtschafts- und Lebensweise zu schaffen.

Dies bedeutet eine große Kraftanstrengung und Überzeugungsarbeit, bietet aber auch die Chance, neue Wirtschafts- und Industriezweige zu etablieren und so ein zukunftssicherer Wirtschaftsstandort zu sein.

Grundlage aller Wahlprogramme muss das Pariser Klimaschutzabkommen und das 1,5° C – Ziel sein.

Klimaschutz zieht sich als Querschnittsthema durch alle Bereiche – neben Energie eben auch Verkehr, Bauen und Wohnen, Industrie-, Land- und Forstwirtschaft.

Klimaschutz und Energie

Mit dem Energie- und Klimaprogramm (EKP) von 2021 und dem zugehörigen Maßnahmenplan wurden wichtige Grundlagen für eine klimagerechte, sichere und bezahlbare Energieversorgung geschaffen. Dennoch reichen die bisherigen Zielsetzungen bei Weitem nicht aus, um den Erfordernissen des Pariser Klimaabkommens gerecht zu werden.

  • Zentrale Fragen der Energie- und Klimapolitik müssen künftig in einem Sächsischen Klimaschutzgesetz geregelt werden. Hier sind für alle Bereiche der Erneuerbaren Energien, aber auch für Wärmeversorgung und Mobilität klare Ausbaupfade bis zur vollständigen Dekarbonisierung auszuweisen und durch regelmäßiges Monitoring zu überprüfen.
  • Insbesondere im Bereich der Windenergie bleibt die praktische Umsetzung hinter dem Notwendigen zurück. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen liegen nach § 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Es braucht daher ein klares Bekenntnis von Politik und Verwaltung zum Ausbau und einen engagierten Einsatz für breite Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung. Eine geschlossen agierende Verwaltung, gestützt von Handlungsleitfäden, wäre ein erster Schritt.
  • Klimaschutz, Energiewende, Klimafolgenanpassungsmaßnahmen müssen mit Ehrlichkeit und einer positiven Vision begleitet werden. 
  • Die Energiewende zielt auf eine dezentrale, verbrauchsnahe und natürliche grüne Erzeugungslandschaft ab. Hier ist eine Balance zwischen Konzentrationszonen sowie kleinen Erzeugungseinheiten herzustellen. Die Akteursvielfalt ist zu fördern, wofür Bürgerenergiegemeinschaften sowie lokalen Unternehmen ausreichend Raum zur Entfaltung einzuräumen ist.
  • Bürgerenergiegemeinschaften sind zu fördern und zu stärken. Mittel hierfür wären z.B.: kostenfreie Beratungsangebote für zur Gründung, Schulungsangebote für die Professionalisierung der Umsetzung und Mitgliederakquise, Übernahme der Gründungskosten, Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für ein Energy Sharing. Unter „Energy Sharing“ wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden.
  • Überarbeitung des Lehrplanes und der Lehrmittel. Den Themen Klimawandel, Klimawandelfolgen und Energiewende sind im Lehrplan ausreichend Platz einzuräumen. Entsprechende Projektwochen an Schulen sollen finanziell unterstützt werden. Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte sollen angeboten werden.
  • Die Energiewende braucht Fachkräfte. Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und des dringend erforderlichen Netzausbaus sind personelle Aufstockungen in den Behörden zwingend erforderlich. Angesichts des zunehmenden Personalmangels gilt es zudem, junge Menschen durch Ausbildungskampagnen insbesondere für die relevanten Handwerksberufe zu gewinnen.
  • Regionale Energieagenturen in den Landkreisen sollten nach dem Beispiel der Energieagentur des Landkreises Bautzen eingerichtet werden; die Finanzierung ist durch die Landesebene sicherzustellen. Eine Angliederung an die Sächsische Landesenergieagentur (SAENA) ist sinnvoll.
  • Der Netzausbau ist ebenso wie der netzdienliche Speicherausbau zu beschleunigen. Soweit Engpässe nicht zeitnah behoben werden können, ist zur besseren Ausnutzung der Restkapazitäten darauf zu achten, dass netzdienliche Erzeugungsanlagen Vorrang haben. Soweit Unternehmen der Erneuerbaren beim Netzausbau in Vorleistung gehen, ist zu garantieren, dass die von Ihnen errichteten Leitungsnetze kostendeckend von den Netzbetreibern übernommen werden.

