Negativ-Beispiel Oederan: Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren-Ausbau ist richtig und wichtig – muss aber klaren Regeln folgen

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 07/2021 vom 30.07.2021

30. Juli 2021. In Oederan, der „Stadt der Erneuerbaren“, trommelt der Bürgermeister für mehr Bürgerbeteiligung in Sachen Windkraft. Doch die Art und Weise sowie der Zeitpunkt lassen vermuten, dass es dem Bürgermeister wohl eher darum geht, den Bau von Windkraftanlagen zu blockieren. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien, VEE Sachsen e.V., kritisiert das Vorgehen als Paradebeispiel für kommunale Blockadehaltung – unter dem Deckmantel der direkten Demokratie.

Oederan rühmt sich als „Stadt der Erneuerbaren“, richtet seit Jahrzehnten den „Tag der Erneuerbaren Energien“ aus und ist mit den „European Energy Award“ ausgezeichnet. Derzeit planen drei unterschiedliche Projektierer Windkraftanlagen auf den Flächen der Gemeinde. Dennoch gibt es vor Ort auch Gegner der Energiewende – und die erhalten nun verstärkt Schützenhilfe seitens des Bürgermeisters Steffen Schneider. Der fragt zum wiederholten Mal per Amtsblatt, auf der Internetseite der Gemeinde und dem YouTube-Kanal der Stadt, ob Bürger Windräder auf den Flächen der Gemeinde wollen – und falls ja, wo diese Windräder am besten stehen sollen. Parallel listet die Internetseite der Stadt  Kontaktdaten zweier Anti-Windkraft-Initiativen auf.

Die Akzeptanz für die Windkraftanlagen in Oederan dürfte schon in Anbetracht des offenkundigen jahrelangen Engagements (in) der Gemeinde für die Erneuerbaren Energien höher sein als der Widerstand: Bürgermeister Steffen Schneider ruft daher wohl auch deswegen zum wiederholten Male zur „Bürgerbeteiligung“ auf, weil die Gegner zwar laut, aber in der Minderheit sind. Typisch für die Diskussionen in den Kommunen vor Ort: Oft genug befürwortet bzw. akzeptiert die Mehrheit Erneuerbare-Energien-Anlagen, erst recht geht sie nicht dagegen vor – spricht sich aber auch nicht aktiv dafür aus.

Diese Art der Bürgerbeteiligung ist vor diesem Hintergrund ein falsches Versprechen und ein leeres Zugeständnis an die wenigen, lauten Windkraftgegner vor Ort. Denn es existieren klar definierte Prozesse, nach denen Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden – und dazu gehören auch Regeln für die Bürgerbeteiligung. Sie passiert insbesondere einen Schritt zuvor auf Ebene der regionalen Planungsverbände – in diesem Falle Chemnitz – und ist ein wichtiges Instrument im demokratischen Prozess. Dabei werden die  Planentwürfe zumeist mehrfach öffentlich ausgelegt und die Rückmeldung von Kommunen und betroffenen Bürgern gesammelt. Die ggf. widerstreitenden Interessen müssen von der Regionalplanung im Rahmen eines aufwändigen, jahrelangen Prozesses abgewogen und in Ausgleich gebracht werden. Das Problem: Derzeit wird an dem neuen Regionalplan gearbeitet. Bis dieser steht, wird es noch eine Weile dauern.  Dies ist sicherlich eine unbefriedigende Situation, und zwar für alle Beteiligten. Ob dies eine Rechtfertigung für das Vorgehen des Oederaner Bürgermeister ist, ist zweifelhaft.

Dessen Verhalten bringt der Stadt zudem beträchtliche finanzielle Nachteile. Denn seit der EEG-Novelle 2021 können Betreiber den Kommunen bei neu errichteten Windenergieanlagen freiwillig bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh zahlen. Bei einer modernen Windkraftanlage kann das bis zu 25.000 Euro pro Jahr für Kommunen bedeuten – für Oederan würden die bis zu 18 geplanten Windkraftanlagen substanzielle Einnahmen bedeuten.

Wenn der Oederaner Bürgermeister offizielle städtischen Kanäle wie das Amtsblatt nutzt, um gegen Windkraft zu trommeln, ist es fraglich, ob dies noch neutrales Verwaltungshandeln ist“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Viel schlimmer wiegt aber die Doppelmoral, sich mit grünen Errungenschaften rühmen zu wollen und gleichzeitig unter dem Deckmantel der Bürgerbeteiligung gegen Windkraft zu schießen und so zum Beispiel von „Antrags-Wildwuchs“ im Amtsblatt zu sprechen.“

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VEE-Jahrestagung - 10. September 2021 - Wird die Bundestagswahl zur Klimawahl?