    Neben dem Ausbau der Hauptverteilernetze sollte auch dem Konzept des Inselnetzes eine adäquate Bedeutung beigemessen werden. Im Sinne der verbrauchernahen Erzeugung von Energie und Reduktion der Ausgaben für Umspannwerke zur Erzeugung einer hohen Spannungsebene gibt es für derartige Konzepte Anwendungsbereiche in Sachsen. Dabei kann und sollte Stromversorgung und Wärmeversorgung (kalte Nahwärme in der kommunalen Wärmeplanung, wo möglich) zusammen gedacht werden, wodurch ein beträchtlicher Anteil Energie verbrauchernah erzeugt werden kann (gute Kombination: Wind und Wärmepumpe, Lastspitzen über Batteriespeicher und Verbrennung Biomasse/-gas).
  • Sachsen soll Energieland bleiben. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll dezentral in allen Regionen erfolgen und so von den Vorteilen durch Netzstabilisierungseffekte und Arbeitsplatzsicherung/Industrieförderung in ganz Sachsen partizipieren.
  • Aufbau europäischer Lieferketten für alle Zulieferbereiche der Erneuerbaren Energien. Die bestehenden Abhängigkeiten von Importen außerhalb der EU, für die zum Ausbau der Erneuerbaren Energien benötigten Anlagen und Anlagenbestandteile, müssen gegen Null reduziert werden. Hierfür braucht es eine konsequente Förderung der in Europa und damit auch Sachsen angesiedelten Unternehmen bzw. Anreize und Förderung zum Auf- und Ausbau solcher Unternehmen. Dies schließt die konsequente Förderung von notwendigen Rohstoffen innerhalb Europas und damit auch Sachsen unter Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards ein.
  • Der Erhalt des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Sachsen geht mit „grünem Strom und grünen Gasen“ einher. Die Unternehmen sind zur marktfähigen CO2-Bilanzierung ihrer Prozesse und Produkte auf die Verfügbarkeit von preisstabilen und versorgungssicheren Erneuerbaren Energien angewiesen. Nur der massive und beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien kann dies gewährleisten.

Photovoltaik

  • Schaffung einer dynamischen Regelung in der Sächsischen Freiflächenverordnung:

    Die aktuelle sächsische PV-FreiflächenVO besagt, dass bei Erreichen oder Überschreiten der Grenze von 180 Megawatt pro Kalenderjahr zu installierender Leistung in diesem Kalenderjahr keine weiteren Gebote bezuschlagt werden dürfen. Das EEG 2021 sah für das Jahr 2022 nach § 28a EEG für Solaranlagen des ersten Segments ein Ausschreibungsvolumen von 3.600 MW zu installierender Leistung vor, davon 2.000 MW als Sonderausschreibung. Nunmehr ist in § 28a EEG eine Ausschreibungsvolumen geregelt von 5.850 Megawatt in 2023, 8.100 Megawatt in 2024 und in den Jahren 2025 bis 2029 jeweils 9.900 Megawatt zu installierende Leistung. Wir bekräftigen daher die Forderung nach einer den bundesgesetzlichen Vorgaben angepasste Regelung auf Landesebene. Wir schlagen für § 1 Absatz 2 der Freiflächenverordnung eine dynamische Regelung von 10 % des jährlichen Ausschreibungsvolumens vor.
  • Konsequente Förderung von Parkplatz-PV, auch im Bestand.
  • Förderung der AgriPV und Öffnung landwirtschaftlicher Vorranggebiete: Wir empfehlen, landwirtschaftliche Vorranggebiete für Anlagen der echten Agri-PV (nach DIN SPEC 91434:2021-05) zu öffnen, die eine landwirtschaftliche Nutzung weiterhin ermöglichen. Dies wäre beispielsweise möglich, wenn man die Anforderungen der GAP zugrunde legt und diese um Mindestabstände von 10 m zwischen einzelnen Modulreihen (bodennahe APV) oder Mindesthöhen von 4 m  (Aufständerung mit lichter Höhe) ergänzt.
     
  • Solarzaun: Wir empfehlen, den Solarzaun als normale Einfriedung gemäß Muster-Bauordnung in der Landesbauordnung einzustufen, um so eine einfache Genehmigung für Privathaushalte und Unternehmen zu erwirken. Dem Bürger wird so die Möglichkeit geboten, einfach und unkompliziert seinen Beitrag zur Energiewende zu leisten, genau wie bei Dachanlagen und Balkonkraftwerken.
     
  • Eine Konkretisierung der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB für die Durchführung in Sachsen anzuwenden.

    Inhalt der Konkretisierung zum räumlich-funktionalen Zusammenhang: Der räumliche Zusammenhang zwischen Hofstelle und Vorhabenstandort der besonderen Solaranlage (Agri-PV-Anlage) ist auf eine Entfernung von 2,5 km zur Hofstelle zu erweitern. Den räumlichen Zusammenhang nur auf die direkte Nachbarschaft zur Hofstelle zu beschränken, ist wirklichkeitsfremd. Kaum eine Hofstelle hat die zu bearbeitenden Flächen in direkter Nachbarschaft zur Verfügung. Eine Volleinspeisung dieser Anlagen ist zuzulassen.

    Der funktionale Zusammenhang kann nicht zwingend nur durch eine Überschusseinspeisung über die Hofstelle hergestellt werden. Die Verlegung eines Kabels zur Hofstelle vom Vorhabenstandort (max. 2,5 km Entfernung) ist bei der Größe von max. 2,5 ha unzumutbar.

    Fazit: Die Realisierung von Agri-PV-Anlagen muss im dem typischen Umfeld wie Acker, Grünland oder Obstplantagen möglich sein und den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.

Windenergie

  • Der Zubau von Windenergie ist ein essenzieller Pfeiler für die Energiewende und dem Industriestandort Sachsen. Um den Ausbau zu ermöglichen, benötigt die Windenergie geeignete Flächen. Die Bundesregierung hat im Rahmen des WindBGs beschlossen, dass 2 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung gestellt wird. Dieses Ziel muss auch innerhalb der Landesebene weiterverfolgt und unterstützt werden. Hierfür sollen alle Optionen, sowohl Freiflächen, als auch Waldflächen, berücksichtigt werden.
  • Beschleunigung der Ausweisung von Flächen durch Regionalplanung, die ersten Flächen müssen bereits vor 2027 ausgewiesen werden.
  • Zur Umsetzung der Ausbauziele und des WindBG benötigt es eine Positiv-Planung.
  • Ein Grundelement für einen Ausbau ist die Fläche und folglich dessen Eigentümerinnen und Eigentümer. Zur Identifizierung der benötigen Stakeholder muss die Datenabfrage erleichtert werden. Als Positivbeispiel sei hier das Land NRW genannt, wo Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) Daten digital abgefragt werden, um den Ausbau zu beschleunigen.
  • Konkreter Handlungsleitfaden für die Umsetzung von Zielabweichungsverfahren als Mittel für den beschleunigten Ausbau
  • Sachlichen Dialog über die Beschleunigung des Ausbaus.
  • Fachliche Weiterbildung des Personals für eine Verfahrensbeschleunigung.
  • Förderung einer Plattform für einen sachlichen und wissenschaftsbasierten Austausch über die Windenergie.
  • Flächenausschreibung durch die öffentliche Hand.