Freitag, 30. Juli 2021 - 10:00
VEE Sachsen e.V.

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Die VEE-Jahrestagung ist ein wichtiger Branchentreff im Bereich der Erneuerbaren Energien in Sachsen und dient als Informations- und Austauschplattform zwischen Bürgern, Politik und Wirtschaft. Im Jahr 2021 steht die Jahrestagung ganz im Zeichen der Bundestagswahl am 26. September 2021.

  • Freitag, 10. September 2021
  • 13:00 bis 18:00 Uhr (Einlaß ab 12:30) mit anschließendem Ausklag
  • Saloppe Sommerwirtschaft, Brockhausstraße 1, 01099 Dresden

Programm

Flyer als PDF mit Statements der Kandidaten zur Bundestagswahl und weiteren Informationen zum Programm

  • 12:30 Uhr | Einlass
     
  • 13:00 Uhr | Eröffnung
     
  • 13:05 Uhr | Dr. Simone Peter, Präsidentin Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
     
    • Erneuerbare als Schlüssel einer zukunftsfähigen Klima- und Standortpolitik
       
  • 14:00 Uhr | Prof. Dr. Claudia Kemfert, Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
     
    • 2021 - wird die Bundestagswahl zur Klimawahl? Klimawandel - die entscheidenden Jahre sind JETZT! (per Videoschalte)
  • 15:00 Uhr Kaffepause - Gespräche am Kuchenbuffet
     
  • 16:00 Uhr | Podiumsdiskussion mit Kandidaten zur Bundestagswahl - Klimaschutz und Energiewende
    • Dr. Markus Reichel | CDU
    • Kathrin Michel | SPD
    • Lea Fränzle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    • Nina Treu | Die Linke
    • Martin Richter | FDP
       
  • 18:00 Uhr Ausklang und Networking bei Speisen und Getränken am Sommerbuffet der Saloppe Dresden

Tagungsbeitrag

Tagungsbeitrag:

  • VEE-Mitglieder & Mitglieder des Wasserkraftverbandes: 35,00 Euro (inkl. MwSt.)
  • Nichtmitglieder: 45,00 Euro (inkl. MwSt.)

Im Tagungsbeitrag enthalten sind die Kosten für das Kuchenbuffet und die Getränke während der Veranstaltung und das Grillbuffet zum Ausklang am Abend.

Eine Anmeldung ist erforderlich, nutzen Sie dafür das nachstehende Anmeldeformular. Melden Sie bitte jede Person separat an.

Aufgrund der Corona-Situation sind die Plätze limitiert. Bitte melden Sie sich frühzeitig an.

Corona-Situation

Die Sommerwirtschaft Saloppe bietet die Möglichkeit, dass unsere Veranstaltung überdacht im Freien stattfinden kann. Passen Sie Ihre Kleidung am Veranstaltungstag dem aktuellen Wettergeschehen an. Aktuelle Informationen zur Veranstaltung im Zusammenhang mit der Corona-Situation erhalten Sie an dieser Stelle und im Vorfeld per E-Mail übermittelt.

Anmeldung

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VEE-Stellungnahme zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Die VEE Sachsen e.V. hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum 4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ein umfassende Stellungnahme zu Regelungen betreffend der Windenergieplanung abgegeben.

Die geplante Gesetzesänderung soll im Wesentlichen der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 sowie von Beschlüssen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht dienen. Die Sächsische Bauordnung soll zudem an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst und ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiter gefördert werden.

Wir haben folgende Änderungen vorgeschlagen und diese ausführlich begründet:

Ergänzung des § 6 Absatz 5 um einen Satz 5 mit folgendem Inhalt

 

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

 

(1) … (4)

(5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m. Werden von einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89 von den Sätzen 1 bis 3 abweichende Abstandsflächen vorgeschrieben, sind diese maßgeblich. Für Windenergieanlagen, die im Außenbereich errichtet werden, genügt eine Tiefe der Abstandsfläche, welche durch den Radius des Rotors zuzüglich 3 m bestimmt wird.

(6) … (8)

 

Wie bereits mehrfach dargelegt, haben wir erhebliche Zweifel, dass mit einer starren Ausschöpfung der 1.000 Meter-Regelung für die Windenergie die für den Klimaschutz notwendigen Ausbauziele erreicht werden können. Wir werden dies im Rahmen der Begründung nochmals aufzeigen und darlegen.

 

Soweit an einer starren Regelung des 1.000 Meter-Abstandes festgehalten wird, sollte zumindest eine Aufnahme wie folgt erfolgen:

 

Der § 84 wird wie folgt gefasst:

 

§ 84 Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches

 

(1) …

(2) § 35 Absatz 1 Nummer 5 des Baugesetzbuches findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn mindestens 1 000 Meter Abstand eingehalten werden von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage zu

 

1. den nächstgelegenen Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen gemäß § 30 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind,

 

2. den nächstgelegenen Wohngebäuden innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 des Baugesetzbuches, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, oder

 

3. der nächstgelegenen Wohnbebauung im Außenbereich mit mindestens 6  Wohngebäuden in Verbindung mit einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 Bau GB.

 

4. Der nach Absatz 2 einzuhaltende Abstand vom Mastfuß der Windenergieanlage zu Wohngebäuden  reduziert sich auf mindestens 850 m, sofern eine Ausweisung von Flächen zur Nutzung für die Windenergie durch einen Bauleitplan erfolgt. Dies gilt auch, wenn es sich um das Repowering von Windenergieanlagen im Sinne des § 16 b BImSchG handelt.

 

5. Für in Kraft befindliche Regional- und Bauleitpläne, die eine Unterschreitung der Wohnbebauungsabstände nach 1., 2. und 3. vorsehen, gilt ein Investitions- und Bestandsschutz.

             

Es wird die Aufnahme einer Übergangsregelung dringend empfohlen:

 

Laufende Genehmigungsverfahren (beantragte Genehmigungsverfahren) sind von Neuregelungen zur 1.000-Meter-Abstandsregel nicht betroffen und genießen Verfahrensschutz.

 

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme ... [mehr]

 

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Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der VEE Sachsen e.V. - Nella Chrominski - Herzlich Willkommen!

Montag, 05. Juli 2021 - 10:00
VEE Sachsen e.V.

Nella_0.jpgSeit dem 1. Juli 2021 hat die VEE Sachsen e. V. eine neue Assistentin der Geschäftsstelle. Nella Chrominski wird die Arbeit der Geschäftsstelle mit Herz und Verstand unterstützen und so die Verbandsarbeit weiter voranbringen.

Nach einer kaufmännischen Laufbahn wechselte Nella Chrominski in den Bildungsbereich, wo sie als freie Dozentin und Kunstpädagogin mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. Sie ist als Vernetzerin, Klima- und Umweltaktivistin in Dresden, Sachsen und bundesweit aktiv. Für Nella Chrominski ist die Arbeit der VEE Sachsen e.V. nicht neu. Sie erarbeitete bereits Konzepte im Bildungsbereich für unseren Verband, so den Solarpfad, ein Audioguide für Schülerinnen und Schüler. Zur Zeit arbeitet Sie an einem Outdoor-Projekt mit dem Gymnasium in Wilsdruff. Gemeinsam mit Andreas W. Poldrack hat sie in der Vergangenheit mehrere Sächsische Klimagespräche moderiert.

Sie knüpft mit Ihrer Tätigkeit an die Arbeit von Gabriele Gorsleben an, welche Ihre Tätigkeit für die VEE Sachsen beendet hat. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Sie und Ihre Anfragen und wird die Büroorganisation in der Geschäftsstelle und die Verbandsverwaltung in Abstimmung mit Andreas W. Poldrack übernehmen und bei Veranstaltungsplanungen und deren Durchführung in Präsenz- und Onlineveranstaltungen mitwirken. Herzlich Willkommen im Team!

Der Vorstand und das Team der Geschäftsstelle dankt Gabriele Gorsleben für ihre engagierte Arbeit in den letzten beiden Jahren!

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Wie die Strombörse die europäische Energiewende voranbringt | #WebKonferenz | Freitag, 9. Juli 2021, 14 Uhr

Montag, 28. Juni 2021 - 10:00
VEE Sachsen e.V.

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Die Energiebranche steckt im tiefgreifenden Wandel zwischen Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung. Mit den Erneuerbaren verändert sich auch die Art und Weise, wie Strom gehandelt wird: Kontrakte werden kleinteiliger, der Handel rückt immer näher an Echtzeit. Henrike Sommer, Senior Public & Regulatory Affairs Manager der Europäischen Strombörse EPEX SPOT, gibt Einblicke in die Produktentwicklung und wie die Börse den neue Anforderungen einer Welt voller Erneuerbarer Energie gerecht wird.

Im Rahmen der rund 1,5 stündigen #WebKonferenz wird ausreichend Zeit sein, Fragen an Henrike Sommer zu richten.

  • Wie die Strombörse die europäische Energiewende voranbringt
  • Henrike Sommer, Senior Public & Regulatory Affairs Manager der Europäischen Strombörse EPEX SPOT
  • Freitag, 9. Juli 2021, 14:00 bis 15:30 Uhr
  • Zugang erhalten Sie nach Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich!

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