Wasserkraft

Entgegen verbreiteter Ansicht, ist ein Ausbaupotential für Wasserkraftanlagen auch in Sachsen vorhanden. Die Sächsischen Wasserkraftbetreiber erzeugen Erneuerbare Energie, leisten einen Beitrag zur Klimaneutralität und Netzstabilität und verantworten als Unternehmer Wertschöpfung in Sachsen. Dafür benötigen Sie:

  • ein Moratorium beim Rückbau von Wehranlagen und eine Prüfung der Möglichkeit der Wasserkraftnutzung
     
  • eine Potenzial- und Effizienzanalyse für Wasserkraft an Sächsischen Gewässern
     
  • die gemeinsame Festlegung eines individuellen Gesamtkonzepts für jedes einzelne Kraftwerk
     
  • die ausgewogene Umsetzung der Beschlüsse der Expertenkommission aus dem Jahre 2017
     
  • die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren durch Bürokratieabbau und die Zulässigkeit von einfachen Plangenehmigungen bei kleineren und mittleren Anlagen
     
  • die Vereinheitlichung der Wasserrechtsverfahren im Freistaat Sachsen
     
  • die Bestands- sowie Rechtssicherheit von mindestens 50 Jahren für ökologisch zukunftsfähige Wasserkraftanlagen
     
  • die Bereitstellung von landeseigenen Grundstücken des Freistaates Sachsen zur Umsetzung der Gewässerdurchgängigkeit
     
  • die Finanzierung von Pilotanlagen bezüglich Fischwechselanlagen und die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer Berechnungsmodelle
     
  • die Zulässigkeit von alternativen baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Fischpassierbarkeit
     
  • eine Förderung von Fischauf- und Fischabstiegsanlagen vergleichbar mit anderen Bundesländern
     
  • eine Klimawandel-gerechte Neufestlegung der Mindest-Restwasser-Abgabemengen auf maximal 0,5 * MNQ bis 2/3 * MNQ
     
  • den Wegfall der Begrenzung des Anlagenschluckvermögens
     
  • eine Anerkennung von Ökopunkten bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
     
  • eine ständige Kommunikationsplattform zum Austausch in praktischen Fragen zwischen der obersten Wasserbehörde und dem Wasserkraftverband Mitteldeutschland e.V.

Bioenergie

Biogas- und Biomethan-Technologie ist komplex und von sehr vielen rechtlichen Rahmenbedingungen betroffen. Ohne einen verlässlichen und vernünftigen rechtlichen Rahmen sind aber Investitionen in die Weiterentwicklung nicht möglich. Die deutsche Biogaswirtschaft fordert daher eine dezidierte politische Biogas-/Biomethan-Strategie mit Zukunftsperspektiven in allen Sektoren.

  • Die Teilnahme an den Biomasse- & Biomethan-EEG-Ausschreibungen zeigt, wie stark Ausrichtung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke an der Realität des Markts vorbeigeht. Die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-EEG-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-EEG-Ausschreibungen zeigen, dass Projektierer an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Anlagen (Biogas, Biomethan, Holz) interessiert sind, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung. Die Diskriminierung von Geboten außerhalb der Südregion (Südquote; Ausschluss bei Biomethan-EEG-Ausschreibungen) sowie das Verbot von Biomethan-Geboten in den regulären Ausschreibungen führen dazu, dass Projekte, die eigentlich wirtschaftlich wären, nicht realisiert werden können. Dass die Teilnahme an den regulären Biomasse-EEG-Ausschreibungen stark anstieg, nachdem die Gebotshöchstwerte in 2023 erhöht wurden, zeigt, dass eine zu niedrige EEG-Vergütung das wichtigste Hemmnis für die Teilnahme ist. Das wird auch durch die BNetzA bestätigt.
     
  • Konsequente Nutzung von Grünschnitt für die Bioenergie

Geothermie

  • Konsequente Nutzung der Möglichkeiten der oberflächennahen Geothermie, Wärmepumpen, in öffentlichen Gebäuden.
     
  • Bereitstellung ausreichender Forschungsgelder zur weiteren Erforschung auch durch Pilot-Anlagen für die Tiefen-Geothermie.
     
  • Förderung der regionalen Wärmeplanung durch landkreiseigene Energieagenturen.


Dresden, 19. Januar 2024


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